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Berlin, 24.06.2013

955 05 BG 1234567

Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Ihr Schreiben vom 28.05.2013

Hier: Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom 28.05.2013 lege ich hiermit

Widerspruch

ein. Der Widerspruch richtet sich konkret gegen die falsche und zu geringe Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung.

Begründung: Wie in meinem Antrag auf Weiterbewilligung dargelegt, betragen meine Kosten für Unterkunft und Heizung seit dem 01.05.2013

Kaltmiete: 252,11 €

Betriebskostenvorschuss: 70,19 €

Heizkostenvorschuss: 49,94 €

Gesamtkosten Unterkunft und Heizung: 372,24 €

Tatsächlich bewilligt laut Bescheid vom 28.05.2013: 312,43 €

fehlender Differenzbetrag: - 59,81 €

Das JobCenter ist nach Recht und Gesetz verpflichtet bei Vorlage der Anspruchsvoraussetzungen die vollständigen Kosten für Unterbringung und Heizung zu übernehmen und nicht einen willkürlichen, frei erfundenen Anteil dieser Kosten.

Aus diesem Grund ist der Bescheid vom 28.05.2013 wie folgt zu ändern: Die zu übernehmenden Kosten für Unterkunft und Heizung betragen wie im Antrag nachgewiesen 372,24 €.

Eine Kopie dieses Schreibens erhält die Rechtanwältin meines Vertrauens. Sollte dem Widerspruch nicht statt gegeben werden, kündige ich vorsorglich weitere rechtliche Schritte, ggf. eine Klage oder eine einstweilige Verfügung an.

Mit freundlichen Grüßen

s.

[Abbildung] https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Prison_guard_tower_(2967623823).jpg

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