Denkmal der Erfindung des Rades - Quelle: Wiki CommonsGuten Tag,

Sie haben vergessen, Ihre Rechnung zu bezahlen. Gut, das kann mal vorkommen. Deshalb erlaube ich mir, Sie erstmalig - und leider kostenpflichtig - zu mahnen.

Vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass, sollte Ihre Zahlung ausbleiben, eine weitere kostenpflichtige Mahnung auf Sie zukommen wird. Mit weiteren rechtlichen Schritten müssen Sie ebenfalls rechnen.

Begleichen Sie die in der Rechnung aufgeführte Zahlungsforderung, und die Angelegenheit ist für Sie ohne weitere Kosten und Aufwendungen erledigt.

Mit freundlichen Grüßen

s.

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Georg-Brauchle-Ring 23-25
80992 München

1. Mahnung

Es ist sicher Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, meine Rechnung 20120208 vom 08.02.2012 zu begleichen.

Deshalb fordere ich Sie erneut auf, den Rechnungsbetrag in Höhe von 80,00 € zu begleichen. Hinzu kommte eine Gebühr in Höhe von 5,00 € für die erste Mahnung.

Rechnungsbetrag 80,00 €

Mahngebühr 5,00 €

Gesamtbetrag 85,00 €

Den Betrag in Höhe von 85,00 € (in Worten: fünfundachtzig Euro und Null Cent) bitte ich bis zum 10.03.2012 zu überweisen auf folgendes Konto

 


 

 

Rechnung 20120208

Für die Aufwendungen zur Abwehr ihrer unberechtigten Forderung an mich – zuletzt Ihr Brief vom 18.01.2012 -

im Einzelnen

  • Prüfung des Sachverhalts
  • Entwurf einer Entgegnung
  • Recherche zur Genese des Vorgangs
  • Fertigstellung und Versand einer Antwort
  • Dokumentation des Sachverhalts

berechne ich Ihnen einen Betrag von 80,00 € (in Worten: achzig Euro und Null Cent).

Den Betrag bitte ich innerhalb von 14 Tagen zu überweisen auf folgendes Konto

 


Guten Tag,

 

wie Sie an der Nachstehenden email sehen können, ist der Vertrag aufgelöst und ich habe sogar Geld zurück erhalten. Ihre Forderung bzw. Mahnung vom 03.01.2012 ist also falsch - und ich weise sie zurück.

Bitte hören Sie auf damit, mich mit Ihren frei erfundenen Rechnungen zu belästigen.

Mit freundlichen Grüßen

s.


 

Am 28.11.2011 16:00, schrieb o2 Kundenbetreuung:

Guten Tag s.,

vielen Dank für Ihre E-Mail und das angenehme Gespräch.

Bitte entschuldigen Sie die verspätete Deaktivierung Ihres Active-Data-Vertrag. Das Enddatum für Ihren Vertrag wäre ursprünglich der 4. August 2011 gewesen.

Ich löse daher Ihren Vertrag zum 29. November 2011 und erstatte selbstverständlich zu viel bezahlte Grundgebühren in Höhe von 100 EUR + 10 EUR (wie versprochen, für das eben geführte Gespräch). Da ein offener Posten von 40 EUR bestand, wurden nur noch 70 € zur Auszahlung weitergeleitet. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Auszahlung vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen kann.

Für die Zeit ab dem 10. November 2011 habe ich Ihnen eine Grundgebührenbefreiung eingerichtet. Somit entstehen keine weiteren Kosten mehr.

Die Grundgebühr wird Ihnen nur bis zum 4. August 2011 in Rechnung gestellt. Verbindungen, die nach dem ursprünglichen Enddatum entstanden sind, werden noch regulär berechnet. Den Verbindungszeitraum sehen Sie auf der ersten Seite Ihrer Rechnung.

Hier noch ein wichtiger Hinweis: Bestandsdaten werden 1 Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres – nach dem der Vertrag beendet wurde – gelöscht. Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch online unter www.o2online.de/goto/datenschutz.

Wir bitten Sie, bei Ihrer Antwort stets den gesamten Schriftverkehr sowie den Betreff in der E-Mail zu belassen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Freundliche Grüße aus Nürnberg und eine schöne Adventszeit

Ihre o2 Kundenbetreuerin

J.E.

Informationen und Antworten finden Sie auch in unserem Forum. Einfach vorbeischauen unter: forum.o2.de

Telefónica o2 Germany GmbH&  Co. OHG – Georg-Brauchle-Ring 23-25 – 80992 München – Deutschland – www.o2.com/de

Ein Beitrag zum Umweltschutz. Nicht jede E-Mail muss ausgedruckt werden. www.o2engagiert-fuer-morgen.de

Bitte finden Sie hier die handelsrechtlichen Pflichtangaben: www.de.o2.com/pflichtangaben

1. Mahnung

 

Es ist sicher Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, meine Rechnung 20120208 vom 08.02.2012 zu begleichen.

 

Deshalb fordere ich Sie erneut auf, den Rechnungsbetrag in Höhe von 80,00 € zu begleichen. Hinzu kommte eine Gebühr in Höhe von 5,00 € für die erste Mahnung.

 

Rechnungsbetrag 80,00 €

Mahngebühr 5,00 €

 

Gesamtbetrag 85,00 €

 

 

Den Betrag in Höhe von 85,00 € (in Worten: fünfundachtzig Euro und Null Cent) bitte ich bis zum 10.03.2012 zu überweisen auf folgendes Konto

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