König Karl IV: von Spanien - Goya - Quelle: WikiCommonsStaatsanwaltschaft Potsdam
- Der Leitende Oberstaatsanwalt -
Herr Lange, Oberstaatsanwalt
Jägerallee 10 – 12
14469 Potsdam

PER FAX: 0331 – 2017 - 3180

Berlin, 04.03.2013

Aktenzeichen: 155 – 11 SH 0

Sehr geehrter Herr Lange,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.02.2013. Dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich endgültig eingestellt worden ist, wollte ich gar nicht wissen.

In meinem Anschreiben vom 09.11.2012 verlangte ich vom Amtsgericht Königs Wusterhausen Auskunft darüber, "wo genau welche Daten zu diesem Vorgang erfasst sind, wann diese Daten gelöscht werden und auf welchen räumlich definierten Geltungsbereich sich diese Erfassung bezieht."

Hiermit rüge ich Ihre schlampige Arbeitsweise.

Ich habe mir nunmehr für Ihre Antwort auf die Frage, die ich gestellt habe, eine Frist bis zum 11.03.2013 vorgemerkt.

Dies ist ein Auskunftsverlangen gemäß Informationsfreiheitsgesetz. Ich übersende dem Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit eine Kopie dieses Schreiben.

Ausserdem habe ich bei Ihnen kein Führungszeugnis bestellt, bitte unterlassen Sie in Zukunft ungebetene Ratschläge. Auch das rüge ich.

Mit freundlichen Grüßen
s.

[Abbildung] http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Charles_IV_of_Spain.jpg

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