Fall erledigt (siehe unten)!
Am Donnerstag, den 24.06.2010 wollte ich am Nachmittag mit der Deutschen Bahn von Freiburg im Breisgau nach Basel fahren. Um auch eine schnelle Verbindung zu haben, kaufte ich mir am Schalter um 16:03 Uhr für 19,00 € ein Ticket für einen Intercity. Der hatte zunächst Verspätung, und dann war unklar, ob er überhaupt noch kommen wird. Um also mit der Deutschen Bahn überhaupt vorwärts zu kommen, nahm ich dann den Regionalzug RB 31109, der um 16:38 losfuhr. Dieser kostet aber nur 14,50 €.
Also möchte ich von der Deutschen Bahn zum einen die Differenz von 4,50 € erstattet bekommen und ausserdem noch für die Verspätung eines Zuges, der nicht kam. Die Höhe beträgt in meinem Fall 25% vom Fahrpreis, in diesem Fall 4,75 €. Mit anderen Worten, insgesamt hat die Deutsche Bahn an mich 9,25€ zu zahlen.
Eine gute Übersicht zu den Erstattungsregelungen findet sich ebensfall im Internet.
Na schau an: Die Deutsche Bahn hat tatsächlich auf ihrer Homepage ein Online-Formular für Fahrgastrechte eingerichtet. Allerdings darf man dort nur Online mühsam ein Formular ausfüllen, dann ausdrucken und dann an die Deutsche Bahn senden. Die volle Kunden-Verarschung.
Nachtrag Eins.
Inzwischen kam ein Schreiben vom 26.07.2010 vom Servicecenter Fahrgastrechte mit dem Tenor, eine Entschädigung könne nicht erfolgen, weil die Verspätung geringer als 60 Minuten betragen hat. Ich habe daraufhin den Sachverhalt nochmals überprüft und komme zum Ergebnis, dass sie Recht haben, weil ich tatsächlich einen Fehler gemacht habe und eine Fahrkarte nur bis Basel Bad Bf. gelöst habe und nicht bis Basel SBB. Dennoch bleibt das Thema Erstattung des geringeren Fahrpreises bestehen. Ich schreibe also zurück:
Berlin, 07.08.2010
Vorgangsnummer V 0083xyz
Ihr Schreiben vom 26.07.2010
Sehr geehrte Frau Bahrmann,
gegen Ihr Schreiben lege ich hiermit Widerspruch ein. Ich habe den Vorgang meinerseits nochmals geprüft und komme zu folgendem Ergebnis:
- a) Bezüglich der Erstattung für eine Verspätung haben Sie recht. Ich hatte versehentlich nur einen Fahrschein bis Basel Bad gelöst, obwohl ich nach Basel SBB wollte, und tatsächlich bin ich in Basel Bad nur 46 Minuten verspätet angekommen. Das ist mein Fehler, und deshalb kann ich Sie für meine tätsächliche Verspätung in Basel SBB von über einer Stunde nicht zur Rechenschaft ziehen.
- b) Meine zweite Forderung aber bleibt bestehen: Der Preis für eine Fahrt mit einem IC von Freiburg Hbf nach Basel Bad Bf. ist deutlich teurer als eine Fahrt mit einer auch langsameren Regionalbahn.
Der Preis für eine Fahrkarte mit dem IC für diese Strecke beträgt genau 19,00 €, die ich bereits bezahlt hatte, die Fahrt mit der Regionalbahn hätte aber nach meinen Erkenntnissen nur 14,50 € gekostet.
Und ich habe die Regionalbahn deshalb benutzt, weil der IC ausgefallen ist. Den Differenzbetrag in Höhe von 4,50 € möchte ich also auf das Ihnen bekannte Konto erstattet bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
B.K.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre email. In der Tat ist der Betrag in Höhe von 7,50 € auf meinem Konto eingegangen. Diese Sache ist also nunmehr erledigt.
Sehr dankbar bin ich auch, dass die Kommunikation mit Ihnen also durchaus kostensparend per email möglich ist. Das ist doch eine wirklich positive Entwicklung.
Mit freundlichen Grüßen
B.K.
Am 25.08.2010 11:04, schrieb zentralerkundendialog at bahn.de:
Unser Zeichen: 1-1234xxx
Sehr geehrter b.K.,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. August dieses Jahres. Wir wurden gebeten, Ihnen zu antworten.
Nach Rücksprache mit dem Servicecenter Fahrgastrechte wurde uns mitgeteilt, dass Ihr Widerspruch dort noch nicht abschließend bearbeitet wurde. Daher ge
hen wir gern auf den geschilderten Sachverhalt ein.
Unsere Recherche hat zunächst ergeben, dass der von Ihnen angegebene Intercity 2100 am 24. Juni nicht ausgefallen, sondern mit einer Verspätung von fünf Minuten in Basel angekommen ist. Im Hinblick auf Ihren Erstattungswunsch bitten wir zu berücksichtigen, dass Sie eine ICE-Fahrkarte erworben haben. Der Preis für eine Fahrkarte mit dem Intercity beträgt 16,00 EUR und mit Regionalbahn 11,50 EUR. Somit ergibt sich eine Differenz in Höhe von 7,50 EUR. Wir haben veranlasst, dass dieser Betrag Ihrem Konto gutgeschrieben wird.
Sehr geehrter Herr..., es freut uns, wenn wir Ihr Anliegen in Ihrem Sinne beantwortet haben und wünschen Ihnen für die Zukunft stets angenehme Reisen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. C.M.
Deutsche Bahn AG
Zentraler Kundendialog
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