Sehr geehrter Herr Polizeipräsident von Berlin Klaus Kandt,
hiermit möchte ich mich beschweren über die PK'in Egerland aus der Dienststelle Dir 1 ZA /VkD 3. In einem Brief vom 02.09.2014 (siehe Kopie in der Anlage) schreibt sie an mich wie folgt: "... am 19.08.2013 waren Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt." Das ist nicht zutreffend. Ich werde vielmehr beschuldigt, an einem Verkehrsunfall beteiligt gewesen zu sein. Das ist ein grundlegender Unterschied.
In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung, die Unschuldsvermutung ist ein hohes Rechtsgut. Diese ist, wie Ihnen sicher bekannt ist, in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 sowie in Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention an zentraler Stelle verankert.
Auch eine ermittelnde PK'in hat sich daran zu halten. Die Formulierung von PK'in Egerland unterstellt einen Sachverhalt, der noch in keiner Weise so bestätigt ist und stellt damit einen erheblichen Verstoß gegen diese Unschuldsvermutung dar.
Das möchte ich hiermit beanstanden und rügen. Ich fordere Sie als zuständigen Polizeipräsidenten auf, dies unverzüglich zu unterbinden und richtig zu stellen. Ihre Stellungnahme an mich - per email - erwarte ich innerhalb von 14 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen

s.


Schon am darauffolgenden Tag gab es eine Antwort, allerdings nur formal. Die Beschwerde sei angekommen, der Polizeipräsident ist unterrichtet, der Sachverhalt wird bearbeitet.

Sehr geehrter s.,

Ihre E-Mail hat Herrn Polizeipräsident Kandt vorgelegen und wurde an mich weitergeleitet. Ich habe eine Prüfung durch die Polizeidirektion 1 veranlasst.

Die Prüfung des Sachverhaltes kann einige Zeit in Anspruch nehmen, hierfür bitte ich um Verständnis.

Nach Abschluss der Untersuchung werden Sie unaufgefordert über das Ergebnis unterrichtet. Es ist ebenfalls sichergestellt, dass der Polizeipräsident über das Ergebnis informiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

k.s.

Der Polizeipräsident in Berlin

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