Hazy Osterwald - Kriminal Tango - Quelle: secondhandlps.deSehr geehrte Damen und Herren, 

Ihre rechtmäßige Feststellung bestreite ich. Ich behaupte weiterhin, dass gegen meinen Willen ein gültiger Fahrausweis weggenommen worden ist.
Ihre fordere Sie auf, mir die Ergebnisse der kriminaltechnischen Untersuchung umgehend zur Prüfung an die emailanschrift zuzusenden. 
Nach meinem bisherigen Erkenntnisstand weise ich Ihre Forderung erneut zurück, eine Zahlung wird nicht erfolgen.
Die Übersendung des Vorgangs an ein Inkassobüro wird ergebnislos bleiben. 
Alternativ dazu biete ich Ihnen an, den Vorgang als erledigt zu den Akten zu legen. 
Mit freundlichen Grüßen
 s. 


Am 24.06.2013 09:10, schrieb Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.:

 

Sehr geehrter s., 
wir kommen nach erneuter Prüfung des Sachverhaltes auf Ihren wiederholten Widerspruch zurück und teilen Ihnen folgendes mit: Der betreffende Fahrausweis wurde zu Recht bei der Kontrolle von unserem Kontrollpersonal wegen des Verdachts der Verfälschung eingezogen (§8 der Beförderungsbedingungen des VBB-Tarifs). Der Fahrausweis wurde in einer kriminaltechnischen Untersuchung eindeutig als ungültig wegen Verfälschung festgestellt, dies wurde uns erneut bestätigt. 
Sie erhalten letztmalig die Gelegenheit, unsere berechtigte Forderung bis zum 08.07.2013 unter Angabe der Vorgangsnummer 5053500182162 auf das Konto bei der infoscore Forderungsmanagement GmbH (Konto-Nr.: 601700757, BLZ: 66010075 bei der Postbank Karlsruhe) auszugleichen. Weitere Einsprüche Ihrerseits ändern an der rechtmäßigen Feststellung nichts und finden daher keine Berücksichtigung mehr. Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass bei Zahlungsverzug die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten wird, wodurch weitere Kosten zu Ihren 
Lasten anfallen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Kirsten Petzold
Fahrgeldsicherung/ Prüfkonzepte 
S-Bahn Berlin GmbH
Postfach 17 01 30, 10203 Berlin
Tel. 030 297 43686, Fax 030 297 37155

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