Hirschdenkmal von Joseph Beuys - Quelle: WikiMediaSehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre freundliche Antwort. In der Sache allerdings muss ich Ihnen widersprechen. Der Gesetzestext sagt völlig eindeutig aus, dass bei der beruflichen Erfordernis die Besteuerung entfällt. Ich habe den Betrag zunächst zahlen müssen, auch weil ich keine Unterlagen zur Hand hatte. Mit meiner email habe ich der Stadt Hamburg gegenüber nachgewiesen, dass ich den Betrag bezahlt habe und auch, dass die Übernachtung beruflich erforderlich war. Also bekomme ich den Betrag von der Stadt Hamburg erstattet.
Soweit die Faktenlage.
Die Hinweise auf irgendwelche Kommentare oder Debatten sind hier in keiner Weise relevant und deshalb auch nicht maßgeblich. Mein Erstattungsantrag ist also zulässig.
Ich habe auf meinem Konto nachgesehen und noch immer keinen Zahlungseingang feststellen können. Erneut fordere ich Sie auf, den fälligen Betrag
Erstattung Kultur- und Tourismustaxe 0,50 €
Bearbeitungspauschale 5,00 €
Gesamtsumme Erstattung 5,50 €
auf das genannten Konto zu überweisen. Ich weise ebenfalls darauf hin, dass bei der nächsten Mahnung weitere Gebühren und Säumniszuschläge von mir erhoben werden.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung der Stadt Hamburg noch weitaus höhere Kosten verursachen wird. Deshalb schlage ich Ihnen vor, den Betrag umgehend zu überweisen. Der Vorgang wäre dann beendet.
Mit freundlichen Grüßen
s.


Am 28.01.2013 14:50, schrieb Kramer, Rika:
>
> Sehr geehrter s.,
> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Januar 2013 an Frau Senatorin Prof. Kisseler und Frau Nonn-Szily vom 22. Januar 2013.  
> Die Kultur- und Tourismustaxe wird zentral vom Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz in Hamburg verwaltet und nicht von der Kulturbehörde.
> Ein Erstattungsverfahren ist nach dem Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxengesetz (KTTG)jedoch nicht vorgesehen. Steuerschuldner ist nach § 4 Abs. 1 KTTG allein die Betreiberin oder der Betreiber des Beherbergungsbetriebes, die gemäß § 1 Abs. 1 S. 5 KTTG die zwingende Erforderlichkeit einer Übernachtung für eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit des Übernachtungsgastes nachzuweisen haben. Um ein effektives Verfahren zu ermöglichen, regelt das Gesetz, dass eine Übernachtung der Besteuerung unterfällt, wenn das zwingende berufliche oder betriebliche Erfordernis der Übernachtung nicht gegenüber dem Beherbergungsbetrieb nachgewiesen ist (vgl. Gesetzesbegründung zu § 1 Ziff. 4). Der Nachweis muss spätestens bei Beendigung der Übernachtungsleistung erfolgen, ein nachträglicher Nachweis ist nicht vorgesehen (vgl. Gesetzesbegründung zu § 1 Ziff. 3 f.) Ihr Erstattungsantrag ist somit unzulässig.
> Der Verzicht auf ein Erstattungsverfahren beruht auf einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers, da dieses Verfahren sowohl als unökonomisch als auch als unpraktisch angesehen wurde (Bericht des Haushaltsausschusses vom 19.11.2012, Drs. 20/5840, S. 34).
> Mit der Bitte um Ihre Verständnis und freundlichen Grüßen
> R K
> _________________________
> Referendarin
> Kulturbehörde Hamburg
> Hohe Bleichen 22
> 20354 Hamburg
> Telefon 040/428 24-178
>@kb.hamburg.deHansestadt Hamburg
Senatorin für Kultur Prof. Barbara Kisseler
Hohe Bleichen 22
D - 20354 Hamburg

Berlin, 11.01.2013

Erstattungsrechnung

Sehr geehrte Frau Senatorin,

am 09.01.2013 war ich zu einem Vortrag in Hamburg – Niendorf, der um 20:00 Uhr begann. Am Ende der Diskussion war es bereits 22:25 Uhr, sodaß ich nicht mehr am selben Tag nach Hause zurück kehren konnte.

In der Jugendherberge hatte ich eine Kultur- und Tourismustaxe von 0,50 Euro zu entrichten (siehe Anlage 1). Nun bitte ich um Erstattung des Betrags, da die Übernachtung aus dienstlichen Gründen erforderlich war (siehe Anlage 2). Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

Erstattung Kultur- und Tourismustaxe 0,50 €

Bearbeitungspauschale 5,00 €

Gesamtsumme Erstattung 5,50 €

Den Gesamtbetrag von 5,50 € (in Worten: fünf Euro und fünfzig Cent) wollen Sie mir bitte innerhalb von 10 Tagen erstatten auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: S.

Kontonummer: 123456 - 789

Bank: Postbank Berlin

BLZ: 100 100 10

Diese Erstattungsrechnung wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

[Abbildung] http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Monument_to_the_Stag_Beuys_Tate_Modern_AR00602.jpg

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