Pissing Dog - Quelle : WikimediaIhr Schreiben vom 01.06.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Rücksprache mit meinem Anwalt weise ich Ihre Beitragsaufstellung für den Zusatzbeitrag erneut zurück.
Die City - BKK hat diverse Vorschläge von mir zur Kostenreduzierung beflissentlich ignoriert.
Die Einführung eines Zusatzbeitrages erfolgte zu einem Zeitpunkt, da die Insolvenz schon absehbar war.
Insofern ist der Versuch, zusätzliche Beiträge zu erheben, als ein Versuch der Insolvenzverschleppung zu sehen.
Im Zweifelsfall ist zu befürchten, dass durch eine gerichtliche Auseinandersetzung mit mir der abwickelnden Gesellschaft zusätzliche Kosten entstehen. Dieses würde ich ggf. unaufgefordert auch den Gläubigern der CityBKK in geeigneter Form mitteilen.
Auch hat Ihre Beitragsaufstellung formale Mängel, die ich Ihnen an dieser Stelle nicht weiter erläutern werde.
Deshalb schlage ich Ihnen vor, den Vorgang einzustellen und zu den Akten zu legen. Dies sollte für alle Beteiligten die beste Lösung sein - es spart Zeit, Kosten und vor allem Ärger!
Ich bitte um Nachricht, ob wir so verfahren können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

s.


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme nochmals zurück auf Ihr Schreiben vom 12.06.2012.
Ich hatte Sie ja aufgefordert, aus unterschiedlichen Gründen, auf Ihre Forderung zu verzichten und den Vorgang abzuschließen und zu den Akten zu lesen.
Dazu teilen Sie mir mit, dass Sie dem nicht nachkommen werden.
Hierzu lege ich Widerspruch ein. Selbstverständlich können Sie dieser Aufforderung - nach Abwägung aller Argumente - nachkommen. Ich hatte ja bereits argumentiert, dass die Auseinandersetzung mit mir unwirtschaftlich ist und das wird nicht besser werden.
Mit freundlichen Grüßen
s.

 


Guten Tag,
erneut belästigen Sie mich mit konventioneller Post. Dagegen möchte mich mich beschweren. Ich möchte das nicht. Bitte unterlassen Sie das mit sofortiger Wirkung. Sie erreichen mich per email - das muss genügen.
Zweitens bitten Sie um einen EInkommensnachweis, der dokumentiert, dass mein Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt. Diesen übersende ich Ihnen hiermit in der Anlage.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit nunmehr abschließend erledigt ist und erwarte eine entsprechende Mitteilung per email - und nicht per konventioneller Post.
Mit freundlichen Grüßen
gez. s.

 


Guten Tag,
das Schreiben vom 04.07.2012, das ich in meinem Postkasten vorfand,
möchte ich beanstanden.
Es ist falsch. Mein Name ist nicht richtig genannt. Es muss heißen
richtig abc xyz statt falsch bca yzx
Ich erwarte also eine neue und zutreffende Ausfertigung, ansonsten lehne
ich es ab, mich mit dem Inhalt des Schreibens zu befassen.
Im übrigen biete ich Ihnen erneut an, den Vorgang einfach zu den Akten
zu legen und zu beenden. Denn: Sie werden das Geld, das Sie von mir gerne haben möchten, niemals
erhalten. Das ist eine Tatsache.
Mit freundlichen Grüßen
s.

 

 

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