Vs. ist die Kategorie für den digitalen Widerstand und den Klassenkampf im Internet. Hier werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität Auseinandersetzungen dokumentiert, die denn Sinn haben, für Gerechtigkeit und Menschenrechte zu kämpfen. Und wenn dies nicht gelingen sollte, besteht immer noch die Chance, Sand ins Getriebe zu streuen, Unruhe und Irritation zu schaffen, Beschäftigung auszulösen und in die Irre zu führen.
Eine Art ernst gemeintes DaDA-Kunstprojekt im open space des Internet.
Viel Spaß.
PS: Zu den strategischen Absichten und den theoretischen Hintergründen bei Gelegenheit mehr.
Oberstaatsanwalt Lange
Staatsanwaltschaft Potsdam
Jägerallee 10 -12
14469 Potsdam
Tel: 0331-2017-3008
Fax: 0331-2017-318ß
Berlin, 20.02.2013
Aktenzeichen 155 – 1 SH01
Ihr Schreiben vom 06.02.2013
Sehr geehrter Herr Lange,
es ist schon eine Frechheit, mit welchen Ausflüchten und Schutzbehauptungen Sie mein Auskunfsverlangen zu verschleppen und zu erschweren versuchen.
In der Anlage finden Sie nun EXTRA GROSS meine Ausweiskopie.
Für Ihre Antwort habe ich mir den 27.02.2013 vorgemerkt. Sollte ich bis dahin keine Auskünfte von Ihnen erhalten haben, werde ich mich bei den geeigneten Stellen über Sie beschweren.
Mit freundlichen Grüßen
s.
Nachtrag 2
Inzwischen liegt das Urteil vor. /urteil_mob_schneider_2013.05.22.pdf
Das Gericht hat die Klage angewiesen. Damit ist klar, das Mieterhöhungsverlangen von mob e.V. / strassenfeger ist unberechtigt. Deutlich wird, dass der Verein unter der Leitung von Andreas Düllick, Dr. Dan Ghattas und Lothar Markwardt mit dem Haus keine sozialen Ziele verfolgen, wie sie vorgeben, sondern dass sie versuchen, maximal mögliche Mieteinnahmen zu erzielen mit fragwürdigen Mitteln, also hier fehlerhaften, nicht zulässigen Begründungen. Um dieses umzusetzen, sind sie sogar bereit, Mieter auf dem Klageweg einzuschüchtern. Glücklicherweise war der Richter nicht bereit, der absurden Argumentation der Rechtsanwälte Sperling und Köhler, die ich als arrogant und wenig kompetent kennen lernen durfte, zu folgen. Statt das Geld im Sinne der Vereinsatzung für Obdachlose und Arme zu verwenden, ist der Vorstand von mob e.V. lieber bereit, unbequeme Kritiker und Mieter mit Klagen zu überziehen und gutes Geld für schlechte Anwaltsarbeit zu bezahlen.
Von einer möglichen Berufung habe ich noch nichts gehört, halte das aber nicht für ausgeschlossen.
Berlin, 30.06.2013
Stefan Schneider
Mieterberatung Prenzlauer Berg
Prenzlauer Allee 186
D – 10405 Berlin
Berlin, 16.02.2013
Öffentlich geförderte Wohnung, hier: Belegungskontrolle
Ihr Schreiben vom 13.02.2013
Sehr geehrte Frau Fürstenberg, sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.02.2013.
-
Ihre Fragen
Ihre Fragen zu der von mir bewohnten Wohnung kann ich wie folgt beantworten:
Mietvertragsbeginn: 01.04.2003
Personenanzahl des Haushalts: 1 Person
aktuelle Nettokaltmiete €/m2 (ohne Betriebs- u. Heizkosten): 3,01 €
Modernisierungsumlage: wird nicht erhoben
Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2WoFG: ist nicht vorhanden
-
Meine Mietsituation seit 2011
Dennoch ist das Mietverhältnis (Anlage 1: Mietvertrag) durch wiederholte, ungesetzliche und rechtswidrige Mieterhöhungsverlangen und wiederholte gerichtliche Klagen des Vermieters schwer belastet, wie ich im folgenden ausführen möchte:
Am 28.04.2011 erhalte ich vom Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen, das mit dem Berliner Mietspiegel begründet wird (Anlage 2). Darauf reagiere ich mit einem Schreiben vom 28.06.2011 (Anlage 3).
Darin stelle ich klar: Das Haus Oderberger Str. 12 ist in den Jahren 2000 – 2003 mit öffentlichen Geldern ("Wohnungspolitische Selbsthilfe, ModInst RL 96") umfassend instandgesetzt und modernisiert worden. Ziel des Programms war es unter anderem, dauerhaft preisgünstigen Wohnraum zu schaffen (vgl. auch die Selbstdarstellung des Vereins: http://www.strassenfeger.org/Selbsthilfewohnhaus.html).
In dem Mieterhöhungsverlangen wird auf diese Förderung nicht eingegangen und auch nicht dargelegt, dass die Mieterhöhung nicht im Gegensatz zu den Förderbedingungen steht.
Weil ich im Sommer 2011 eine längere Forschungsreise unternahm, überwies ich zunächst für drei Monate sicherheitshalber und aus Angst vor einer befürchteten Kündigung den höheren Mietbetrag (zunächst ohne, dann mit dem Zusatz: "unter Vorbehalt") Nach Rückkehr von meiner Reise und Rücksprache mit der Anwältin meines Vertrauens habe ich die überzahlte Miete dann mit der nächsten Mietzahlung verrechnet. Das wird mit Schreiben vom 06.10.2012 sofort gemahnt: angedroht wird eine gerichtliche Klage auf Zustimmung (Anlage 4).
Im November 2011 erhalte ich dann Kenntnis davon, dass der Vermieter gegen mich klagt (Anlage 5). Beauftragt wird das Anwaltsbüro Sperling und Köhler [http://www.anwaltsbuero-berlin.de]. Diese kenne ich bereits aus einem anderem Zusammenhang als aggressiv auftretende und wenig kompetente Anwälte. Ich muss aufgrund der Klage selbst eine kompetente Rechtsanwältin [http://www.chandwerg.de] einzuschalten, welche die Klage erwidert (Anlage 6). Es folgt eine Klageerweiterung durch den Vermieter und eine erneute Erwiderung (Anlage 7).
Im Urteil vom 21.06.2012 (Anlage 8) wird – abgesehen von der Verpflichtung zur Zahlung der erhöhten Betriebskosten – die Klage des Vermieters angewiesen.
Die Freude über das Gerichtsurteil währte nur kurze Zeit. Bereits am 03.07.2012 erhalte ich ein auf den 29.06.2012 datiertes erneutes Mieterhöhungsverlangen (Anlage 9). Auch hier wird nur auf den Berliner Mietspiegel verwiesen, die Vereinbarkeit mit dem Förderprogramm "Wohnungspolitische Selbsthilfe, ModInst RL 96" wurde nicht nachgewiesen. Auf Rat meiner Anwältin habe ich darauf nicht reagiert. Meine Position dazu, dargelegt in meiner Antwort auf das erste Mieterhöhungsverlangen hatte ich ja auch klar dargelegt (vgl. Anlage 3).
Daraufhin klagt der Vermieter erneut mit Datum vom 28.11.2012, zugestellt an mich am 19.01.2013, gegen mich auf Zustimmung zur Mieterhöhung (Anlage 10). Damit beginnt also erneut ein zeitaufwändiger und nervenaufreibender Prozeß gegen mich.
Gelegentlich wird vom Vermieter angeführt, ich sei zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages Vorsitzender des Vermietervereins gewesen. Damit soll offenbar suggeriert werden, ich hätte mir aufgrund meiner Position Sonderrechte verschafft. Dazu stelle ich fest: Ich wohnte seit 1999 in der Schwedter Str. 265 und erhielt im Herbst 2002 die überraschende Nachricht, dass in diesem Haus eine umfangreiche Sanierung und Modernisierung vorgesehen sei. Eine Abstimmung sowohl mit der Sanierungsverwaltungsstelle des Bezirks Pankow als auch mit der mit der Durchführung des Sozialplanverfahrens beauftragten Mieterberatung Prenzlauer Berg ergab, dass es kein Hinderungsgrund sei, dass ich mich als sanierungsbetroffener Mieter auf eine belegungsgebundene Umsetzwohnung bewerbe, die von einem Verein vermietet wird, bei dem ich eines von drei Vorstandsmitgliedern war. Dass zu diesem Zeitpunkt die belegungsgebundenen Wohnungen im Haus Oderberger Str. 12 absehbar fertig wurden, war reiner Zufall. Als dem Vorstand meine Bewerbung zur Entscheidung vorlag, habe ich sofort meine Befangenheit in der Angelegenheit erklärt und am Entscheidungsprozess nicht teilgenommen. Am Ende wurde mit mir ein Mietvertrag abgeschlossen, der sich in keiner Weise von den anderen in diesem Zeitraum abgeschlossenen Mietverträgen unterschied. Im Jahr 2007 bin ich aus dem Vorstand ausgeschieden, im Jahr 2008 auch als Vereinsmitglied. Offenbar zielt diese Klagewelle gegen mich darauf, mich auch noch aus der Wohnung zu verdrängen.
Auch der vom Vermieter eingesetzte Hausverwalter Kai Ratjen [http://www.kai-ratjen.de] – von einer Selbstverwaltung des Hauses kann also nicht die Rede sein – trägt durch sein Verhalten, das im wesentlichen aus Abmahnungen und Drohungen besteht – zu der belasteten Wohnsituation erheblich bei. So erhielt ich beispielsweise eine Abmahnung, weil ein aufgenommener Gast, der eine wichtige Postsendung erwartete, nach Absprache mit mir seinen Namen auf meinem Klingelschild anbrachte. Ohne nähere Prüfung oder Nachfrage hat der Hausverwalter eine unerlaubte Untervermietung unterstellt und mit fristloser Kündigung gedroht (Anlage 11). Auch hier war es notwendig, meine Anwältin mit einer Zurückweisung dieser frei erfundenen Anschuldigung zu beauftragen.
Es kann nicht sein, dass ich bei meiner normalen Nutzung der Mietwohnung stets mitbedenken muss, ob hier der Vermieter einen Anlass für eine Abmahnung, Kündigung oder Klage finden könnte.
3. Zusammenfassung
Seit beinahe 2 Jahren ist mein Mietwohnverhältnis gestört durch einen Vermieter, der rechtswidrige Mieterhöhungsverlangen an mich richtet und versucht, dies gerichtlich gegen mich durchzusetzen - und ein Ende ist nicht in Sicht. Eine solche Situation ist psychisch außerordentlich belastend: Wegen der Notwendigkeit, rechtlichen Beistand zu organisieren und auch ggf. bezahlen zu müssen, wegen der langen Dauer des Verfahrens, wegen den möglicherweise entstehenden Kosten für das Gerichtsverfahren und die ggf. notwendigen Nachzahlungen, und auch wegen der Möglichkeit von unüberschaubaren Berufungs- und Revisionsverfahren.
Auch erhält der Vermieter nach meinem Kenntnisstand gegenwärtig und noch für eine längere Laufzeit Aufwendungszuschüsse vom Land Berlin auf Grundlage des Programms "Wohnungspolitische Selbsthilfe, ModInst RL 96". Diese Förderung hat ja gerade das Ziel, langfristig preisgünstigen Wohnraum zu sichern.
Dazu ist auch in meinem Mietvertrag eineindeutig festgehalten: "Die Wohnung ist preisgebunden." (Anlage 1, § 1, Abs. 4) sowie "Bei preisgebundenem Wohnraum gilt die jeweils dem anzuwendendem Förderrecht entsprechende zulässige Miete als vertraglich vereinbart." (Anlage 1, § 2, Abs. 2, Satz 2). Der Vermieter nimmt darauf nachweisbar keinen Bezug – ich unterstelle also, dass es dem Vermieter darum geht, mich als Mieter mit gerichtlichen Auseinandersetzungen zermürben zu wollen.
So habe ich mir das nicht vorgestellt, als ich im Jahr 2003 den Mietvertrag für diese Wohnung abgeschlossen habe. Meines Erachtens ist es dringend erforderlich, die Investitionsbank Berlin und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Fördergeber darüber zu informieren, damit geprüft werden kann, in welcher Weise hier gegenüber dem Vermieter interveniert werden kann, um mich als Mieter vor diesen ungerechtfertigten Ansprüchen zu schützen.
Für Rückfragen stehe ich gerne und jederzeit zu Ihrer Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Schneider
Anlagen gemäß Aufzählung im Text
Internet-Version: http://www.drstefanschneider.de/vs/1289-ungerechtfertigtes-mieterhoehungsverlangen.html
Nachtrag: Inzwischen liegt auch eine Erwiderung meiner Rechtsanwältin vor.
Staatsanwalt Marx
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin
Berlin, 04.02.2013
Geschäftszeichen 233 Js 107/13
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Marx,
Ihr Schreiben vom 14.01.2012 habe ich halten. Über dieses Schreiben und seinen Inhalt möchte ich mich ausdrücklich beschweren.
- Sie informieren mich über ein Ermittlungsverfahren, ohne den Gegenstand genauer zu bezeichnen. Es findet sich lediglich der pauschale und im Grunde nichtssagende Hinweis: Betrug. Das ist für eine unzulässige Form. Es ist von einem Staatsanwalt zu erwarten, dass er in der Lage ist, den Sachverhalt eineindeutig zu benennen und im Zweifelsfall erläuternde Belege beizufügen, um einem Bürger zu erklären, um welchen Sachverhalt genau es sich handelt, auf den hier Bezug genommen wird.
- Beschweren möchte ich mich weiterhin über Ihre unverschämten Unterstellungen. Sie schreiben: Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Tat um ein einmaliges Fehlverhalten gehandelt hat und dass Sie sich in Zukunft straffrei führen werden. Es ist nicht Ihre Aufgabe, in Bezug auf meine Person Spekulationen und Mutmaßungen anzustellen. Entweder legen Sie gerichtsfeste Beweise für ein Fehlverhalten vor, oder aber Sie sollten Ihre private Meinung für sich behalten. Ich habe Sie auch nicht um Ratschläge oder gar Ermahnungen gebeten – es steht Ihnen auch nicht zu, mir solche zu erteilen.
- Da sie Ihre persönliche Meinung zur Grundlage einer Absichtserklärung machen (In einem Wiederholungsfall können Sie nicht nochmals mit der Einstellung eines Verfahrens rechnen) erkläre ich vorsorglich für den Fall, dass Sie zukünftig mit einem Verfahren mit meiner Beteiligung befasst sein sollten, das ich mich durch diesen Brief von Ihnen befangen fühle und werde einen entsprechenden Antrag stellen. Auch über diese Absichtserklärung möchte ich mich beschweren.
- Da ich aufgrund Ihres Schreibens erhebliche Zweifel an Ihrer fachlichen Kompetenz als Staatsanwalt habe, erlaube ich mir, beim leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Andreas Behm eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen.
Hochachtungsvoll
s.
Leitender Oberstaatsanwaltschaft Dr. Andreas Behm
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin
Berlin, 04.02.2013
Geschäftszeichen 233 Js 107/13
hier: Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde
Sehr geehrter Herr Dr. Behm,
hiermit möchte ich mich über Staatsanwalt Marx beschweren und Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Die einzelnen Sachverhalte finden Sie im nachstehenden Schreiben.
Staatsanwalt Marx ist mit einfachsten Sachverhalten offenbar überfordert und nicht in der Lage, Formanforderungen genüge zu leisten. Auch ist er definitiv nicht in der Lage, objektive Sachverhalte und persönliche Auffassungen voneinander zu trennen.
Es steht ihm ebenfalls nicht zu, mir unaufgefordert Ratschläge zu erteilen.
Auch überschreitet er seine Kompetenzen, wenn er Absichtserklärungen ausspricht, die den Charakter von Androhungen haben.
Aus diesen Gründen erwarte ich Ihr unverzügliches Eingreifen.
Hochachtungsvoll
s.
[Abbildung] http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Sialographie_Verdacht_auf_Sjoegren-Syndrom.jpg
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- 2013.01.25. - Bürger_in vs. Staatsanwaltschaft Potsdam
- 2013.01.22. - Bürger_in vs. Bundespolizei
- 2013.01.11. - Bürger_in vs. Hansestadt Hamburg - Erstattung Kultur- Tourismustaxe
- 2013.01.08. - Kritik bei qype.com - Der Terror der Positiv-Kultur
- 2012.12.11. - Bürger_in vs. Grenz- und Ausweiskontrollen
- 2012.12.11. - Bürger_in vs. NaturStromHandel GmbH
- 2012.12.11. - Bürger_in vs. Bauhaus 605 Wildau
- 2012.12.11. - Bürger_in vs. Amtsgericht Königs Wusterhausen
- 2012.12.11. - Bürger_in vs. Beitragsservice (war: GEZ)
- 2012.12.07. - Bürger_in vs. DJH
- 2012.11.09. - Bürger_in vs. GASAG
- 2012.10.28. - Bürger_in vs. Base
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- 2012.10.16. - Bürger_in vs. Obergerichtsvollzieher Robert D.
- 2012.10.13. - Bürger_in vs. Polskibus - Eis und Wifi nicht überall
- 2012.10.12. - Bürger_in vs. Deutsche Post
- 2012.09.26. - Obywatel_ka vs. nietransparentne połączenie kolejowe Kaliningrad- Berlin
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- 2012.08.06. - Bürger_in vs. Deutsche Rentenversicherung
- 2012.07.20. - Bürger_in vs. intransparente Zugverbindung Kaliningrad - Berlin
- 2012.07.11. - Bürger_in vs. Postbank - hier: Wahnsinnsgebühren wegen einer Überweisung
- 2012.07.05. - Bürger_in vs. TargoBank
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- 2010.12.21. - Bürger_in vs. Deutsche Oper
- 2010.12.15. - Bürger_in vs. eplus
- 2010.12.08. - Bürger_in vs. o2
- 2010.12.08. - Bürger_in vs. City-BKK II
- 2010.11.23. - Bürger_in vs. Stromanbieter_innen
- 2010.11.17. - Bürger_in vs. International Farbenwerke
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- 2010.09.24. - Buerger_in vs. JobCenter #3
- 2010.08.27. - Bürger_in vs. JobCenter #2
- 2010.08.24. - Bürger_in vs. Finanzamt
- 2010.08.22. - Bürger_in vs. Landesverwaltungsamt
- 2010.08.22. - Bürger_in vs. JobCenter
- 2010.08.07. - Bürger_in vs. City-BKK
- 2010.08.07. - Bürger_in vs. GEZ
- 2010.07.25. - Bürger_in vs. anwaltsbuero-berlin.de
- 2010.07.25. - Bürger_in vs. Deutsche Postbank AG
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- 2010.07.04. - Berliner Stadtführer zum Lobbyismus
- 2010.06.21. - Der Schneider Herr T. und die Gewobag
- 2010.06.21. - Bürger_in vs. Epson - Thema: Ein Scanner, der nicht scannen tut
- 2010.05.15. - Zahltag 2.0 oder: ALG II - Anträge digital einreichen eine Kurzanleitung