Feststellungsbeleg 5053500182162 (hier: s-bahn-berlin.de)
an:
Guten Tag,
gegen die Aufforderung zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes in Bezug auf o.g. Vorgangsnummer lege ich hiermit Einspruch ein.
Der Vorgang wurde von mir erneut geprüft. Als Ergebnis ist festzuhalten: Der Fahrschein wurde im Verlauf des Tages bereits zweimal vor Fahrtantritt in einem Verkehrsmittel überprüft und wurde nicht beanstandet. Deshalb ist die Beanstandung entweder nicht zutreffend, oder sie hätte zu einem Zeitpunkt erfolgen müssen, an dem ein anderer Fahrausweis hätte erworben werden können. Auch wurde der Fahrausweis ohne meine Zustimmung eingezogen.
Die Zahlungsforderung wird daher als unbegründet und ungerechtfertigt zurückgewiesen. Eine Zahlung wird nicht erfolgen, einer Speicherung und einer Übermittlung der Daten an Dritte stimme ich ausdrücklich nicht zu.
Der eingezogene Fahrausweis ist bitte innerhalb von 10 Tagen an meine Adresse zuzustellen.
Weitere rechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen behalte ich mich ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüßen
s.
Wie nett:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit Ihrem Einspruch ist der Vorgang vorerst gestoppt. Erst wenn eine Antwort unsererseits an Sie gesandt wird, werden neue Fristen festgesetzt. Eine Zahlung vor unserer Antwort ist nicht nötig. Wir bitten zudem vorab um Verständnis, dass die Beantwortung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Diese E-Mail wurde automatisch versendet. Bitte antworten Sie hierauf nicht.
Mit dieser E-Mail bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihrer Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre S-Bahn Berlin
Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie eine Anfrage an die S-Bahn Berlin gesendet haben.