THW leistet Amtshilfe - Quelle: Wikimediaamtshilfeersuchen at lvwa.berlin.de

SE Fin 5 - ZS/ abcde / 2010

Sehr geehrte Frau R.,

Ihre Förmliche Zustellung vom 16.08.2010 - bei mir angekommen am 18.08.2010 (Anlage 1) - mit o.g. Betreff möchte ich beanstanden und zurückweisen. Das Schriftstück der Behörde Magistrat der Stadt X (Anlage 3) richtet sich an eine Person, die in der A_str. wohnt. Ich wohne aber nicht in der A_str., sondern in der B_str. Das Schreiben ist also nicht für mich bestimmt. Leider war das durch Ihr Anschreiben (Anlage 2) das nicht zu sehen, sonst hätte ich das gleich ohne Öffnung beanstandet. Aus diesem Grund stelle ich den Antrag, diese Förmliche Zustellung an mich aufzuheben und mir schriftlich mitzuteilen und zu bestätigen, dass Ihre Zustellung an mich fehlerhaft war und nicht hätte erfolgen dürfen.

Außerdem stelle ich an Sie das Amtshilfeersuchen, der der Behörde Magistrat der Stadt X mitzuteilen, dass Sie bitte damit aufhören soll, mir Schriftstücke zuzustellen, die nicht für mich bestimmt sind. Da ich wiederholt von der Stadt X und auch von Ihrer Behörde mit Schriftstücken belästigt werde, die nicht für mich bestimmt waren, möchte ich doch darum bitten, in Zukunft etwas sorgfältiger zu arbeiten, um allen Beteiligten unnötige Arbeit zu ersparen. Ansonsten müsste ich meine Aufwendungen Ihnen in Rechnung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

B.K.

 


 

Keine Lust, das Antwortschreiben des Landesverwaltungsamtes jetzt hier abzutippen, es kam per Holzpost, immerhin auf Umweltpapier. Der Tenor diees Schreibens ist allerdings in meiner erneuten Antwort per email ersichtlich. Übrigens kam dieses Schreiben nicht mehr von Frau R., sondern von einem Herrn J.. Meine Antwort also:

Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.08.2010, das mit konventioneller Post bei mir vor einigen Tagen eingetroffen ist. Leider ist dieses Schreiben in keinerlei Hinsicht zufriedenstellend:

a) Ihr Hinweis, es hätte im Schreiben vom Magistrat der Stadt Salzburg einen handschriftlichen Hinweis auf eine andere Adresse gegeben, überzeugt nicht. In den Unterlagen, die mir fälschlicherweise zugestellt haben, ist davon nichts zu sehen. Übrigens, ich wohne auch nicht in der C Straße (!), wie sie irrtümlicherweise schrieben. Das klingt für mich eher wie eine Schutzbehauptung, die ich übrigens auch nicht überprüfen kann. Mit transparenten Verwaltungshandeln hat dies nichts zu tun.

b) Ich glaube nicht, dass ich mich um Angelegenheiten kümmern muss, die mit mir nichts zu tun haben. Ich bin nicht die im Anschreiben benannte Person, und deswegen lehne ich es ab, mich mit dieser Angelegenheit mit dem Magistrat der Stadt Salzburg in Verbindung zu setzen. Allein schon aus Gründen von Zeit, Aufwand und Kosten. Deswegen widerspreche ich nochmals der Zustellung dieses Schriftstücks durch Ihre Behörde an meine Person und fordere Sie auf, mir dieses zu bestätigen und den Magistrat der Stadt Salzburg entsprechend zu unterrichten.

Gerade weil es nicht Ihre Aufgabe ist, orthographische Überprüfungen anzustellen, ist es ein Fehler von Ihnen, mir dieses Schreiben zuzustellen.

c) Ich erwarte in Ihrer Antwort auf meinen erneuten Widerspruch - sofern dem Widerspruch nicht stattgegeben wird - eine ausführliche Rechtshilfebelehrung mit der Darstellung der mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, mich gegen Ihre Zustellung zur Wehr zu setzen sowie eine Nennung der Personen mit Kontaktangaben aus Ihrer Behörde, bei denen ich ggf. Beschwerde einlegen kann.

Den HIntergrund meiner Verärgerung verstehen Sie sicher: Ich erhalte seit einiger Zeit Briefbenachrichtigungen oder Zustellungen durch Ihre Behörde vom Magistrat der Stadt Salzburg, und immer wieder muss ich deshalb zur Post fahren und dort oder Ihnen gegenüber mitteilen, dass ich nicht die im Schreiben benannte Person bin. Das ist ebenso lästig wie zeitaufwändig. Und selbst eine Beschwerde beim Bürgermeister der Stadt Salzburg blieb bis jetzt noch ohne Antwort. Ich nenne das Stalking, was hier passiert - und dagegen setze ich mich zu Wehr.

Mit freundlichen Grüßen
B.K.

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