Beobachtungsturm Jõesuu am estnischee See Võrtsjärv - Quelle: WikiCommonsFinanzamt Prenzlauer Berg, VZ Schinder Zi 17, Storkower Str. 134, 10407 Berlin
AHE-Nr. 31/S/0698/14
Berlin, 15.05.2014
Sehr geehrter Herr Schindler (Vollziehungsbeamter)

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 02.05.2014 und teile mit, dass ich

  • den von Ihnen ohne mein Einverständnis avisierten und sehr unbestimmten Termin am Montag, den 19.05.2014 im Zeitraum von 10:00 – 15:00 Uhr am Ort meiner Meldeadresse hiermit absage und
  • die in Ihrem Schreiben formulierten Forderungen vollumfänglich zurückweise.

Im Einzelnen:

1. Termine mit mir sind grundsätzlich zu vereinbaren. Das haben Sie verabsäumt. Statt dessen haben Sie ohne weitere Rücksprache einen Termin angeordnet. Das rüge ich hiermit. Zu Terminabsprachen kontaktieren Sie mich bitte grundsätzlich per email.
2. An dem von Ihnen genannten Datum bin ich gar nicht in Berlin. Da Sie mir keine Erstattung von Reisekosten angeboten haben, erschießt sich mir auch nicht, warum ich allein Ihretwegen nach Berlin kommen sollte.
3. Der Sinn eines Treffens vor dem Postkasten am Ort meiner Meldeadresse erschließt sich mir ebenfalls nicht.
4. Aufgrund des von mir abgesagten Termins widerspreche ich auch grundsätzlich und prinzipiell einer von Ihnen angekündigten Gebühr für Vollstreckungsmaßnahmen in Höhe von 20 €. Eine Vollstreckung wird nicht stattfinden.
5. Die von Ihnen im Schreiben genannte Forderung „Bußgeld und Gebühren am 21.07.13“ in einem „Bescheid vom 12.08.13 betr.Kfz“ weise ich als unbegründet zurück. Ich habe gar kein Auto und bin am 21.07.2013 auch definitiv nicht in einem Auto gefahren. Ich werde also nicht für etwas zahlen, was gänzlich nicht zutreffend ist.
6. Bedauerlicherweise enthält Ihr Schreiben keine Rechtsbehelfsbelehrung. Auch unterlassen Sie es, die rechtlichen Grundlagen zu benennen, mit denen Sie Zugang zu Räumen - welche Räume genau? - einfordern und. ggf. eine Pfändung veranlassen wollen. Sie erheben eine Forderung, die im Gegensatz zu dem im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung (§ 13 (1) GG) steht. Aufgrund dieser erheblichen Mängel Ihres Schreibens werde ich in einem gesonderten Schreiben eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei Ihren Vorgesetzten einreichen.

Zusammenfassend: Wegen der von mir aufgelisteten inhaltlichen und formalen Mängel weise ich Ihre Forderungen zurück und sage dass von Ihnen ohne meine Mitwirkung einberufene Treffen hiermit ab.

Mit freundlichen Grüßen
s.

[Abbildung] WikiCommons, Details http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Jõesuu_vaatetorn.jpg

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