Foto: siehe Hinweis am Ende des Beitrags, Quelle: WikiCommonsSehr geehrter Herr K.,

Frau Dr. H. hat mich gebeten, Ihr Schreiben vom 27.07.2013 zu bearbeiten.

Dazu sei Ihnen mitgeteilt: Nach Kenntnis von Frau Dr. H. sind die wegen der angezeigten Verkehrsordnungswidrigkeit erbetenen Kosten und trotz der mangelhaften und zu beanstandenden Qualität des Fotos bereits auf dem gewünschten Konto eingegangen.

Sollten Sie zu der erfolgten Zahlung weitere Belege benötigen, kann Ihnen – kostenpflichtig – ein Zahlungsbeleg, auf ausdrückliche Anforderung auch in beglaubigter Form – ebenfalls kostenpflichtig – zur Verfügung gestellt werden.

Es wird höflichst bei Ihnen angefragt, welchen besonderen Grund das von Ihnen vorgetragene Auskunftsersuchen hat, welchem Zweck es dienen soll und vor allem: Auf welcher Rechtsgrundlage das Ersuchen erfolgt.

Erst nach Darlegung dieser Sachverhalte kann eine weitere Prüfung ihres Anliegens erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. s.

[Abbildung] http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fellenbergmühle_Schrank.jpg - Quelle: WikiCommons

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