PoststelleMdJ
Sehr geehrter Herr Dr. Heil,
damit bin ich nicht einverstanden.
Für einen konventionellen Brief muss ich
a) einen Drucker besorgen
b) Tinte organisieren
c) Papier kaufen
d) einen Briefumschlag kaufen
e) den Briefumschlag beschriften
f) zur Post gehen
g) eine Briefmarke kaufen
Das ist vollkommen unverhältnismäßig. Deshalb fordere ich Sie erneut auf, mir die Emailadresse der Staatsanwaltschaft Potsdam mitzuteilen. Dies ist eine Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz.
Für den Fall, dass Sie dies nicht tun wollen oder können, bitte ich, mir mitzuteilen, bei welcher Stelle ich Beschwerde einlegen kann.
Mit freundlichen Grüßen
s.
Am 25.01.2013 07:22, schrieb PoststelleMdJ:
Sehr geehrter s.
für die schriftliche Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft Potsdam bitte ich, die von der Staatsanwaltschaft auch auf ihrer Homepage (http://www.sta-potsdam.brandenburg.de/sixcms/detail.php?query=allgemein_stpdm&sv[relation_stpdm.gsid]=lbm1.c.221768.de) benannte Adresse (Staatsanwaltschaft Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam) zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Heil
Mit freundlichen Grüßen
Steffen L.
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Ministerium der Justiz
des Landes Brandenburg
Referat I.5
Zentraler Informationsbereich - Post -
Heinrich- Mann- Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: 0331/866 - 3074
Fax: 0331/866 - 3080/3081
E-Mail:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: s
Gesendet: Mittwoch, 23. Januar 2013 00:11
An: PoststelleMdJ
Betreff: Auskunft
Guten Tag,
ich benötige bitte einmal die email der Staatsanwaltschaft Potzdam in der Jägerstraße.
Gerne vom leitenden Oberstaatsanwalt.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
s.
[Abbildung] Postbox on Tram, Quelle: WikiCommons