Fahrpreisnacherhebung Deutsche Bahn - Scan: Stefan SchneiderReklamation 4012438179452

Guten Tag!

Auf dem Weg zu meinem Vortrag nach Benediktbeuern bin ich entsprechend der Daten der Fahrkarte gefahren und habe versehentlich in der ersten Klasse gesessen, was ich gar nicht bemerkt hatte, da ich an meinem Vortrag arbeitete. Als mich die Schaffnerin auf meinen falschen Sitzplatz aufmerksam machte, wollte ich mich sofort umsetzen, wurde aber darin gehindert.
Die Fahrpreisnacherhebung weise ich zurück - ich hatte einen gültigen Fahrausweis (siehe Anlage).
Mit freundlichen Grüßen

s.

 


Fahrpreis-Nacherhebung
FN-4012438179452
D-12.1386088.01.1-25

Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Post vom 05.06.2012, die ich aber erst am 14.06.2012 erhalten habe.
Zu der Sache nehme ich wie folgt Stellung. Als ich meinen Irrtum bemerkte, wollte ich mich sofort umsetzen. Bedauerlicherweise wurde ihn vom Personal der Deutschen Bahn daran gehindert. Ich bin also nicht mehr freiwillig in der 1. Klasse gefahren.
Zum zweiten habe ich auch gar keine Fahrkarte für die 1. Klasse nachgelöst.
Nachdem Ihr Personal mit einen Papierstreifen ausgehändigt hat, habe ich die Fahrt in der Zweiten Klasse fortgesetzt.
Die Zahlung einer Fahrpreisnacherhebung kommt also nicht in Frage.
Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
s.


Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06.07.2012.
Die Forderung nach einer Fahrpreisnacherhebung weise ich erneut als unbegründet zurück.
Ich hatte auf der Fahrt am 25.04.2012 einen Fahrausweis und kann das auch nachweisen.
Eine Zahlung wird nicht erfolgen, auch die Bemühungen des Inkassounternehmens werden erfolglos bleiben.
Ich schlage Ihnen vor, den Vorgang zu den Akten zu legen.
Mit freundlichen Grüßen

s.

 

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