AOK Nordost Die Gesundheitskasse
Widerspruchs- und Beschwerdenabteilung
Behlertstraße 33 A
D - 14467 Potsdam
Berlin, 01.03.2015
Aktenzeichen 19000000002497677 – V/3/0/3
hier: Widerspruch und Protest zu Ihrer Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 02.02.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 02.02.2015 informiert mich meine Bank darüber, dass Sie eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung in Höhe von 240,00 € zuzüglich Zinsen und Kosten gegen mich verfügt haben. Dieser Verfügung widerspreche ich hiermit.
Begründung:
1. Mir ist kein Vorgang bekannt, der Sie berechtigen würde, diesen Betrag von mir einzuziehen.
2. Es liegen mir auch keine Schriftstücke von Ihnen vor, mit denen Sie Ihren Anspruch geltend machen.
3. Im übrigen ist mir auch keine Vertragsbeziehung zwischen mir und der AOK Nordost bekannt.
Sollten Sie weiter an der Pfändungs- und Einziehungsverfügung mir gegenüber festhalten wollen, müsste ich mir rechtlichen Beistand organisieren, im Zweifelsfall gerichtlich gegen Sie vorgehen, beim zuständigen Ministerium Beschwerde erheben und Ihnen entsprechende Kosten in Rechnung zu stellen.
Ich erwarte von Ihnen eine Eingangsbestätigung zu meinem Widerspruch sowie eine schriftliche Stellungnahme bis zum 10.03.2015.
Mit einiger Verärgerung sowie
mit freundlichen Grüßen
s.
Abbildung: Eisenbahnunfall von Wasserauen 2007, Quelle: WikiCommons,
URL: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Eisenbahnunfall_von_Wasserauen.jpg
Urheber: Plutowiki