Kontrolle am Werkstor - Quelle: WikiCommons

 


Die Senatsverwaltung antwortet, dass für den Erlass von Gebühren doch die Bezirke zuständig seien. Also schrieb ich an den zuständigern Stadtrat Dr. Torsten Kühne (CDU) folgenden Brief:

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Kühne,

ich liebe es, wen Behörden mit mir Ping-Pong spielen. Ich werde am kommenden Montag in Ihrem Bürgeramt Pankow an der Ausgabestelle Prenzlauer Berg einen Reisepass beantragen. Vorsorglich beantragte ich bei Ihrer Mitarbeiterin Frau T. mit Hinweis auf meine Bedürftigkeit (ich kann einen Berlin-Pass vorlegen) einen Gebührenerlass. Ihre Antwort war, dass nach einer Weisung der Senatsverwaltung keine Gebühren erlassen würden dürften.
Also wendete ich mich an die Senatsverwaltung und bekam zur Antwort, dass doch Sie, also das Bezirksamt darüber zu entscheiden hätten.
Rechtliche Grundlage dafür sollte der § 17 der PassV sein.

Nun möchte ich klarstellen, dass ich persönlich einen Reisepass gar nicht brauche und darauf auch an und für sich keinen Wert lege. Es sind staatliche Behörden, die es erzwingen, ein solches Dokument vorzulegen - anderenfalls habe ich kaum eine Chance, an einen Ort meiner freien Wahl auf dieser Welt auf legalem Wege zu reisen.

Deshalb bin ich der Auffassung, dass auch grundsätzlich staatliche Behörden die Finanzierung eines solchen Zwangsdokumentes zu übernehmen haben.
Abgesehen von diesen prinzipiellen Erwägungen mache ich natürlich meine nachweisbare Bedürftigkeit geltend und stelle den Antrag auf Erlass der Gebühren erneut.
Sollten Sie diesem Antrag nicht nachkommen wollen, müsste ich an anderen Stellen überprüfen lassen, ob es zulässig ist, eine rechtliche Regelung, die besteht, faktisch nicht anzuwenden.
Ich bin auch nicht der Auffassung, dass ich einen konkreten Zweck oder ein konkretes Ziel für meine Reise angeben muss, die hier zu prüfen wären. Allein meine Aussage, dass ich in ein Ausland reisen möchte und dafür einen Reisepass benötige, muss ausreichend sein.

Ich freue mich auf eine Nachricht von Ihnen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

s.

 


 

Sehr geehrter Herr Senator Dr. Körting,

im Mai 2012 bin ich eingeladen zu einem 4 wöchigen Studienaufenthalt in New York City, USA. Ich werde dort unter anderem untersuchen, wie Randgruppen mittels Social Media versuchen, ihren Anliegen Gehör zu verschaffen und ihre Anliegen zu vertreten.

Zu diesem Zwecke muss ich einen gültigen Reisepass haben, denn ohne einen Reisepass werde ich mit großer Sicherheit nicht in die USA einreisen können. Das habe ich mir so nicht ausgesucht, staatliche Behörden verlangen es. Zu dem Zwecke, mir einen neuen Reisepass ausstellen zu lassen, habe ich einen Termin bei meinem Bürgeramt in Prenzlauer Berg gebucht.

Als Bezieher von Leistungen nach dem ALG II - das kann ich bei Bedarf auch nachweisen - habe ich kein Geld, die - für meine Begriffe: horrende - Gebühr in Höhe von 59,00 € zu bezahlen. Auch ist das nicht im ALG II vorgesehen und auch nicht beantragbar. Deshalb möchte ich nach §17 des Passgesetzes ein Erlass der Gebühren beantragen. Allein ein Foto beizubringen, wird teuer genug sein. Die Rückmeldung vom Bürgeramt war, dass dieses Gesetz in Berlin offenbar nicht angewendet wird. Ich bezweifle, dass das zulässig ist. Aus diesem Grund beantrage ich erneut den Erlass der Gebühren.

Es kann nicht sein, dass ALG II - Bezieher aufgrund von hohen Gebühren de facto daran gehindert werden, Einladungen ins Ausland wahrzunehmen. Ich wäre dankbar über eine zeitnahe Rückmeldung des Senators.

Mit freundlichen Grüßen

s.

-------- Original-Nachricht --------

Betreff: Re: Antw: Vorgangsnummer "2006826" Datum: Tue, 22 Nov 2011 07:04:18 +0100

Von: *@ba-pankow.berlin.de> An: s.

Sehr geehrter Herr s.,

es gibt eine eindeutige Arbeitsanweisung der Senatsverwaltung für Inneres, dass die Ausstellung von Dokumenten gebührenpflichtig ist. Ich kann Ihnen daher leider keine günstigere Mitteilung machen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag T

BW BüA 4/BW WA 4

Bezirksamt Pankow von Berlin Geschäftsstelle Bürgeramt/Wahlamt

Breite Str. 24a-26 13187 Berlin Tel.: +49 30 90295 2482 Fax: +49 30 90295 2701 >>

> s.> 21.11.2011 19:19 >>>

 


Sehr geehrte Frau T.,

 

das Passgesetz sagt eindeutig: § 17 Ermäßigung und Befreiung von Gebühren

Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung kann abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühren schuldet, bedürftig ist.

Sie müssten mir also erklären, aus welchen schwerwiegenden Gründen Sie mir die Gebühr nicht erlassen bzw. wenigstens ermäßigen. Ich gehe also davon aus, dass mir die Gebühr für einen Reisepass erlassen wird.

Mit freundlichen Grüßen

s.

Am 21.11.2011 07:37, schrieb ct: >

Sehr geehrter Herr s.,

> > leider werden Dokumente nicht mehr gebührenfrei ausgestellt.

> > > Mit freundlichen Grüßen

> Im Auftrag > T

> BW BüA 4/BW WA 4

> > Bezirksamt Pankow von Berlin > Geschäftsstelle Bürgeramt/Wahlamt

> Breite Str. 24a-26 > 13187 Berlin > > Tel.: +49 30 90295 2482 > Fax: +49 30 90295 2701 > > >>

> s.> 20.11.2011 22:03 >>> >

Sehr geehrte Damen und Herren,

> > ich werde am 05.12.2011 in das Bürgeramt Prenzlauer Berg kommen um dort einen Reisepass zu beantragen, weil ich im Mai 2012 auf Einladung zu Studienzwecken in die USA reisen werde und staatliche Behörden dieses Dokument verlangen.

> Als Bezieher von Leistungen nach dem ALG möchte ich hiermit beantragen, dass mir die Gebühren in Höhe von 59,00 € erlassen werden, die für die Ausstellung eines solchen Dokumentes anfallen. Einen gültigen Berlin - Pass kann ich mitbringen.

> Ist das so wie von mir vorgeschlagen machbar?

> > Mit freundlichen Grüßen

> > s.

> > Sehr geehrte/r Frau oder Herr s.,

> > hiermit bestätigen wir Ihnen Ihren gebuchten Termin am 05. Dezember 2011 um 10:45 Uhr. Ort: Bürgeramt Prenzlauer Berg , Fröbelstr. 17, 10405 Berlin > > Ihre Vorgangsnummer ist die 2006826.

> > > Sie haben folgende Dienstleistung(en) ausgewählt:

> > > Reisepass beantragen, wofür Sie folgende Unterlagen benötigen:

- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit >

- Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich >

Der Passbewerber muss bei der Antragstellung anwesend sein. >

- Für Minderjährige ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.

- Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet >

- 1 biometriefähiges Lichtbild neuester Zeit ( > http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_buerger/buerger_persdok/persdok_epassMstr.html > )Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Reisepass dürfen nur biometrietaugliche Fotos verwendet werden.

Hinweis: Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.

- Staatsangehörigkeitsabfrage > Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des > Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV -) vom 23. Dezember > 2009 - GMBl. S. 1686 - ist bei Beantragung eines Passes die > Passbewerberin/der Passbewerber hinsichtlich des Bestehens bzw. > Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit zu befragen. > Der hierfür notwendige Vordruck wird bei Antragstellung im Bürgeramt > bereitgehalten. >

- Alter Reisepass > ist nur erforderlich, wenn der Reisepass noch nicht durch eine > Passbehörde entwertet wurde > - Personalausweis > soweit bisher kein Reisepass vorhanden ist >

- Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch > Die Vorlage Urkunde kann nur erforderlich werden,

- wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben > oder >

- wenn Abweichungen mit Eintragungen im Melderegister festgestellt werden. >

- Ggf. Einverständniserklärung eines nicht anwesenden gesetzlichen > Vertreters > Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander > getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend > ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden > Elternteils vorgelegt werden. > >

---- > Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte ab. > Dies können Sie über unsere Internetbuchungsseite > http://www.berlin.de/ba-pankow/buergerdienste/termine/terminaendern.php > unter Angabe Ihres Namens "s." und Ihrer > Vorgangsnummer "2006826" erledigen. > Bitte beachten Sie, dass Antworten auf diese eMail nicht möglich sind. > > Mit freundlichem Gruß > > Ihre Terminverwaltung des Landes Berlin > > http://www.berlin.de

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