Vergittertes Fenster eines alten Gebäudes - Quelle: WikiCommonsWeil meine Mutter in den letzten Wochen ihres Lebens zunehmende körperliche Koordinierungsschwierigkeiten hatte und erhebliche Sturzgefahr bestand, wurde sie - nach Rücksprache auch mit mir - im Rollstuhl angeschnallt und auch abends im Bett wurden Gitter hochgeklappt, damit sie nicht ohne Begleitung aufsteht und ggf. stürzen kann. Das sind eindeutig freiheitsentziehende Massnahmen und das Seniorenhaus Lerchenweg hat das zuständige Amtsgericht Tempelhof darüber informiert. Als Antwort kam ein Schreiben mit dem Tenor: Lassen Sie uns bitte in Zukunft mit solchen MItteilungen in Ruhe, sie dürfen das ja und müssen sich nicht ständig deshalb bei uns melden. Ich halte das für falsch und habe das auch der Richterin mitgeteilt. Leider bis heute ohne eine Antwort zu erhalten.

Berlin, 28.04.2014

s.


Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Frau Richterin Kloth, Möckernstr. 130, D - 10963 Berlin

 

52 XVII 373/13

Berlin, 17.12.2013
Sehr geehrte Frau Richterin Kloth,

zu Ihrem Schreiben vom 02.12.2013 mit der Kopie des Schreibens an das Seniorenheim Lerchenweg vom gleichen Datum nehme ich wie folgt Stellung:

Freiheit ist ein sehr hohes und sehr schützenswertes Gut innerhalb unserer Gesellschaft. Dafür haben über Jahrhunderte hinweg Menschen gekämpft und nicht wenige unter Einsatz ihres Lebens. Selbst der erreichte Stand ist keineswegs selbstverständlich und enthält noch viele Mängel, etwa in Bezug auf die diskriminierende Residenzpflicht von Flüchtlingen oder die ebenfalls diskriminierende Erreichbarkeitsanordnung für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Aufgrund hohen Bedeutung von Freiheit ist m.E. jede einzelne freiheitsentziehende Maßnahme besonders begründungsbedürftig, und jede einzelne Entscheidung ist transparent und überprüfbar zu dokumentieren – es liegt also in der Natur der Sache, dass darüber möglichst breit informiert wird.

Genau das hat das Seniorenhaus Lerchenweg mit Schreiben vom 28.11.2013 an das AG Tempelhof-Kreuzberg getan.

Deshalb ist es m.E. eher erklärungsbedürftig, warum das Gericht mit Schreiben vom 02.12.2013 offensichtlich versucht, diese Art freiwilliger Information abzuwimmeln. Nur, wenn freiheitsentziehende Maßnahmen mitgeteilt werden, können diese auch im Einzelfall überprüft werden.

Im Übrigen hat das Seniorenhaus Lerchenweg auch gar keine Genehmigung beantragt, sondern nur um eine Eingangsbestätigung und damit um eine Kenntnisnahme gebeten.

Aus diesen beiden Gründen ist Ihr Schreiben vom 02.12.2013 aus meiner Sicht zu beanstanden.

Um Stellungnahme wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

s.

[Abbildung] Quelle: WikiCommons, Photo Mikael Ejdemyr

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