Erste-Hilfe-Automat - Quelle: WikicommonsGuten Tag,

weil auf dem Hbf Köln der Fahrkartenautomat nicht funktionierte und ich meinen  Anschlußflug vom Flughafen Köln-Bonn pünktlich erreichen wollte, habe ich in Abwägung der Problemstellung entschieden, ohne Fahrkarte die S-Bahn zu benutzen.

Bei einer Kontrolle habe ich mich umgehend gemeldet und den Fahrbetrag nachgelöst. Deshalb möchte ich diesen Vorgang mit der Vorgangs-Nummer FN.-Nr. 40112861861234 hiermit als abgeschlossen betrachten und bitte um eine Bestätigung Ihrerseits.

Bitte achten Sie darauf, auf viel frequentierten Stationen eine hinreichende Menge an funktionierenden (!) Automaten bereitzuhalten. Ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen, kommt in diesem Fall nicht in Frage, da das Problem von Ihnen verursacht worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

s.

 

PS: Ein Hundsfott ist, wer denkt, Bürger_in wäre schwarz gefahren ....

 


 Die Bahn schrieb dann am 01.08.2011, dass die Automaten alle in Ordnung gewesen seiein und dass  Bürger_in verpflichtet gewesen sei, an einem der anderen 42 Automaten des Bahnhofs zu benutzen. Auch wurde die Zahlungsaufforderung erneuert. Darauf antwortet Bürger_in:

Sehr geehrte Frau Gress,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 01.08.2011.
Ihren Wunsch nach Zahlung eines Betrages in Höhe von 37,50 € weise ich erneut zurück. Ich habe im Zug einen gültigen Fahrausweis erworben und war somit während der Fahrt im Besitz eines gültigen Fahrausweises.
Auch hat Ihr Mitarbeiter mir gegenüber ausdrücklich mitgeteilt, dass eine kurze Notiz Ihnen gegenüber völlig ausreichend sei, um den Vorgang abzuschließen.
Auch weise ich Ihre Darstellung des Sachverhaltes zurück. Der gleisnahe Fahrscheinautomat war nicht in der Lage, mir einen Fahrausweis auszudrucken, und ich bin auch nicht verpflichtet, als Ortsfremder in einem sehr großen Bahnhof unter Zeitnot alle Ihre Fahrscheinautomaten kennen zu lernen. Und schließlich ist es bei der Deutschen Bahn üblich, in den Zügen Fahrscheine erwerben zu können.
Ich fordere Sie hiermit auf: Ersparen Sie also bitte sich und mir weiteren Ärger und unnötige Kosten und legen Sie diese Angelegenheit, wie bereits von mir vorgeschlagen, zu den Akten.
Mit freundlichen Grüßen
s.


Und, wie immer, droht die Behörde mit Briefpost:

 

Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin,

Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Sie erhalten von uns eine Antwort in Form eines Briefes. Auf Grund des erhöhten Posteingangs bitten wir um Verständnis, dass sich die Beantwortung Ihres Anliegens verzögern wird. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Fahrpreisnacherhebung

DB Vertrieb GmbH, Sitz Frankfurt am Main Registergericht Frankfurt am Main, HRB Nr. 79 808

USt-IdNr.: DE 814160246

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Ulrich Homburg

Geschäftsführer: Jürgen Büchy (Vorsitzender), Birgit Bohle, Ulrich Jäkel, Ottmar Netz


Anyway, es gibt eine neue Antwort vom 23.08.2011: ".... Ihren Schilderungen können wir leider keine neuen Erkenntnisse bwz. plausiblen Argumente entnehmen, die eine andere Entscheidung begründen. Insofern ist, wie bereits in unserem letzten Schreiben mitgeteilt, die Forderung berechtigt ...." Hat jemand etwas anderes erwartet? Bürger_in antwortet am 26.08.2011:


D.11.1234567.01.7-25

Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.09.2011.
Ihre Forderung weise ich erneut als unbegründet und unberechtigt zurück.
Eine Prüfung des Sachverhaltes ergibt, dass ich am fraglichen Tag für den fraglichen Zeitraum für die fragliche Stecke einen gültigen Fahrausweis vorlegen kann.
Es wird von daher keine Zahlung erfolgen.
Ich hatte Ihnen ja bereits angeboten, den Vorgang als erledigt zu betrachten.
Sollten Sie mich weiter belästigen wollen, werde ich mich beim Eisenbahnbundesamt und an anderen geeigneten Stellen über Sie beschweren.
Mit freundlichen Grüßen
s.

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