Anhörung gem. §55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Sehr geehrte Frau Hase, ROS'in,
in Bezug auf die Vorgangsnummer Vg / 901234 / 2011 Frau Igel, Kerstin sei Ihnen folgendes mitgeteilt.
Frau Igel ist gegenwärtig nicht in der Lage, zu diesem Sachverhalt Stellung zu nehmen.
Ich möchte dazu wie folgt Stellung nehmen:
Ich hatte Frau Igel gebeten, mich am 04.12.2011 gegen 23:00 Uhr Bahnhof Ostbahnhof abzuholen. Der Zug aus Warschau, in dem ich saß, traf überpünktlich um 23:00 Uhr Bahnhof Berlin Ostbahnhof ein. Frau Igel und ich verliessen unmittelbar nach meinem Aussteigen den Bahnhof. Dabei hat Frau Igel auf dem Bahnhof weder geraucht, noch wurde sie von Bediensteten der Bundespolizei angesprochen.
Da in Bezug auf den gegen Frau Igel erhobenen Vorwurf damit Aussage gegen Aussage stehen würde, schlage ich Ihnen vor, um allen Beteiligten Kosten und Aufwendungen zu ersparen, den Sachverhalt zu den Akten zu legen und die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag!
Mit freundlichen Grüßen
s.
Abbildung: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/9/99/Swinegel3.jpg