Basel in der Schedelschen Weltchronik 1493 - Quelle: WikiCommonsBeschwerde an den Regierungspräsident der Stadt Basel

Guten Tag,

ich möchte mich beschweren über einen Polizeimenschen mit dem Namen Von Burg und seine Kollegen, die am Mittwoch, den 19.06.2013 gegen 20:00 Uhr einen Einsatz hatten in Kleinbasel (Greifengasse Ecke Webergasse) unweit der Mittleren Brücke, bei dem es darum ging, zwei Menschen, die sich völlig friedlich verhielten, mit Handschellen hinter dem Rücken zu fesseln und den Inhalt ihrer Hosentaschen zu durchsuchen.

Ich war zugegen und bei solchen Gelegenheiten betrachte ich es regelmässig als meine Aufgabe, durch einfache Beobachtung zu prüfen, ob Polizeimenschen auch verhältnismässig handeln. Bedauerlicherweise wurde ich von dem Polizeimenschen Von Burg als Gaffer beschimpft. Desweiteren fing er an, mich zu schubsen, was meines Erachtens nicht in Ordnung ist. Er wollte offenbar bei seiner Arbeit nicht beobachtet werden. Auch gab er sich keine Mühe, mit mir vernünftig zu kommunizieren – ich bot ihm an, dass er mit mir Deutsch oder Englisch sprechen könnte. Das lehnte er ab. Ich verstand nur, dass er mir drohte, mich in ein Gefängnis mitzunehmen, was mir große Angst machte, da ich am nächsten Tag an der 2. Internationalen Tagung Soziale Arbeit und Stadtentwicklung teilnehmen wollte und auch ein Referat zu halten hatte. Ich beschwerte mich und fragte, warum er so aggressiv sei. Darauf brüllte er: Gaffer wie Sie machen mich aggressiv! Auch ein weiterer, sicher 190 cm großer Polizeimensch fing an, mich zu schubsen. Allerdings hatte dieser Polizeimensch keine Namenszeichnung. So bekam ich ziemliche Angst vor der Willkür und den körperlichen Bedrohungen von dem Polizeimenschen Von Burg und seinem Kollegen und bin eingeschüchtert weiter gegangen.

Ich als Gast der Stadt Basel und als eingeladener Referent der 2. Internationalen Tagung Soziale Arbeit und Stadtentwicklung möchte mich über das Verhalten von dem Polizeimenschen mit dem Namen Von Burg und seinen Kollegen, der mich ebenfalls bedrängte, ausdrücklich beschweren. In demokratischen Staaten sollte es für Polizeimenschen eine Selbstverständlichkeit sein, dass ihr Handeln beobachtet wird. Desweiteren sollte es selbstverständlich sein, dass Polizeimenschen in der Lage sind, mit Gästen der Stadt in gängigen Verkehrssprachen wie Deutsch oder Englisch zu sprechen und nicht in unverständlichen regionalen Dialekten. Vor allem aber die unmittelbare Gewalt – das Schubsen – sowie die Drohung mit Inhaftierung – ohne auch nur die Andeutung einer Rechtsgrundlage dafür – sind vollkommen unangemessen.

Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass meines Erachtens der Polizeimensch Von Burg und sein Kollege für die Arbeit in der Polizei ungeeignet sind und möchte Sie auffordern, entsprechende Konsequenzen zu ziehen, z.B. eine umgehende Versetzung in die Verwaltung ohne Kundenkontakt. Auch erwarte ich eine Entschuldigung für das mehrfach unangemessene Verhalten. Auch mache ich meine Beschwerde öffentlich, denn ich bin nicht bereit, mich von von Polizeimenschen belästigen und einschüchtern zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

s.

[Abbildung] Deutsch: Holzschnitt von Basel aus der Schedel'schen Weltchronik, Blatt 243v/244r, 1493
English: Woodcut of Basel from the Nuremberg Chronicle, 1493

Quelle: WikiCommons https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Nuremberg_chronicles_-_BASILEA.png


Inzwischen gibt es eine Antwort der Stadt Basel. Dieses Schreiben möchte ich hier dokumentieren:

Antwort Beschwerdestelle Basel 2013.07.24.pdf

Das kann natürlich nicht unbeantwortet bleiben. Also schreibe ich mit Datum vom 31.07.2013:

Sehr geehrter Herr Seiler,

Ihre Nachricht vom 24. Juli 2013 habe ich erhalten. In der Sache muss ich Ihnen allerdings mehrfach widersprechen. Es ist unzutreffend, dass ich mich den Einsatzkräften stetig genähert habe. Ich bin schlichtweg an dem Ort stehen geblieben, an dem ich mich befand.

In meiner Beschwerde äußerte ich bereits, dass ich große Schwierigkeiten hatte, die regionales Mundart der Äußerungen von dem Polizeimenschen Von Burg zu verstehen. Darauf gehen Sie in Ihrem Antwortschreiben nicht ein.

Und ich bleibe auch bei meiner Behauptung, dass mich der Polizeimensch Von Burg geschubst hat und zusammen mit seinem Kollegen mich massiv eingeschüchtert hat.

Von einer Beeinträchtigung der Polizeimenschen durch mein Handeln kann auch deshalb keine Rede sein, da in der Zwischenzeit mit einem dunklen Kleinbus weitere Polizeimenschen eingetroffen waren.

Auch war mein Abstand zu den durchsuchten Personen so groß, dass von einer Verletzung der Privatsphäre nicht die Rede sein kann.

Ihre Wertung, ich mischte mich störend bei der Arbeit der Einsatzkräfte ein, weise ich als frech, unverschämt und vor allem unbegründet zurück. Wie an dem Tenor Ihres Schreibens erkennen kann, ging es Ihnen nicht um eine unvoreingenommene Prüfung des Vorgangs, sondern darum, einseitig für ihre Polizeimenschen Partei zu ergreifen.

Ihrer Aufforderung, den Namen des Mitarbeiters der Kantonspolizei unverzüglich unkenntlich zu machen, werde ich nicht nachkommen. Der Polizeimensch Von Burg wird wie alle anderen Menschen, über die ich schreibe, aushalten müssen, dass ich seine Handlungen wahrheitsgemäß so beschreibe, wie ich sie erlebt habe.

Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass der Polizeimensch Von Burg und sein Kollege neben dem eigentlichen Einsatzziel vorwiegend den Zweck verfolgten, mich einzuschüchtern und zu verhindern, dass ich Zeuge von polizeilichem Handeln werde und somit womöglich Zeuge von ungerechtfertigtem Polizeihandeln werde. Und genau aus diesem Grund werde ich auch in Zukunft polizeilichen Aufforderungen nur dann Folge leisten, wenn diese gerechtfertigt sind. Und das war am 24.06.2013 eindeutig nicht der Fall.

Mit freundlichen Grüßen

s.

 

 

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