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 0217760000
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.02.2013,. Sie schreiben darin ganz pauschal, dass Sie verpflichtet sind, Daten von mir, aufzubewahren. 
Das ist eine schöne Information, aber nicht das, was ich an Auskünften von Ihnen verlangt habe.
Ich fordere Sie auf, mir in Kopie vollständig alle Daten, die Sie von mir vorliegen haben, in digitaler Form zu übersenden. Dies ist ein Auskunftsverlangen gemäß Informationsfreiheitsgesetz.
Als Frist dafür habe ich mir den 11.03.2013 vorgemerkt.
Eine Kopie dieses Schreibens erhält der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit.
Mit freundlichen Grüßen
s.
PS: Ich möchte ausdrücklich keine konventionelle Post, sondern ausschließlich eine Zustellung der Daten per digitaler Post.

[Abbildung] http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Lever_arch_file.jpg

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