Vs. ist die Kategorie für den digitalen Widerstand und den Klassenkampf im Internet. Hier werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität Auseinandersetzungen dokumentiert, die denn Sinn haben, für Gerechtigkeit und Menschenrechte zu kämpfen. Und wenn dies nicht gelingen sollte, besteht immer noch die Chance, Sand ins Getriebe zu streuen, Unruhe und Irritation zu schaffen, Beschäftigung auszulösen und in die Irre zu führen.
Eine Art ernst gemeintes DaDA-Kunstprojekt im open space des Internet.
Viel Spaß.
PS: Zu den strategischen Absichten und den theoretischen Hintergründen bei Gelegenheit mehr.
Berlin, 24.06.2013
955 05 BG 1234567
Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Ihr Schreiben vom 28.05.2013
Hier: Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid vom 28.05.2013 lege ich hiermit
Widerspruch
ein. Der Widerspruch richtet sich konkret gegen die falsche und zu geringe Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung.
Begründung: Wie in meinem Antrag auf Weiterbewilligung dargelegt, betragen meine Kosten für Unterkunft und Heizung seit dem 01.05.2013
Kaltmiete: 252,11 €
Betriebskostenvorschuss: 70,19 €
Heizkostenvorschuss: 49,94 €
Gesamtkosten Unterkunft und Heizung: 372,24 €
Tatsächlich bewilligt laut Bescheid vom 28.05.2013: 312,43 €
fehlender Differenzbetrag: - 59,81 €
Das JobCenter ist nach Recht und Gesetz verpflichtet bei Vorlage der Anspruchsvoraussetzungen die vollständigen Kosten für Unterbringung und Heizung zu übernehmen und nicht einen willkürlichen, frei erfundenen Anteil dieser Kosten.
Aus diesem Grund ist der Bescheid vom 28.05.2013 wie folgt zu ändern: Die zu übernehmenden Kosten für Unterkunft und Heizung betragen wie im Antrag nachgewiesen 372,24 €.
Eine Kopie dieses Schreibens erhält die Rechtanwältin meines Vertrauens. Sollte dem Widerspruch nicht statt gegeben werden, kündige ich vorsorglich weitere rechtliche Schritte, ggf. eine Klage oder eine einstweilige Verfügung an.
Mit freundlichen Grüßen
s.
[Abbildung] https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Prison_guard_tower_(2967623823).jpg
Beschwerde an den Regierungspräsident der Stadt Basel
Guten Tag,
ich möchte mich beschweren über einen Polizeimenschen mit dem Namen Von Burg und seine Kollegen, die am Mittwoch, den 19.06.2013 gegen 20:00 Uhr einen Einsatz hatten in Kleinbasel (Greifengasse Ecke Webergasse) unweit der Mittleren Brücke, bei dem es darum ging, zwei Menschen, die sich völlig friedlich verhielten, mit Handschellen hinter dem Rücken zu fesseln und den Inhalt ihrer Hosentaschen zu durchsuchen.
Ich war zugegen und bei solchen Gelegenheiten betrachte ich es regelmässig als meine Aufgabe, durch einfache Beobachtung zu prüfen, ob Polizeimenschen auch verhältnismässig handeln. Bedauerlicherweise wurde ich von dem Polizeimenschen Von Burg als Gaffer beschimpft. Desweiteren fing er an, mich zu schubsen, was meines Erachtens nicht in Ordnung ist. Er wollte offenbar bei seiner Arbeit nicht beobachtet werden. Auch gab er sich keine Mühe, mit mir vernünftig zu kommunizieren – ich bot ihm an, dass er mit mir Deutsch oder Englisch sprechen könnte. Das lehnte er ab. Ich verstand nur, dass er mir drohte, mich in ein Gefängnis mitzunehmen, was mir große Angst machte, da ich am nächsten Tag an der 2. Internationalen Tagung Soziale Arbeit und Stadtentwicklung teilnehmen wollte und auch ein Referat zu halten hatte. Ich beschwerte mich und fragte, warum er so aggressiv sei. Darauf brüllte er: Gaffer wie Sie machen mich aggressiv! Auch ein weiterer, sicher 190 cm großer Polizeimensch fing an, mich zu schubsen. Allerdings hatte dieser Polizeimensch keine Namenszeichnung. So bekam ich ziemliche Angst vor der Willkür und den körperlichen Bedrohungen von dem Polizeimenschen Von Burg und seinem Kollegen und bin eingeschüchtert weiter gegangen.
Ich als Gast der Stadt Basel und als eingeladener Referent der 2. Internationalen Tagung Soziale Arbeit und Stadtentwicklung möchte mich über das Verhalten von dem Polizeimenschen mit dem Namen Von Burg und seinen Kollegen, der mich ebenfalls bedrängte, ausdrücklich beschweren. In demokratischen Staaten sollte es für Polizeimenschen eine Selbstverständlichkeit sein, dass ihr Handeln beobachtet wird. Desweiteren sollte es selbstverständlich sein, dass Polizeimenschen in der Lage sind, mit Gästen der Stadt in gängigen Verkehrssprachen wie Deutsch oder Englisch zu sprechen und nicht in unverständlichen regionalen Dialekten. Vor allem aber die unmittelbare Gewalt – das Schubsen – sowie die Drohung mit Inhaftierung – ohne auch nur die Andeutung einer Rechtsgrundlage dafür – sind vollkommen unangemessen.
Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass meines Erachtens der Polizeimensch Von Burg und sein Kollege für die Arbeit in der Polizei ungeeignet sind und möchte Sie auffordern, entsprechende Konsequenzen zu ziehen, z.B. eine umgehende Versetzung in die Verwaltung ohne Kundenkontakt. Auch erwarte ich eine Entschuldigung für das mehrfach unangemessene Verhalten. Auch mache ich meine Beschwerde öffentlich, denn ich bin nicht bereit, mich von von Polizeimenschen belästigen und einschüchtern zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
s.
[Abbildung] Deutsch: Holzschnitt von Basel aus der Schedel'schen Weltchronik, Blatt 243v/244r, 1493
English: Woodcut of Basel from the Nuremberg Chronicle, 1493
Quelle: WikiCommons https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Nuremberg_chronicles_-_BASILEA.png
Inzwischen gibt es eine Antwort der Stadt Basel. Dieses Schreiben möchte ich hier dokumentieren:
Antwort Beschwerdestelle Basel 2013.07.24.pdf
Das kann natürlich nicht unbeantwortet bleiben. Also schreibe ich mit Datum vom 31.07.2013:
Sehr geehrter Herr Seiler,
Ihre Nachricht vom 24. Juli 2013 habe ich erhalten. In der Sache muss ich Ihnen allerdings mehrfach widersprechen. Es ist unzutreffend, dass ich mich den Einsatzkräften stetig genähert habe. Ich bin schlichtweg an dem Ort stehen geblieben, an dem ich mich befand.
In meiner Beschwerde äußerte ich bereits, dass ich große Schwierigkeiten hatte, die regionales Mundart der Äußerungen von dem Polizeimenschen Von Burg zu verstehen. Darauf gehen Sie in Ihrem Antwortschreiben nicht ein.
Und ich bleibe auch bei meiner Behauptung, dass mich der Polizeimensch Von Burg geschubst hat und zusammen mit seinem Kollegen mich massiv eingeschüchtert hat.
Von einer Beeinträchtigung der Polizeimenschen durch mein Handeln kann auch deshalb keine Rede sein, da in der Zwischenzeit mit einem dunklen Kleinbus weitere Polizeimenschen eingetroffen waren.
Auch war mein Abstand zu den durchsuchten Personen so groß, dass von einer Verletzung der Privatsphäre nicht die Rede sein kann.
Ihre Wertung, ich mischte mich störend bei der Arbeit der Einsatzkräfte ein, weise ich als frech, unverschämt und vor allem unbegründet zurück. Wie an dem Tenor Ihres Schreibens erkennen kann, ging es Ihnen nicht um eine unvoreingenommene Prüfung des Vorgangs, sondern darum, einseitig für ihre Polizeimenschen Partei zu ergreifen.
Ihrer Aufforderung, den Namen des Mitarbeiters der Kantonspolizei unverzüglich unkenntlich zu machen, werde ich nicht nachkommen. Der Polizeimensch Von Burg wird wie alle anderen Menschen, über die ich schreibe, aushalten müssen, dass ich seine Handlungen wahrheitsgemäß so beschreibe, wie ich sie erlebt habe.
Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass der Polizeimensch Von Burg und sein Kollege neben dem eigentlichen Einsatzziel vorwiegend den Zweck verfolgten, mich einzuschüchtern und zu verhindern, dass ich Zeuge von polizeilichem Handeln werde und somit womöglich Zeuge von ungerechtfertigtem Polizeihandeln werde. Und genau aus diesem Grund werde ich auch in Zukunft polizeilichen Aufforderungen nur dann Folge leisten, wenn diese gerechtfertigt sind. Und das war am 24.06.2013 eindeutig nicht der Fall.
Mit freundlichen Grüßen
s.
Guten Tag,
ich wohne seit einiger Zeit wieder vorübergehend in Mariendorf und war vor einigen Tagen kurz an einem Freitag zur Anbetung in der Kirche. Was ich dort erlebte, hat mir nicht gefallen und ich möchte auch sagen, warum:
Die wuchtige, metallene Monstranz ist für Begriffe ein künstlerisches Desaster. Ich kam darüber ins Nachdenken, in welchem Science-Fiction-Film sie als Requisite eingesetzt gewesen sein könnte. Die beiden Arme für die Lichter ließen mich darüber sinnen, ob es Ausserirdische gibt oder ob hier doch eine Bezugnahme auf andere Religionen angedeutet werden soll. Die Aufmerksamkeit wird auf die beiden brennenden roten Kerzen fokussiert und das, was wirklich wichtig ist und wegen dem Menschen zur Anbetung kommen, das Brot, das für uns Leib Christi ist, erscheint da irgendwo in dem Monstrum nebensächlich und grau. Hinzu kommt der Standort hinter dem Altar möglichst weit weg von der (an)betenden Gemeinde - ein Ort, der in keiner Weise den Intentionen des II. Vatikanischen Konzils entspricht.
Damit will ich sagen: Das äußere Arrangement wird - auch in theologischer Hinsicht - dem eigentlichen Inhalt nicht gerecht. Ich erwarte eine Monstranz, die gut erkennbar und gut ausgeleuchtet eine Hostie zeigt an einem den anbetenden Gästen zugewandten Ort - im besten Fall auf dem Altar. Eine kurze Recherche im Internet zeigt, dass es durchaus moderne und zugleich kunsthandwerklich anspruchsvolle Monstranzen gibt - die ihre Aufgabe auch erfüllen können - im Gegensatz zu der Zombie-Monstranz, die in Maria Frieden eingesetzt wird. Es ist ja erkennbar, dass hier der Versuch unternommen wurde, einen formalen Bezug zur künstlerischen Gestaltung von Tabernakel und den Amboseitenflächen von Paul Brandenburg herzustellen, aber manchmal ist gut gemeint eben das Gegenteil von gut.
Sollte ich nicht der Einzige sein, der das so sieht, möchte ich anregen, dass der Pfarrgemeinderat zusammen mit der geistlichen Leitung der Gemeinde sich der Frage annimmt.
Liebe Grüße
Stefan Schneider
[Abbildung] Cover vom Steely Dan Album: Alive In America (1995)
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