Hier: Mieterhöhung / Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete
Ihr Schreiben vom xx.xx.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Haus Oderberger Str. 12 ist in den Jahren 2000 – 2003 mit öffentlichen Geldern ("Wohnungspolitische Selbsthilfe, ModInst RL 96") umfasend instandgesetzt und modernisiert worden. Ziel des Programms war es unter anderem, dauerhaft preisgünstigen Wohnraum zu schaffen.
Nun schicken Sie mir ein Mieterhöhungsbegehren, ohne auf diesen Sachverhalt auch nur mit einem Wort einzugehen und darzulegen, dass die verlangte Mieterhöhung nicht im Gegensatz zu den Förderbedingungen steht. Auf Grund dieses formalen Mangels weise ich das Mieterhöhungsbegehren zurück.
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt erwarte ich also von Ihnen eine entsprechende Ausführung zur Vereinbarkeit der Mieterhöhung mit der o.g. Förderung und dazu eine schriftlich Bestätigung des Fördergebers (hier: Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung oder Investionsbank Berlin), dass das Mieterhöhungsbegehren nicht im Widerspruch zur Förderung steht.
Sollten diese Darlegungen sowie die schriftliche Bestätigung des Fördergebers vorliegen, stelle ich in Aussicht, eine entsprechende Zustimmungserklärung auch unterschreiben zu wollen. Von einer rückwirkenden Datierung bitte ich abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
s.
Abbildung: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:BuildingSite.jpg