Vs. ist die Kategorie für den digitalen Widerstand und den Klassenkampf im Internet. Hier werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität Auseinandersetzungen dokumentiert, die denn Sinn haben, für Gerechtigkeit und Menschenrechte zu kämpfen. Und wenn dies nicht gelingen sollte, besteht immer noch die Chance, Sand ins Getriebe zu streuen, Unruhe und Irritation zu schaffen, Beschäftigung auszulösen und in die Irre zu führen.
Eine Art ernst gemeintes DaDA-Kunstprojekt im open space des Internet.
Viel Spaß.
PS: Zu den strategischen Absichten und den theoretischen Hintergründen bei Gelegenheit mehr.
grün ist rot und wird wieder grün
Amtsgericht Tiergarten, Frau Richterin F., Kirchstr. 6, 10557 Berlin
Berlin, 23.11.2013
(3004 Owi) 3022 Js-OWi 12948/13
Sehr geehrte Frau Richterin Farkasinski,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11.11.2013. Ich erlaube mir, in Punkt eins zur Sache, in Punkt zwei zum weiteren Verfahren folgendes mitzuteilen:
-
zur Sache
Die Verteidigung geht von folgendem Sachverhalt aus:
Der Betroffene, s., ist ein umsichtiger und erfahrener Verkehrsteilnehmer, der sich grundsätzlich, stets und immer an die Straßenverkehrsordnung hält, ganz unabhängig davon, ob er als Fußgänger, Autofahrer, Radfahrer oder als Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel unterwegs ist. Nur so ist zu erklären, dass es bislang auch gar keine Einträge im zentralen Verkehrsregister gibt.
Der 21.07.2013 war ein außergewöhnlich heißer, wolkenloser Sonnentag mit Tageshöchstwerten von über 30 Grad Celsius. Der Betroffene näherte sich auf einem Fahrrad gegen 15:10 Uhr aus westlicher Richtung der Kreuzung Parchimer Allee/ Buschkrugallee, überzeugte sich unter erschwerten Bedingungen (starke Sonnenstrahlung auf die Lichtzeichenanlage) direkt an der Lichtzeichenanlage davon, dass sie „grün“ anzeigte, fuhr vorsichtig auf die Kreuzung, überzeugte sich davon, dass diese auch frei war und überquerte anschließend die Kreuzung.
Als er anschließend von PHK Kranich und Kollegen angehalten wurde, gab es von diesen KEINEN Hinweis darauf, dass er die Möglichkeit habe, sich zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu äußern oder dieses nicht zu tun. Auch wurde von s. kein Vehrkehrsverstoß zugegeben.
s. erklärte lediglich wahrheitsgemäß, dass er immer so fahre und auf den Strassenverkehr achte. Er fühle sich zu Unrecht angehalten und würde dies auch nicht als verhältnismäßig erachten.
Die beurkundete erste Äußerung des Betroffenen am Feststellungsort ist also unter unzulässigen Voraussetzungen (Unterlassung des Hinweises auf Verweigerung der Auskunft) zu Stande gekommen. Auch wurde kein Verkehrsverstoß zugegeben. Zugegeben wurde lediglich, dass der Betroffene die Kreuzung unter Beachtung des Strassenverkehrs überquert habe. Dazu gehört ebenfalls das Beachten der Lichtzeichenanlage.
Vorsätzliches Handeln des Betroffenen ist daher nach Sichtung des Sachverhaltes auszuschließen.
In weiteren Beweisanträgen und anzufordernden Gutachten würde also zu klären sein, welche Ursachen die fehlerhafte Einschätzung durch PHK Kranich und seines Kollegen aus ihrem PKW heraus, welches vor der Lichtzeichenanlage stand, erklären können.
Mit großer Wahrscheinlichkeit
a) hat die direkt auf die Lichtzeichenanlag strahlende Nachmittagssonne ein genaues Erkennen für PHK Kranich und Kollege deutlich erschwert (Blendung) (Gutachten durch einen Professor / eine Professorin für Optik),
b) hat die Windschutzscheibe des Polizeifahrzeuges und ggf. deren Verschmutzung darüber hinaus noch zusätzlich das genaue Erkennen der Lichtzeichenanlage bei strahlender Nachmittagssonne erschwert (Spiegelung) (Gutachten durch einen Professor / eine Professorin für Optik),
c) hat die außerordentliche hohe Temperatur an diesem Tag – die innerhalb eines KFZ mit Sicherheit noch weitaus höher war – das Wahrnehmungsvermögen und die Konzentration von PHK Kranich und Kollege deutlich gemindert (Gutachten durch einen Professor / eine Professorin für Medizin)
d) können weiteren Gründe (lange Dienstzeit, Ablenkung durch Funk oder Telefonate) ermittelt werden, die Wahrnehmung von PHK Kranich und Kollegen beeinträchtigten (weitere Beweisanträge).
Zusammenfassend: Der Betroffene hat sich vorschriftsmässig verhalten, offenbar aufgrund von extremer Blendung in Verbindung mit Ablenkung mit extremer Hitze kam eine Fehlbeurteilung durch PHK Kranich und Kollegen zu Stande.
-
zum weiteren Verfahren
Weil die Darstellungen extrem von einander abweichen und die genaue Untersuchung des Sachverhalts durch Gutachter und verschiedene Beweisanträge zu einem umfangreichen Verfahren führen würde, wird angeregt, das Verfahren aus Gründen der Effizienz einzustellen.
Sollte dies nicht möglich sein, würde entsprechend der Empfehlung aus Ihrem Schreiben und aus Gründen der Prioritätensetzung der Einspruch zurück gezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
s.
Diese Auseinandersetzung habe ich verloren! Oder sagen wir mal: Nicht gewonnen.
Das Bürgeramt Tempelhof - Schöneberg von Berlin hat mir im Juni 2013 meinen Personalausweis weggenommen und alle meine Proteste halfen nichts. Schließlich habe ich dann am 12.12.2013 einen 5-seitigen Widerspruchsbescheid erhalten, auf dessen Grundlage ich hätte klagen können. Das allerdings war mir zu aufwändig und deshalb habe ich es gelassen. Statt dessen habe ich mir dann für 28,00 € beim Bezirksamt Pankow von Berlin einen neuen Personalausweis gekauft, um bei Kontrollen von Polizistenmenschen etwas vorzeigen zu können. Auch musste ich in ein Fotostudio laufen, um von mir schöne Fotos schießen zu lassen.
Trotzdem bin ich nicht ganz unzufrieden, denn ich habe den Preis in dieser Auseinandersetzung schön in die Höhe getrieben und das Bezirksamt hat sich wirklich Mühe geben müssen, ausführlich zu begründen, warum es in Ordnung sein soll, mir einen Personalausweis wegzunehmen, wie ich nachfolgend dokumentiere.
Berlin, 02.05.2014
s.
2013.12.12.-Einziehung-Ausweis-Widerspruchsbescheid-BA-Tempelhof.pdf
Sehr geehrter Herr Stadtrat,
danke für Ihr Schreiben vom 20.09.2013. In der Sache muss ich Ihnen widersprechen.
Der Ausweis wurde mir gegen meinen Willen weggenommen. Erst nachträglich wurden auf Grund von meinem Protest und einigen Widersprüchen scheibchenweise Erklärungen nachgeliefert, die ich vom Grundsatz her für unzutreffend halte. Von einer ausführlichen Darlegung kann keine Rede sein.
Ja, der Ausweis ist aufklappbar. Aufklappbarkeit ist aber kein nach § 28 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis zulässiger Grund zum Einzug des Ausweises. Sondern lediglich "wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist." Beides ist aber hier nicht zutreffend. Meine Identität ist nach wie vor und auch trotz der nun erstmalig von Ihnen angeführten Aufklappbarkeit einwandfrei feststellbar. Insofern bleibe ich bei meiner Auffassung und bei meinem Widerspruch und erwarte, dass auch Sie sich an geltendes Recht halten.
Ich kann Ihnen folgenden Kompromiss anbieten: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin übernimmt die Kosten für einen neuen Personalausweis und stellt mir diesen aus. Dann wäre der Fall erledigt und die dem Bezirksamt Tempelhof von Berlin entstehenden Kosten und Aufwendungen halten sich in überschaubaren Grenzen.
Bitte teilen Sie mir doch mit, ob Sie auf dieses Angebot eingehen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
s.
Am 20.09.2013 11:03, schrieb
Sehr geehrter s.
ich bestätige den Eingang Ihres Widerspruchs.
Bevor wir in die weitere Bearbeitung gehen, möchte ich folgendes zu
Bedenken geben:
Selbstverständlich habe ich mir aufgrund Ihres schwerwiegenden Vorwurfs
sofort den Vorgang vorlegen lassen.
Aus den Akten geht hervor, dass Ihnen im Bürgeramt sehr ausführlich
dargelegt wurde, warum der von Ihnen bis dahin genutzte Personalausweis
nicht mehr als solcher anerkannt werden konnte und damit als
Ausweispapier nicht mehr brauchbar war.
Das eingezogene Papier liegt dem Vorgang nach wie vor bei und wurde
nicht vernichtet.
Ich habe mich persönlich davon überzeugt, dass der Ausweis aufklappbar
ist und damit seine Funktion vollständig verloren hat. Auch weitere
Instanzen können sich hiervon überzeugen.
Ich bin einigermaßen erstaunt, dass die von der Sachbearbeiterin
vorgetragenen und sehr nachvollziehbaren Gründe von Ihnen in keiner
Weise berücksichtigt werden und Sie weiterhin behaupten, es handelte
sich um ein intaktes Ausweispapier.
Dieser Fall lässt an Eindeutigkeit für mich jedenfalls nichts
vermissen.
Um weiteren Verwaltungsaufwand zu vermeiden, bitte ich Sie dringend,
Ihren Widerspruch zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schworck
Bezirksstadtrat für Jugend, Ordnung, Bürgerdienste
Abbildung: Unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Stempelform in einem türkischen Reisepass von 1989 (nachtrag vom 9. 6. 1987) ausgestellt von der Ausländerbehörde in Geislingen an der Steige
Datum 28. Juli 2009
Urheber CaNnN
Quelle: WikiCommons https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Aufenthaltserlaubnis_1989_Unbefristet.jpg
Guten Tag,
ich habe ein großes Problem. Als ich am 01.08.2013 beim Bürgeramt Tempelhof war, um meine neue Wohnung in Pankow anzumelden - das ist ja möglich -, ist es mir zwar gelungen, das zu tun. Aber leider wurde mir auch - gegen meinen Willen - mein Personalausweis weg genommen. Dabei war der noch bis zum November 2018 gültig gewesen, wie Sie an der Kopie hier http://www.drstefanschneider.de/images/dokumente/personalausweis%20schneider.pdf sehen können.
Immerhin habe ich darauf bestanden, dass mir das Bürgeramt Tempelhof diesen Zwangsvorgang bestätigt (siehe Anlage). Jetzt bin ich aber in der misslichen Situation, dass ich keinen Personalausweis mehr habe und dringend einen neuen benötige, da dieser bei vielen Gelegenheiten gebraucht wird und ich in große Schwierigkeiten kommen kann, wenn ich einen solchen nicht vorweisen kann.
Da der Ausweis nicht durch mein Verschulden verloren, sondern durch eine Willkürmaßnahme des Bürgeramtes Tempelhof entwendet wurde, bin ich auch nicht bereit, dafür Kosten zu tragen. Bitte helfen Sie mir, damit ich wieder zu einem Ausweis komme, nicht zuletzt auch deswegen, weil der Reisepass auch nicht so gut in meine Hosentasche passt.
Wie machen wir das? Mein Vorschlag: Können Sie mir einen neuen Ausweis bitte zuschicken an meine neue Adresse, die ich bei der Anmeldung am 01.08.2013 angegeben habe? Das Foto von mir müsste ja noch in Ihren Beständen sein. Ich wäre Ihnen sehr dankbar.
Außerdem würde ich gerne Beschwerde einlegen gegen die Menschen im Bürgeramt Tempelhof, die mir gegen meinen Willen den Ausweis weggenommen haben.
Ich freue mich auf Ihre Nachricht!
Mit freundlichen Grüßen
s.
[Abbildung] http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Taira_no_Tadamori_and_the_Oil_Thief_LACMA_M.84.31.91.jpg
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- 2012.08.02. - Bürger_in vs. o2 - jetzt werden aufwendungen berechnet
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- 2012.01.14. - Bürger_in vs. o2 - frei erfundene Rechnungen
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- 2011.11.21. - Bürger_in vs. Bauhaus
- 2011.08.31. - Bürger_in vs. Deutsches Jugendherbergswerk / DJH
- 2011.08.23. - Bürger_in vs. Magistrat der Stadt Salzburg
- 2011.08.16. - Bürger_in vs. Asus Arvato Bertelsmann
- 2011.08.02. - Bürger_in vs. JobCenter #5 - Ortsabwesenheit
- 2011.07.11. - Bürger_in vs. JobBörse
- 2011.07.11. - Bürger_in vs. JobCenter
- 2011.06.24. - Bürger_in vs. ASUS
- 2011.04.24. - Buerger_in vs. Deutsche Bahn III
- 2011.06.06. - Bürger_in vs. Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg
- 2011.06.05. - Bürger_in vs. Barmenia
- 2011.05.24. - Bürger_in vs. GLS
- 2011.05.19. - Bürger_in vs. Evangelischer Friedhofs Verband Süd
- 2011.05.13. - Bürger_in vs. 1und1
- 2011.04.18. - Bürger_in vs. O2
- 2011.04.04. - Bürger_in vs. eplus II
- 2011.03.15. - Bürger_in vs. Vattenfall - Ultimatum
- 2011.03.15. - Bürger_in vs. Meister-Werkzeuge
- 2011.02.28. - Bürger_in vs. Deutsche Bahn II
- 2011.02.22. - Bürger_in vs. Hertz Autovermietung (hertz.com)
- 2011.01.19. - Bürger_in vs. 1_&_1
- 2010.12.21. - Bürger_in vs. Deutsche Oper
- 2010.12.15. - Bürger_in vs. eplus
- 2010.12.08. - Bürger_in vs. o2
- 2010.12.08. - Bürger_in vs. City-BKK II
- 2010.11.23. - Bürger_in vs. Stromanbieter_innen
- 2010.11.17. - Bürger_in vs. International Farbenwerke
- 2010.10.19. - Bürger_in vs. Berliner S-Bahn GmbH
- 2010.09.24. - Buerger_in vs. JobCenter #3
- 2010.08.27. - Bürger_in vs. JobCenter #2
- 2010.08.24. - Bürger_in vs. Finanzamt
- 2010.08.22. - Bürger_in vs. Landesverwaltungsamt
- 2010.08.22. - Bürger_in vs. JobCenter
- 2010.08.07. - Bürger_in vs. City-BKK
- 2010.08.07. - Bürger_in vs. GEZ
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- 2010.07.25. - Bürger_in vs. Deutsche Postbank AG
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- 2010.06.21. - Bürger_in vs. Epson - Thema: Ein Scanner, der nicht scannen tut
- 2010.05.15. - Zahltag 2.0 oder: ALG II - Anträge digital einreichen eine Kurzanleitung