Fotothek: Portrait eines Mannes während einer zahnärztlichen Behandlung - Quelle: Wikimedia

Ich erhalte mal wieder per Holzpost ein Schreiben mit rechtlichen Belehrungen und dem blaba "Nur haben wir als gesetzliche Krankenkasse hier keinen Handungsspielraum.", was natürlich gelegen ist. Ich soll bis zum 28.12. mitteilen, ob ich meinen Widerspruch aufrecht erhalten. Deshalb antworte ich per email wie folgt:

Sehr geehrte Frau H.,

Sie schreiben in Ihrem Schreiben vom 14.12.2010 bezüglich meines Widerspruchs, dass Sie als gesetzliche Krankenkasse keinen Handlungsspielraum haben, meinem Antrag stattzugeben.

Das ist nicht zutreffend, aus mehreren Gründen
a) ich habe um eine Einzelfallentscheidung gebeten. Eine solche ist immer möglich.
b) Sie haben mir überflüssigerweise Post mit Geburtstagswünschen geschickt. Sie haben also Spielräume für kostenverursachende Entscheidungen.
c) Ich erhalte regelmässig unaufgefordert ein buntes Magazin auf Hochglanzpapier von Ihnen. Wenn Sie mich informieren wollen, können Sie mir auch kostensparend eine email schicken. Auch dieses Beispiel zeigt, dass Sie Handlungsspielräume haben, mein Geld auszugeben.
Die Frage, ob ich meinen Widerspruch aufrecht erhalten will, empfinde ich als Zeitschinderei Ihrerseits.
Ich erwarte noch immer Ihre Zahlung.
Mit freundlichen Grüßen
s.

Sehr geehrter Herr B.. ,
wir bestätigen den Eingangs Ihres Widerspruchs.
Nach Überprüfung erhalten Sie in den nächsten Tagen einen schriftlichen Bescheid.
Freundliche Grüße
Manuela H.

Sehr geehrte Frau H.,
damit bin ich nicht einverstanden und lege hiermit Widerspruch ein.
Die Behandlung war medizinisch notwendig und sicher auch sparsam. Ich habe um eine Einzelfallentscheidung gebeten und ausserdem bin ich als ALG II - Bezieher nicht in der Lage, diese Kosten zu tragen. Das kann ich bei Bedarf auch nachweisen.
Ich erwarte also nach wie vor die Übernahme dieser Kosten.
Mit freundlichen Grüßen
B.K.
Am 08.12.2010 10:45, schrieb H., Manuela:
> Sehr geehrter Herr B.K.,
> vielen Dank für Ihre Anfrage.
> Sie haben uns eine Rechnung für den Austausch von Füllungen übersandt und um Kostenerstattung gebeten.
> Es wurde von Ihnen eine Versorgung gewählt, die Ihr Zahnarzt nur privat abrechnen kann.
> Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich jedoch an den Kosten in Höhe des festgelegten Honorars für Amalgam.
> Dies gilt für Mehrschicht-Füllungen sowie für gegossene Einlagefüllungen (Inlays).
> In Ihrer Rechnung wurden die Zuschüsse der CITY BKK bereits berücksichtigt und direkt von Ihrem Zahnarzt mit uns abgerechnet.
> Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus den genannten Gründen die Kosten nicht erstatten können. 
> Freundliche Grüße
> Manuela H.
> Zahnersatz

 


Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30.11.2010 war ich bei der Zahnärztin meines Vertrauens und diese hat, entgegen der ursprünglichen Einschätzung, hier wäre schon eine Krone notwendig, meinen oberen Zahn 24 doch noch ganz vortrefflich reparieren können.
Bedauerlicherweise hat Sie mir dazu eine Rechnung in Höhe von 44,29 € (in Worten: vierundvierzig € und neunundzwanzig Cent) in Rechnung gestellt (Anlage 1) , die ich auch umgehend beglichen habe (Anlage 2 - Ausschnitt aus dem Konto-Auszug).
Da ich ja bei Ihnen gut versichert bin, möchte ich Sie bitten, im Rahmen einer Einzelfallentscheidung mir den Betrag innerhalb von 14 Tagen, also bis zum 22.12.2010 auf mein Konto zu erstatten.
Hier nochmals meine Kontoangaben:
Kontoinhaber: B.K.
Kontonummer: 123456789
BLZ: 111 111 11
Bank: xyz bank
Ich bedanke mich für Ihr Vertrauen und wünsche auch weiterhin eine gute Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
B.K.

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