Camp x-ray detainees.jpg Guantanamo 2002 - Quelle: WikiCommonsAktenzeichen: 58.57.627688.3

Sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr M.,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich komme zurück auf Ihr Schreiben vom 03.02.2014, in dem Sie anbieten, für den Fall nicht eintretender Zahlung einen Erzwingungshaftantrag zu stellen.

Um diese mir angebotene Möglichkeit prüfen und in Erwägung ziehen zu können, benötige ich eine Reihe weiterer Informationen. Dies ist auch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Bei den nachfolgenden Fragen handelt sich allesamt um einfache Auskünfte gem. §10, Abs. 1 Satz 2 Informationsfreiheitsgesetz. Auch bitte ich, soweit möglich, um die jeweilige Angabe der rechtlichen Grundlage, um ihre Aussagen überprüfen zu können. Im Einzelnen möchte ich folgendes wissen:

1. Wenn ich jetzt einen Betrag von 78,54 € zahlen soll und dies aber nicht mache: Mit wieviel Tagen Erzwingungshaft muss ich rechnen und auf welcher Grundlage wird diese Zeit ermittelt?
2. In welcher Einrichtung muss ich die Erzwingungshaft absitzen?
3. Zu welchem Zeitpunkt muss ich voraussichtlich die Erzwingungshaft antreten?
4. Werde ich vorab darüber informiert, zu welchem genauen Zeitpunkt und an welchem Ort ich den Haftantritt beginnen soll? Wenn nein, warum nicht?
5. Kann ich den Haftantritt verschieben, wenn ich zu dem geplanten Zeitpunkt verhindert bin oder werde ich von Polizeimenschen abgeholt und dann gezwungen, die Erzwingungshaft anzutreten?
6. Für den Fall, dass die Erzwingungshaft über Nacht dauert, muss ich dann meinen Schlafanzug mitbringen oder wird mir dieser gestellt? Wie sieht es in diesem Fall aus mit Zahnpasta, Zahnbürste, Duschzeug und Handtuch und Bettwäsche? Ich gehe davon aus, dass ein Bett vorhanden ist.
7. Bekomme ich eine Einzelzelle oder muss ich die Erzwingungshaft mit anderen gemeinsam in einer Zelle verbringen?
8. Ich möchte gerne Bücher mitnehmen und während der Erzwingungshaft lesen. Darf ich das? Wenn nein, warum nicht?
9. Ich möchte gerne meinen Laptop mitnehmen und während der Erzwingungshaft damit arbeiten. Darf ich das? Wenn ja, können Sie garantieren, dass ich den Laptop auch wieder mit nach Hause nehmen kann? Wenn ich keinen Laptop mitbringen darf, möchte ich wissen: Warum nicht?
10. Ich möchte gerne Bleistift und Papier mitbringen, um während der Erzwingungshaft Notizen aller Art zu machen. Ist dies zulässig und darf ich diese Notizen vollständig am Ende der Haft nach Hause mitnehmen? Wenn nein: Warum nicht?
11. Ich möchte gerne während der Erzwingungshaft über neueste Nachrichten informiert sein und möchte ein Radio mitbringen. Ist dies zulässig? Wenn nein: Warum nicht?
12. Wie sieht es aus mit der Verpflegung während der Erzwingungshaft? Gibt es am Morgen Kaffee?
13. Darf ich während des Zeitraums der Erzwingungshaft Besuch empfangen? Wenn ja, zu welchen Zeiten und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?
14. Gibt es, für denn Fall, dass ich über Nacht bleiben muss, feste Weckzeiten? Wenn es Weckzeiten gibt, wann sind diese?
15. Für denn Fall, dass ich über Nacht bleiben muss, gibt es einen Zeitpunkt der Nachtruhe? Ich möchte gerne Nachts so lange lesen und schreiben wie ich will. Ist das gewährleistet oder wird zu einem Zeitpunkt das Licht ausgeschaltet? Wenn ja, wann genau wird das Licht ausgeschaltet?
16. Es ist ja viel zu hören über Gewalt in Gefängnissen. Wie wird gewährleistet, dass ich während der Zeit der Erzwingungshaft keinen gewalttätigen Übergriffe von andere Häftlingen bzw. dem Haftpersonal ausgesetzt bin? Für den Fall, dass ich mich doch bedroht fühle, welche Möglichkeiten habe ich vor Ort, um mich unmittelbar dagegen zur Wehr setzen zu können?
17. Für den Fall, dass ich während der Zeit der Erzwingungshaft gesundheitliche Probleme habe: Wie ist sicher gestellt, dass ich zeitnah eine ärztliche bzw. medizinische Versorgung erhalte?
18. Ich gehöre der röm.-kath. Kirche an. Ist gewährleistet, dass ich während der Zeit der Erzwingungshaft einen Seelsorger aufsuchen kann? Ist gewährleistet, dass ich an einem Gottesdienst teilnehmen kann?
19. Damit ich die Verhältnismässigkeit Ihres Angebots beurteilen kann: Wieviel Kosten entstehen dem Land Berlin durch einen Tag Erzwingungshaft?

Für Ihre Antwort auf mein Auskunftsersuchen habe ich mir eine Frist von 14 Tagen aufnotiert.

Das Verfahren bitte ich bis zur Beantwortung der o.g. Fragen und deren Würdigung auszusetzen. Nur so habe ich die Möglichkeit, das von Ihnen offerierte Angebot ernsthaft zu prüfen.

Der Anwalt meines Vertrauens erhält eine Kopie meines Schreibens.
Der Berliner Beauftragte für Informationssicherheit erhält eine Kopie meines Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen
s.

 


Mit Datum vom 13.02.2014 erhalte ich ein Schreiben vom PolPräs, das ich an dieser Stelle gerne dokumentieren möchte.
2014.02.13 Schreiben PolPräs
 Die wesentlichen Fragen, so schreiben sie mir, könne ohnehin nur das Amtsgericht Tiergarten beantworten. Diese Option bleibt also nach wie vor bestehen. Jetzt haben wir Ende April 2014, und bisher habe ich weder etwas neues von der Bussgeldstelle gehört, aber auch nicht vom Amtsgericht. Aber ich könnte ja mal bei dem zentralen Register in Flensburg nachfragen, ob dieser Punkt eingetragen ist. Aber warum sollte er? Ich habe die Strafe bisher nicht akzeptiert, und eine Zahlung von mir erfolgte auch nicht. Allerdings ist das kein Grund zum Triumphieren. Ein gelber Brief vom Amtsgericht, der dann immer als zugestellt gilt, kann mitten im Urlaub eintreffen oder vielleicht will ein_e übermotivierte_r Richter_in mich auch beugehaftieren und eines morgens stehen grüne Stullizist_innen vor der Tür mit einer ganz persönlichen Einladung, die ich dann wohl nicht mehr ausschlagen kann. Wie gut, dass ich so selten zu Hause bin. 

Berlin, 28.04.2014

s.

Abbildung: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Camp_x-ray_detainees.jpg

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