Strawberry Vase Sponge (Mycale laxissima) - Quelle: WikimediaGuten Tag,

ich beziehe Leistungen bei dem JobCenter.

Nun bin ich aufgefordert worden, ein Foto von mir sowie meinen Lebenslauf in dem Onlineportal JOBBÖRSE hochzuladen, sowie auch noch ein Arbeitszeugnis. Nun sind mir erhebliche Bedenken gekommen, ob das JobCenter überhaupt meinen Datenschutz gewährleisten kann.

Deshalb meine Frage an Sie: Was kann ich tun, um mich dagegen zu wehren? Bin ich verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen?

Mit freundlichen Grüßen

s.


Die Beschwerde wurde eingelegt beim Bundesbeauftragten für Datenschutz. In einer ersten Reaktion bat er um Erlaubnis, unter Nennung des Namens bei dem JobCenter nachfragen zu dürfen ...

Nach fast einem Jahr kommt dann die Stellungnahme von dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:

Datenschutz im Jobcenter Berlin Pankow

Ihre Eingabe vom 29. Juni 2011

 

Sehr geehrter Herr,

nachdem mir die Stellungnahme des Jobcenters Berlin Pankow (nachfolgend Job­center) vorliegt, komme ich auf Ihre Eingabe zurück. Darin schilderten Sie folgenden Sachverhalt:

Sie seien derzeit im Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Jobcenter. Im Rahmen des Leis­tungszuges seien Sie aufgefordert worden, ein Foto, Ihren Lebenslauf und ein Ar­beitszeugnis in der „JOBBÖRSE" zu veröffentlichen. Durch diese Vorgehensweise fühlen Sie sich in Ihrem Recht auf Datenschutz verletzt.

Das Jobcenter äußerte sich zu diesem Sachverhalt wie folgt:

Man habe Sie nicht aufgefordert, ein Foto und ein Arbeitszeugnis in der „JOBBÖR­SE" zu veröffentlichen. Im Rahmen eines persönlichen Gespräches am 21. Juni 2011 habe man Ihnen die „JOBBÖRSE" vorgestellt und die Vorteile der Nutzung darge­stellt. Sie seien darauf hingewiesen worden, dass die Nutzung der „JOBBÖRSE" in der Kegel die Chancen auf einen neuen Aibeit&platz deutlich erhöhen würden. Fer­ner habe man Sie gebeten, Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 1. Juli 2011 in der „JOBBORSE" hochzuladen Auf eine rechtliche Verpflichtung hierzu habe man Sie nicht hingewiesen.

Die „JOBBÖRSE" diene unter anderem auch zum Erstellen einer Bewerbungsmap­pe, die dann direkt online an die Bewerbung angehängt werden könne. Aus diesem Grund würde einem Kunden das Angebot unterbreitet, seinen Lebenslauf mit Foto in der JOBBÖRSE" hochzuladen. Arbeitszeugnisse würden ir* der JOBBÖRSE" nicht angezeigt. Auf Ihren Wunsch hin seien die Daten in der JOBBÖRSE" anonym veröf­fentlicht worden. In diesem Fall sei ein Foto nicht sichtbar und die Kontaktdaten ano­nymisiert.

Den Sachverhalt würdige ich datenschutzrechtlich wie folgt

Der Umgang mit Sozialdaten im Jobcenter ist gesetzlich geregelt. Sozialdaten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines Betroffenen, die vom Jobcenter im Hinblick auf die gesetzlichen Aufgaben erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (vgl. § 67 Absatz 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)). Nach § 35 Absatz 1 Satz 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihre Sozialdaten vom Jobcenter nicht unbefugt erhoben, ver­arbeitet oder genutzt werden (Sozialgeheimnis).

Zur gesetzlichen Aufgabe eines Jobcenters gehören nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Da­zu zählt, dass die Agentur für Arbeit Arbeitsvermittlung anzubieten hat. Die Vermitt­lung kann dabei nach § 35 Absatz 3 Satz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) auch über die Selbstinformationseinrichtungen im Internet durchgeführt werden.

Die „JOBBÖRSE" der BA unter www.arbeitsaqentur.de ist eine sog Selbstinformationseinrichtung. Die darin aufgenommen Daten über Arbeitsuchende dürfen nur auf­genommen werden, soweit sie für die Vermittlung erforderlich sind und von Dritten keiner bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet v/erden können. Daten, die von Dritten einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können, dürfen nur mit Einwilligung der Betroffenen aufgenommen werden (vgl. § 41 Abaotr 3 SGB III).

Ihr Stellengesuch in der JOBBÖRSE' der BA. welches sich in der Betreuung durch das Jobcenter befindet, ist nach Angaben des Jobcenters ..anonym' veröffentlicht. Bei der „anonymen" Veröffentlichung eines Stellengesuchs in der „JOBBÖRSE' han­delt es sich um eine pseudonymisierte Veröffentlichung. Pseudonymisieren ist das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren (§ 67 Absatz 8a SGB X).

Mit der „anonymen" Veröffentlichung und unter der Voraussetzung, dass in Ihrem Stellengesuch nur die für die Vermittlung erforderlichen Daten aufgenommen worden sind, ist das Handeln des Jobcenters datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden, da es sich dabei um pseudonymisierte Daten handelt und das Jobcenter somit eine gesetzliche Grundlage zur Erstellung eines .anonymen" Stellengesuchs in der „JOB- BÖRSE" der BA hat (§ 16 SGB II i. V. m. §§ 35, 41 SGB III)

Ihr Stellengesuch in der JOBBÖRSE können Sie mit Ihrer Nutzerkennung für die JOBBÖRSE der BA einsehen oder nach § 41 Absatz 3 Satz 3 SGB III einen Aus­druck Ihrer aufgenommen Daten vom Jobcenter verlangen.

Nach den Ausführungen des Jobcenters ist keine Aufforderung an Sie ergangen, ein Foto, ihren Lebenslauf und ein Arbeitszeugnis in der „JOBBÖRSE" zu veröffentli­chen.

Ich bedauere, dass sich der Sachverhalt aufgrund dieser Tatsache, dass hier letzt­endlich Aussage gegen Aussage steht, nicht abschließend aufklaren lasst. Der Bun­desbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist eine Petitionsstelle, an die sich Bürger mit der Bitte um Beratung und Unterstützung wenden können, wenn sie der Ansicht sind, bei der Erhebung. Verarbeitung oder Nutzung ihrer perso­nenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen des Bundes in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Er hat jedoch keine Befugnisse wie beispielsweise die Staatsanwalt­schaft. insbesondere nicht die Mittel zur weitergehenden Sachverhaltsaufklärung

Ich kann somit keinen datenschutzrechtlichcn Verstoß feststellen.

Mit freundlichen Grüssen

Im Auftrag

Thelen

Solidarische Hinweise

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