Vs. ist die Kategorie für den digitalen Widerstand und den Klassenkampf im Internet. Hier werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität Auseinandersetzungen dokumentiert, die denn Sinn haben, für Gerechtigkeit und Menschenrechte zu kämpfen. Und wenn dies nicht gelingen sollte, besteht immer noch die Chance, Sand ins Getriebe zu streuen, Unruhe und Irritation zu schaffen, Beschäftigung auszulösen und in die Irre zu führen.
Eine Art ernst gemeintes DaDA-Kunstprojekt im open space des Internet.
Viel Spaß.
PS: Zu den strategischen Absichten und den theoretischen Hintergründen bei Gelegenheit mehr.
an:
Guten Tag,
datiert vom 06.01.2016 schicken Sie mir einen konventionellen Holzpostbrief mit werblichen Inhalt (ALBA Basketball) zu.
Dazu möchte ich festhalten:
a) ausdrücklich habe ich darum gebeten, dass die Kommunikation mit mir per email abgewickelt wird. Das hat bisher ganz gut geklappt. Bitte halten Sie sich auch in Zukunft daran.
b) An Werbung bin ich nicht interessiert. Bitte beachten Sie das.
c) Basketball interessiert mich nicht. Wenn mich das interessieren würde, würde ich mich selbstständig darum kümmern.
d) Bitte konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft: Preisgünstig und ökologisch Strom zu produzieren. Aus diesem Grund - und keinem anderen - bin ich Ihr Vertragspartner.
Ich kann nicht erkennen, was dieses Schreiben mit Ihrem Kerngeschäft zu tun hat. Sie produzieren damit Kosten, die ich als Ihr Geschäftspartner nicht mit finanzieren möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Abbildung: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Aufkleber-keine-Werbung-TypB.jpg
AOK Nordost Die Gesundheitskasse
Widerspruchs- und Beschwerdenabteilung
Behlertstraße 33 A
D - 14467 Potsdam
Berlin, 01.03.2015
Aktenzeichen 19000000002497677 – V/3/0/3
hier: Widerspruch und Protest zu Ihrer Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 02.02.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 02.02.2015 informiert mich meine Bank darüber, dass Sie eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung in Höhe von 240,00 € zuzüglich Zinsen und Kosten gegen mich verfügt haben. Dieser Verfügung widerspreche ich hiermit.
Begründung:
1. Mir ist kein Vorgang bekannt, der Sie berechtigen würde, diesen Betrag von mir einzuziehen.
2. Es liegen mir auch keine Schriftstücke von Ihnen vor, mit denen Sie Ihren Anspruch geltend machen.
3. Im übrigen ist mir auch keine Vertragsbeziehung zwischen mir und der AOK Nordost bekannt.
Sollten Sie weiter an der Pfändungs- und Einziehungsverfügung mir gegenüber festhalten wollen, müsste ich mir rechtlichen Beistand organisieren, im Zweifelsfall gerichtlich gegen Sie vorgehen, beim zuständigen Ministerium Beschwerde erheben und Ihnen entsprechende Kosten in Rechnung zu stellen.
Ich erwarte von Ihnen eine Eingangsbestätigung zu meinem Widerspruch sowie eine schriftliche Stellungnahme bis zum 10.03.2015.
Mit einiger Verärgerung sowie
mit freundlichen Grüßen
s.
Abbildung: Eisenbahnunfall von Wasserauen 2007, Quelle: WikiCommons,
URL: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Eisenbahnunfall_von_Wasserauen.jpg
Urheber: Plutowiki
Heiko Maas, Bundesminister für Verbraucherschutz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Berlin 01.03.2015
Beschwerde über O2
Sehr geehrter Herr Minister Maas,
ich möchte mich hiermit beschweren über die Firma Telefonica Germany GmbH & Co. OHG (O2), vertreten durch Thorsten Dirks, Georg-Brauchle-Ring 23-25 in 80992 München sowie über die von O2 beauftragte Rechtsanwältin Bettina Zebisch bei Bissel + Partner Rechtsanwälte PartGmbB in Südwestpark 36 in 90449 Nürnberg.
In offensichtlich betrügerischer Absicht werde ich von unterschiedlichen Akteuren des Unternehmens mit immer wieder neuen unberechtigten finanziellen Forderungen belästigt und bei Nichtzahlung regelmässig mit Sanktionen bedroht, während das Unternehmen selbst seinen kaufmännischen Verpflichtungen offenbar vorsätzlich nicht nachkommt.
Den zwischen mir und O2 bestehenden Vertrag – der ohnehin überteuert war – mit der Kundennummer 6011184879 habe ich mit Schreiben vom 03.11.2014 zum 30.11.2014 gekündigt und meine Zahlungen eingestellt. Seitdem werde ich von dem Unternehmen und seinen Akteuren fortwähend belästigt und unter Druck gesetzt.
Im Einzelnen habe ich folgende Beschwerden:
1. Das Unternehmen O2 erschwert es seinen Kunden, zu kündigen. Die Informationen dazu sind sehr versteckt, es wird zur Kündigung keine email-Adresse angeboten und auch kein Webformular. Es ist offenbar Teil des betrügerischen Geschäftsmodells, vorsätzlich Geschäftspartnern die Kündigung zu erschweren. Das ist m.E. unzulässig, das Unternehmen sollte dafür abgemahnt werden.
2. Meine Kündigung vom 03.11.2014 blieb von O2 unbearbeitet, statt dessen wurden weitere Rechnungen gestellt. Auch dies ist offenbar Teil des betrügerischen Geschäftsmodells, Kündigungen nicht oder vorsätzlich extrem verzögert zu bearbeiten. Das ist m.E. unzulässig, das Unternehmen sollte dafür abgemahnt werden.
3. Ich erhalte wiederholt Zahlungsforderungen mit Datierungen aus dem Dezember 2014 und Januar 2015, aus denen nicht hervorgeht, wofür genau gezahlt werden soll. Auch dies ist offenbar Teil des betrügerischen Geschäftsmodells, Geschäftspartner mit nicht transparenten Zahlungsforderungen zu schikanieren. Das ist m.E. unzulässig, das Unternehmen sollte dafür abgemahnt werden. Aus meiner Kundennummer ist inzwischen ein Aktenzeichen geworden.
4. In weiteren Mahnschreiben wird mir damit gedroht, mich im Fall einer nicht erfolgenden Zahlung bei der SCHUFA sowie bei der InFoScore anzuscheißen. Auch dies ist offenbar Teil des betrügerischen Geschäftsmodells, Geschäftspartner mit Drohungen einzuschüchtern. Das ist m.E. unzulässig, das Unternehmen sollte dafür abgemahnt werden.
5. Ich bin am 19.02.2015 um 12:52 Uhr von einem Mitarbeiter von O2 telefonisch belästigt worden, obwohl ich in einer email deutlich darauf hingeweisen habe, dass ich nicht angerufen werden will. Auch dies ist offenbar Teil des betrügerischen Geschäftsmodells, Geschäftspartner in Gespräche zu verwickeln und noch auf einer weiteren Ebene unter Druck zu setzen. Das ist m.E. unzulässig, das Unternehmen sollte dafür abgemahnt werden.
6. In meinem Beschwerdebrief v0m 09.01.2015 habe ich dem Unternehmen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € in Rechnung gestellt. Dazu habe ich weder eine Eingangsbestätigung erhalten, noch ist bisher eine Zahlung erfolgt. Die Bearbeitungsgebühr begründet sich aus dem mir entstandenen Mehraufwand aufgrund der Schlampigkeit des Unternehmens.
7. Am 02.02.2015 erhalte ich von der Rechtsanwältin Bettina Zebisch bei Bissel + Partner Rechtsanwälte PartGmbBin Südwestpark 36 90449 Nürnberg eine erste Mahnung in Höhe von 47,01 € und am 20.02.2015 erhalte ich eine zweite Mahnung in Höhe von 47,01 €. Gedroht wird mit einem gerichtlichen Mahnverfahren. Interessant ist, das ich in der Zwischenzeit nochmals telefonisch von O2 belästigt werde (siehe Punkt 5.) Aus den Mahnschreiben geht nicht hervor, wofür genau dieser Betrag verlangt wird. Auch dies ist offenbar Teil eines betrügerischen Geschäftsmodells, Geschäftspartner mit Drohungen unter Druck zu setzen, ohne darzulegen, wofür genau diese Forderung erhoben werden soll.
8. Am 23.02.2015 erhalten ich wiederum von O2 einen neunseitigen Brief mit Duplikaten von Rechnungen mit einem Wust von unterschiedlichen Zahlungen, Forderungen, Verrechnungen, Gutschriften und Stornierungen – aus denen noch Forderungen aus dem Zeitraum vom 28.12.2014 - 27.01.2015 (!!!!) eingerechnet sind. Ich werde jetzt mit angeblich offenen Rechnungen in Höhe von 68,48 € konfrontiert.
Herr Minister, das Unternehmen O2
a) arbeitet Kündigungen nicht zeitnah ab und sendet auch keine Kündigungsbestätigung,
b) setzt mich mit Drohungen (Anscheißen bei SCHUFA und InFOScore Consumer Data), Rechtsanwalt, Gerichtliches Mahnverfahren unter Druck,
c) ist nicht in der Lage zu einer transparenten Rechnungslegung,
d) belästigt mich mit ungebetenen Telefonanrufen,
e) belästigt mich mit immer neuen unberechtigten, offenbar frei erfundenen Forderungen,
f) nimmt meine Mahngebühr nicht zur Kenntnis,
g) kommuniziert mit mir auf 6 (!!!) unterschiedlichsten Ebenen (email, Holzpost, Twitter, Rechtsanwältin, Inkasso-Abteilung, Telefonanruf), offenbar mit dem Ziel, mich unter Druck zu setzen, zu verwirren und einzuschüchtern.
Sehr geehrter Herr Minister, das Geschäftsgebaren von O2 ist weit entfernt von dem, was ich als Bürger der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union von einem Unternehmen erwarten kann. Als zuständiger Minister für Verbraucherschutz erwarte ich Ihr energisches Einschreiten und Ihre entschlossene Unterstützung gegen dieses Unternehmen, dessen Hauptinteresse offenbar nur darin besteht, ein Produkt als Vorwand zu nehmen, um von seinen Geschäftspartnern möglichst dauerhaft und rücksichtslos Gelder eintreiben zu können, ohne dass es auf eine besondere Gegenleistung ankäme. [Inzwischen beziehe ich die gleiche Leistung von einem anderen Unternehmen für 10€/ Monat und nicht für 35€/Monat, was deutlich macht, dass ich bei O2 über Monate hinweg übervorteilt wurde – ein weitere Hinweis für die betrügerische Absicht des Unternehmens.]
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung dieses Schreibens und bitte um eine fortlaufende Berichterstattung an mich über die Ergebnisse Ihrer Maßnahmen gegen O2 und deren Akteure.
Mit freundlichen Grüßen
s.
Vĕra Jourová, Commissioner for Justice, Consumers and Gender Equality
European Commission
Rue de la Loi / Wetstraat 200
1049 Brussels - Belgium
Berlin 01.03.2015
Beschwerde über O2
Sehr geehrte Frau Kommisarin Vĕra Jourová,
ich möchte mich hiermit beschweren über die Firma Telefonica Germany GmbH & Co. OHG (O2), vertreten durch Thorsten Dirks, Georg-Brauchle-Ring 23-25 in 80992 München sowie über die von O2 beauftragte Rechtsanwältin Bettina Zebisch bei Bissel + Partner Rechtsanwälte PartGmbB in Südwestpark 36 in 90449 Nürnberg.
In offensichtlich betrügerischer Absicht werde ich von unterschiedlichen Akteuren des Unternehmens mit immer wieder neuen unberechtigten finanziellen Forderungen belästigt und bei Nichtzahlung regelmässig mit Sanktionen bedroht, während das Unternehmen selbst seinen kaufmännischen Verpflichtungen offenbar vorsätzlich nicht nachkommt.
Den zwischen mir und O2 bestehenden Vertrag – der ohnehin überteuert war – mit der Kundennummer 6011184879 habe ich mit Schreiben vom 03.11.2014 zum 30.11.2014 gekündigt und meine Zahlungen eingestellt. Seitdem werde ich von dem Unternehmen und seinen Akteuren fortwähend belästigt und unter Druck gesetzt.
Im Einzelnen habe ich folgende Beschwerden:
1. Das Unternehmen O2 erschwert es seinen Kunden, zu kündigen. Die Informationen dazu sind sehr versteckt, es wird zur Kündigung keine email-Adresse angeboten und auch kein Webformular. Es ist offenbar Teil des betrügerischen Geschäftsmodells, vorsätzlich Geschäftspartnern die Kündigung zu erschweren. Das ist m.E. unzulässig, das Unternehmen sollte dafür abgemahnt werden.
2. Meine Kündigung vom 03.11.2014 blieb von O2 unbearbeitet, statt dessen wurden weitere Rechnungen gestellt. Auch dies ist offenbar Teil des betrügerischen Geschäftsmodells, Kündigungen nicht oder vorsätzlich extrem verzögert zu bearbeiten. Das ist m.E. unzulässig, das Unternehmen sollte dafür abgemahnt werden.
3. Ich erhalte wiederholt Zahlungsforderungen mit Datierungen aus dem Dezember 2014 und Januar 2015, aus denen nicht hervorgeht, wofür genau gezahlt werden soll. Auch dies ist offenbar Teil des betrügerischen Geschäftsmodells, Geschäftspartner mit nicht transparenten Zahlungsforderungen zu schikanieren. Das ist m.E. unzulässig, das Unternehmen sollte dafür abgemahnt werden. Aus meiner Kundennummer ist inzwischen ein Aktenzeichen geworden.
4. In weiteren Mahnschreiben wird mir damit gedroht, mich im Fall einer nicht erfolgenden Zahlung bei der SCHUFA sowie bei der InFoScore anzuscheißen. Auch dies ist offenbar Teil des betrügerischen Geschäftsmodells, Geschäftspartner mit Drohungen einzuschüchtern. Das ist m.E. unzulässig, das Unternehmen sollte dafür abgemahnt werden.
5. Ich bin am 19.02.2015 um 12:52 Uhr von einem Mitarbeiter von O2 telefonisch belästigt worden, obwohl ich in einer email deutlich darauf hingeweisen habe, dass ich nicht angerufen werden will. Auch dies ist offenbar Teil des betrügerischen Geschäftsmodells, Geschäftspartner in Gespräche zu verwickeln und noch auf einer weiteren Ebene unter Druck zu setzen. Das ist m.E. unzulässig, das Unternehmen sollte dafür abgemahnt werden.
6. In meinem Beschwerdebrief v0m 09.01.2015 habe ich dem Unternehmen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € in Rechnung gestellt. Dazu habe ich weder eine Eingangsbestätigung erhalten, noch ist bisher eine Zahlung erfolgt. Die Bearbeitungsgebühr begründet sich aus dem mir entstandenen Mehraufwand aufgrund der Schlampigkeit des Unternehmens.
7. Am 02.02.2015 erhalte ich von der Rechtsanwältin Bettina Zebisch bei Bissel + Partner Rechtsanwälte PartGmbBin Südwestpark 36 90449 Nürnberg eine erste Mahnung in Höhe von 47,01 € und am 20.02.2015 erhalte ich eine zweite Mahnung in Höhe von 47,01 €. Gedroht wird mit einem gerichtlichen Mahnverfahren. Interessant ist, das ich in der Zwischenzeit nochmals telefonisch von O2 belästigt werde (siehe Punkt 5.) Aus den Mahnschreiben geht nicht hervor, wofür genau dieser Betrag verlangt wird. Auch dies ist offenbar Teil eines betrügerischen Geschäftsmodells, Geschäftspartner mit Drohungen unter Druck zu setzen, ohne darzulegen, wofür genau diese Forderung erhoben werden soll.
8. Am 23.02.2015 erhalten ich wiederum von O2 einen neunseitigen Brief mit Duplikaten von Rechnungen mit einem Wust von unterschiedlichen Zahlungen, Forderungen, Verrechnungen, Gutschriften und Stornierungen – aus denen noch Forderungen aus dem Zeitraum vom 28.12.2014 - 27.01.2015 (!!!!) eingerechnet sind. Ich werde jetzt mit angeblich offenen Rechnungen in Höhe von 68,48 € konfrontiert.
Frau Kommisarin, das Unternehmen O2
a) arbeitet Kündigungen nicht zeitnah ab und sendet auch keine Kündigungsbestätigung,
b) setzt mich mit Drohungen (Anscheißen bei SCHUFA und InFOScore Consumer Data), Rechtsanwalt, Gerichtliches Mahnverfahren unter Druck,
c) ist nicht in der Lage zu einer transparenten Rechnungslegung,
d) belästigt mich mit ungebetenen Telefonanrufen,
e) belästigt mich mit immer neuen unberechtigten, offenbar frei erfundenen Forderungen,
f) nimmt meine Mahngebühr nicht zur Kenntnis,
g) kommuniziert mit mir auf 6 (!!!) unterschiedlichsten Ebenen (email, Holzpost, Twitter, Rechtsanwältin, Inkasso-Abteilung, Telefonanruf), offenbar mit dem Ziel, mich unter Druck zu setzen, zu verwirren und einzuschüchtern.
Sehr geehrte Frau Kommisarin, das Geschäftsgebaren von O2 ist weit entfernt von dem, was ich als Bürger der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union von einem Unternehmen erwarten kann. Als zuständige Kommissarin für Verbraucherschutz erwarte ich Ihr energisches Einschreiten und Ihre entschlossene Unterstützung gegen dieses Unternehmen, dessen Hauptinteresse offenbar nur darin besteht, ein Produkt als Vorwand zu nehmen, um von seinen Geschäftspartnern möglichst dauerhaft und rücksichtslos Gelder eintreiben zu können, ohne dass es auf eine besondere Gegenleistung ankäme. [Inzwischen beziehe ich die gleiche Leistung von einem anderen Unternehmen für 10€/ Monat und nicht für 35€/Monat, was deutlich macht, dass ich bei O2 über Monate hinweg übervorteilt wurde – ein weitere Hinweis für die betrügerische Absicht des Unternehmens.]
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung dieses Schreibens und bitte um eine fortlaufende Berichterstattung an mich über die Ergebnisse Ihrer Maßnahmen gegen O2 und deren Akteure.
Mit freundlichen Grüßen
s.
Telefonica Germany GmbH & Co. OHG (O2)
vertreten durch Thorsten Dirks
Georg-Brauchle-Ring 23-25
D - 80992 München
Berlin 01.03.2015
Rechnung und Mahnung
Den zwischen mir und O2 bestehenden Vertrag – der ohnehin überteuert war – mit der Kundennummer 6011184879 habe ich mit Schreiben vom 03.11.2014 zum 30.11.2014 gekündigt und meine Zahlungen eingestellt. Seitdem werde ich von dem Unternehmen und seinen Akteuren fortwährend belästigt und unter Druck gesetzt. Um mich dagegen zu wehren, habe ich mich heute beim Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz sowie bei der Kommissarin der Europäischen Union für Verbraucherschutz beschwert.
Für meine wegen Ihrer Schlampigkeit und Ihrem unverschämten Geschäftsgebahren erforderliche Mehrarbeit stelle ich Ihnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,00 € (in Worten: Einhundertundfünfzig Euro und Null Cent) in Rechnung.
Darüber hinaus mahne ich die Zahlung der am 09.01.2015 erhobenen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € (in Worten: Fünfundzwanzig Euro und Null Cent) an.
Bearbeitungsgebühr vom 01.03.2015 150,00 €
Bearbeitungsbebühr vom 09.03.2015 25,00 €
Mahngebühr 5,00 €
Säumniszuschlag 5,00 €
Summe offener Forderungen 185,00 €
Den Gesamtbetrag in Höhe von 185,00 € (in Worten: Einhundertundfünfundachtzig Euro und Null Cent) überweisen Sie bitte bis zum 15.03.2015 auf nachfolgend genanntes Konto:
Kontoinhaber: s.
IBAN: DE11100100100445096106
BIC: PBNKDEFFXXX
Mit freundlichen Grüßen
s.
Abbildung: Niagara-Fälle, Quelle: WikiCommons
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Niagara_Falls_6_db.jpg
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- 2010.08.22. - Bürger_in vs. JobCenter
- 2010.08.07. - Bürger_in vs. City-BKK
- 2010.08.07. - Bürger_in vs. GEZ
- 2010.07.25. - Bürger_in vs. anwaltsbuero-berlin.de
- 2010.07.25. - Bürger_in vs. Deutsche Postbank AG
- 2010.07.08. - Bürger_in vs. Deutsche Bahn - Thema: Züge die nicht fahren
- 2010.07.06. - Bürger_in vs. o2 - Thema: telefonieren ist mit o2 nicht möglich
- 2010.07.04. - Berliner Stadtführer zum Lobbyismus
- 2010.06.21. - Der Schneider Herr T. und die Gewobag
- 2010.06.21. - Bürger_in vs. Epson - Thema: Ein Scanner, der nicht scannen tut
- 2010.05.15. - Zahltag 2.0 oder: ALG II - Anträge digital einreichen eine Kurzanleitung