Hans von Gersdorff (ca. 1455 - 1529): Feldtbůch der Wundartzney (Strasburg, 1519) Die Eingeweide - Quelle: WikimediaWiderspruch BG Nr. 95504 BG 1234567

Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die 1. Einladung vom 04.07.2011 zu einem Termin für den 21.07.2011 lege ich hiermit Widerspruch ein. Ich führe dazu mehrere Gründe an. Diese Einladung ist nicht erforderlich, denn:

1. Meine Bewerbungsunterlagen liegen Ihnen vor,

2. mein Lebenslauf liegt Ihnen vor,

3. die Nachweise über Bewerbung auf Vermittlungsvorschläge vom 04.07.2011 habe ich bereits per email übermittelt, sie liegen also ebenfalls vor,

4. auch habe ich die Nachweise über Eigenbemühungen bisher immer vorgelegt.

5. Es gibt auch bezüglich des Bewerberangebotes als auch bezüglich meiner beruflichen Situation keine Erkenntnisse, die es erforderlich machen würden, mich 4 Wochen nach meinem letzten Termin erneut vorzuladen. Deshalb erscheint der Grund Ihrer Einladung nicht plausibel, es scheint sich vielmehr um einen Termin zu Kontroll- und Disziplierungszwecken zu handeln, zumal ich ab dem 22.07. Ortsabwesenheit beantragt habe.

Aus diesem Grund beantrage ich, den Termin ersatzlos zu streichen. Sollte es aus Gründen der langwierigen Widerspruchsbearbeitung beim JobCenter nicht möglich sein, die Einladung aufzuheben, beantrage ich hilfsweise, einen neuen Termin erst dann anzuberaumen, wenn dies aus inhaltlichen Gründen tatsächlich geboten ist, etwa durch den Ablauf der Eingliederungsvereinbarung.

Mit freundlichen Grüßen

s.

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