Guten Tag,
gegen die 1. Einladung zu einem Termin am 12.08.2011 um 10:45 Uhr in das Jobcenter xyz, abc Str. 123, Berlin, Raum 1234 lege ich hiermit Widerspruch ein.
Ich stelle hiermit folgende Anträge:
-
Der Termin möge ersatzlos entfallen
-
hilfsweise, der Termin möge auf einen Tag nach dem 12.08.2011 verschoben werden
-
hilfsweise, mir werden für den 12.08.2011 die Fahrkosten vom Ort meiner Ortsabwesenheit zum JobCenter Pankow und zurück zu dem Ort meiner Ortsabwesenheit vollständig erstattet und zugleich wird dieser Tag von den bisher in Anspruch genommenen Tagen der Ortabwesenheit abgezogen.
Zur Begründung:
Ich hatte mit Schreiben vom 24. Juli 2011 eine Verschiebung meiner Ortsabwesenheit auf den Zeitraum vom vom 29.07. bis zum 12. August beantragt. Daraufhin erhielt ich von Frau xyz am 25. Juli eine Nachricht mit dem Inhalt: "die Verschiebung der Ortsabwesenheit habe ich zu Kenntnis genommen und notiert." Eine solche Nachricht ist eindeutig als eine Zustimmung zu werten und es ist eindeutig klar, dass sich die Formulierung auf den gesamten 12. August bezieht bis Mitternacht. Aus diesem Grund ist es eine unbillige Härte, eine Zumutung und auch ein Verstoß gegen die Zusagen Ihrer Behörde, von mir an einem Tag genehmigter Ortsanwesenheit das persönliche Erscheinen in Ihrer Behörde zu verlangen. Ich erwarte die Rücknahme dieser Einladung rechtzeitig vor dem avisierten Termin.
Mit freundlichen Grüßen
s.