09.03.2013 2030 MEZ Unterführung Hauptbahnhof
Sehr geehrte Frau Polizeipräsidentin Liliane Matthes,
ich möchte gerne und hiermit Strafanzeige stellen gegen zwei männliche Polizisten, die am Sonntag, den 09.03.2014 um 20:30 Uhr in der Unterführung des Hauptbahnhofs Würzburg ziemlich in der Mitte der Unterführung zwei junge Menschen belästigten. Beide Polizisten hatten blaue Handschuhe an, mit denen sie zwei junge Menschen befingerten. Einer der Polizisten hat dem einen jungen Menschen sogar in den Hosentaschen herumgefingert - in aller Öffentlichkeit. Der andere von den beiden Menschen war bereits bis auf die Unterhose entblösst. Aus meiner Sicht ist dies eine eindeutige öffentliche Demütigung, die sogar geeignet ist, die soziale Reputation der kontrollierten Menschen schwer zu beschädigen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Freunde oder Bekannte der so schikanierten Menschen diese an diesem prominenten öffentlichen Raum hätten antreffen können oder möglicherweise bereits angetroffen haben.
Als Begründung lieferten die Polizisten die Aussage, dass es möglich sei, dass diese beiden Menschen Drogen bei sich hätten. Und selbst ein solcher Verdacht begründet in meinen Augen eine solche Behandlung, die einer öffentlichen Anprangerung gleich kommt, in keiner Weise.
Zu diesem Zeitpunkt kamen einige Züge in Würzburg Hauptbahnhof an und andere fuhren in Kürze los, so dass es einen erheblichen Publikumsverkehr in der Unterführung gab. Aus Sicht der jungen Menschen war diese Behandlung eine Demütigung und Einschüchterung. Auch muss gefragt werden, ob diese Maßnahme verhältnismäßig und gerecht war. In unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs Würzburg gibt es eine Polizeistation, in der eine intensive Kontrolle, falls sie denn überhaupt rechtmäßig und verhältnismäßig gewesen wäre, diskret hätte durchgeführt werden können.
Ich bin kein Experte für Strafrecht, aber alles in allem bin ich der Meinung, dass ich in diesem Fall diese beiden Polizisten anzeigen muss und dass konkret eine Anzeige auf Grundlage von §226 StGB in Frage kommt: Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen. Im Einzelnen wäre es aber die Aufgabe der zuständigen Staatsanwaltschaft, zu prüfen, gegen welche Gesetze hier im Einzelnen verstoßen worden ist oder sein könnte. Aus diesem Grund schicke ich eine Kopie dieser Anzeige an die Staatsanwaltschaft Würzburg in Verbindung mit der Bitte, ebenfalls auf Grundlage meiner Anzeige ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen.
Aus meiner Sicht bestünde Ihre Aufgabe darin, den Sachverhalt und insbesondere die Identitäten der von mir angezeigten Polizisten zu ermitteln, ggf. ihre Stellungnahme einzuholen und den Vorgang der zuständigen Staatsanwaltschaft zu übermitteln.
Als Zeuge des Vorfalls stehe ich der Polizei Würzburg sowie der Staatsanwaltschaft Würzburg selbstverständlich zur Verfügung.
Im übrigen bitte ich darum - auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes - über Ergebnisse und auch wichtige Zwischenergebnisse, die aus meiner Anzeige resultieren, laufend informiert zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
s.