Mumie - Quelle: WikimediaEin klassisches Beispiel für dadaistische Kommunikationsguerilla ist die Auseinandersetzung mit einer völlig inkompetenten Friedhofsverwaltung - in diesem Fall der Evangelische Friedhofsverband Berlin Stadtmitte. Ich bin auf die Leute sowieso sauer. Am Tag, als mein Vater starb, habe ich mit denen besprochen, ihn in der Grabstelle meiner Großeltern zu beerdigen. Einen Tag später erhalte ich eine gepfefferte Rechnung für die Nutzung dieser Grabstelle für die nächsten 20 Jahre in meinem Postkasten - ohne ein Wort des Mitleids, des Bedauern. Nur die nackte, kalte Rechnung. So etwas nenne ich instinktlos und pietätlos.
s.


Sehr geehrte Frau M.,

der Steinmetz hat die Genehmigung und den Auftrag von meiner Mutter erhalten. Und ich habe meiner Mutter dazu die Genehmigung erteilt. Deshalb hätte - wenn überhaupt - meine Mutter die Gebühr an mich zu entrichten.

Ich werde Sie heute nachmittag, wenn ich Sie sehe, fragen.

Mit freundlichen Grüßen

s.


Am 18.05.2011 14:18, schrieb Ev. Fh. Verband Süd:

Sehr geehrter Herr s.,

wir bedanken uns für Ihre E-Mail.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Grabmal vom Steinmetz ohne unsere Genehmigung aufgestellt wurde. Wir hätten nun die Möglichkeit das Grabmal wieder kostenpflichtig von der Grabstelle nehmen zu lassen. Da dies wahrscheinlich nicht in Ihrem Interesse ist und wir das auch nicht möchten, bitten wir Sie, uns doch noch nachträglich Ihr Einverständnis zu geben. Für den neuen Grabstein müssen wir Frau i. s.  noch eine Gebühr in Höhe von € 15,-- in Rechnung stellen, da es sich um eine Umgestaltung an der Grabstelle handelt.

Das schriftliche Einverständnis von Ihnen können Sie uns gern per Mail zusenden.

Mit freundlichen Grüßen

M.

Kirchhofsverwaltung

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: s.

Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2011 12:37

An: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Betreff: 2 D06-004-005/6 S.

Sehr geehrte oder geehrter Herr oder Frau M.,

Sie haben mich per Schreiben vom 13.05.2011 gefragt, ob ich mein schriftliches Einverständnis für einen Grabmalsantrag erteile. Dazu teile ich mit: Das Grabmal ist bereits aufgestellt.

Mit freundlichen Grüßen

s.

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