2.2 Ds 458 Js 60353/11 (488/11)
Sehr geehrte Frau L., sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.11.2012 mit der Übersendung des Beschlusses in o.g. Strafsache.
Allerdings ist damit mein Schreiben vom 09.11.2012 noch nicht vollständig beantwortet: Darin bat ich auch "um detaillierte Auskunft darüber, wo genau welche Daten zu diesem Vorgang erfasst sind, wann diese Daten gelöscht werden und auf welchen räumlich definierten Geltungsbereich sich diese Erfassung bezieht." Dazu habe ich bis jetzt von Ihnen noch keine Auskunft erhalten.
Für die Erledigung dieser Anfrage habe ich mir den 25.12.2012 vorgemerkt. Dies ist eine Anfrage gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz.
Ich wünsche eine schöne vorweihnachtliche Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
s.
[Abbildung] http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Amtsgericht_K%C3%B6nigs_Wusterhausen.jpg