Vs. ist die Kategorie für den digitalen Widerstand und den Klassenkampf im Internet. Hier werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität Auseinandersetzungen dokumentiert, die denn Sinn haben, für Gerechtigkeit und Menschenrechte zu kämpfen. Und wenn dies nicht gelingen sollte, besteht immer noch die Chance, Sand ins Getriebe zu streuen, Unruhe und Irritation zu schaffen, Beschäftigung auszulösen und in die Irre zu führen.
Eine Art ernst gemeintes DaDA-Kunstprojekt im open space des Internet.
Viel Spaß.
PS: Zu den strategischen Absichten und den theoretischen Hintergründen bei Gelegenheit mehr.
Guten Tag,
Sie haben vergessen, Ihre Rechnung zu bezahlen. Gut, das kann mal vorkommen. Deshalb erlaube ich mir, Sie erstmalig - und leider kostenpflichtig - zu mahnen.
Vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass, sollte Ihre Zahlung ausbleiben, eine weitere kostenpflichtige Mahnung auf Sie zukommen wird. Mit weiteren rechtlichen Schritten müssen Sie ebenfalls rechnen.
Begleichen Sie die in der Rechnung aufgeführte Zahlungsforderung, und die Angelegenheit ist für Sie ohne weitere Kosten und Aufwendungen erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
s.
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Georg-Brauchle-Ring 23-25
80992 München
1. Mahnung
Es ist sicher Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, meine Rechnung 20120208 vom 08.02.2012 zu begleichen.
Deshalb fordere ich Sie erneut auf, den Rechnungsbetrag in Höhe von 80,00 € zu begleichen. Hinzu kommte eine Gebühr in Höhe von 5,00 € für die erste Mahnung.
Rechnungsbetrag 80,00 €
Mahngebühr 5,00 €
Gesamtbetrag 85,00 €
Den Betrag in Höhe von 85,00 € (in Worten: fünfundachtzig Euro und Null Cent) bitte ich bis zum 10.03.2012 zu überweisen auf folgendes Konto
Rechnung 20120208
Für die Aufwendungen zur Abwehr ihrer unberechtigten Forderung an mich – zuletzt Ihr Brief vom 18.01.2012 -
im Einzelnen
- Prüfung des Sachverhalts
- Entwurf einer Entgegnung
- Recherche zur Genese des Vorgangs
- Fertigstellung und Versand einer Antwort
-
Dokumentation des Sachverhalts
berechne ich Ihnen einen Betrag von 80,00 € (in Worten: achzig Euro und Null Cent).
Den Betrag bitte ich innerhalb von 14 Tagen zu überweisen auf folgendes Konto
Guten Tag,
wie Sie an der Nachstehenden email sehen können, ist der Vertrag aufgelöst und ich habe sogar Geld zurück erhalten. Ihre Forderung bzw. Mahnung vom 03.01.2012 ist also falsch - und ich weise sie zurück.
Bitte hören Sie auf damit, mich mit Ihren frei erfundenen Rechnungen zu belästigen.
Mit freundlichen Grüßen
s.
Am 28.11.2011 16:00, schrieb o2 Kundenbetreuung:
Guten Tag s.,
vielen Dank für Ihre E-Mail und das angenehme Gespräch.
Bitte entschuldigen Sie die verspätete Deaktivierung Ihres Active-Data-Vertrag. Das Enddatum für Ihren Vertrag wäre ursprünglich der 4. August 2011 gewesen.
Ich löse daher Ihren Vertrag zum 29. November 2011 und erstatte selbstverständlich zu viel bezahlte Grundgebühren in Höhe von 100 EUR + 10 EUR (wie versprochen, für das eben geführte Gespräch). Da ein offener Posten von 40 EUR bestand, wurden nur noch 70 € zur Auszahlung weitergeleitet. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Auszahlung vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen kann.
Für die Zeit ab dem 10. November 2011 habe ich Ihnen eine Grundgebührenbefreiung eingerichtet. Somit entstehen keine weiteren Kosten mehr.
Die Grundgebühr wird Ihnen nur bis zum 4. August 2011 in Rechnung gestellt. Verbindungen, die nach dem ursprünglichen Enddatum entstanden sind, werden noch regulär berechnet. Den Verbindungszeitraum sehen Sie auf der ersten Seite Ihrer Rechnung.
Hier noch ein wichtiger Hinweis: Bestandsdaten werden 1 Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres – nach dem der Vertrag beendet wurde – gelöscht. Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch online unter www.o2online.de/goto/datenschutz.
Wir bitten Sie, bei Ihrer Antwort stets den gesamten Schriftverkehr sowie den Betreff in der E-Mail zu belassen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Freundliche Grüße aus Nürnberg und eine schöne Adventszeit
Ihre o2 Kundenbetreuerin
J.E.
Informationen und Antworten finden Sie auch in unserem Forum. Einfach vorbeischauen unter: forum.o2.de
Telefónica o2 Germany GmbH& Co. OHG – Georg-Brauchle-Ring 23-25 – 80992 München – Deutschland – www.o2.com/de
Ein Beitrag zum Umweltschutz. Nicht jede E-Mail muss ausgedruckt werden. www.o2engagiert-fuer-morgen.de
Bitte finden Sie hier die handelsrechtlichen Pflichtangaben: www.de.o2.com/pflichtangaben
1. Mahnung
Es ist sicher Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, meine Rechnung 20120208 vom 08.02.2012 zu begleichen.
Deshalb fordere ich Sie erneut auf, den Rechnungsbetrag in Höhe von 80,00 € zu begleichen. Hinzu kommte eine Gebühr in Höhe von 5,00 € für die erste Mahnung.
Rechnungsbetrag 80,00 €
Mahngebühr 5,00 €
Gesamtbetrag 85,00 €
Den Betrag in Höhe von 85,00 € (in Worten: fünfundachtzig Euro und Null Cent) bitte ich bis zum 10.03.2012 zu überweisen auf folgendes Konto
Sehr geehrter Herr Hummel,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02. November 2011.
Ich habe zwei Anliegen:
Erstens: Ich wünsche mir als Kunde von Naturstrom, das Nachrichten an mich in Zukunft per email zugestellt werden, wie es in modernen Ländern wie beispielsweise Estland schon seit einigen Jahren selbstverständlich ist. Es ist nicht notwendig, Papier zu bedrucken und unterbezahlte Menschen bei der Post unnötig Mitteilungen schleppen zu lassen.
Zweitens: Sie schreiben: Der neue Arbeitspreis ab dem 01.01.2012 beträgt 23,40 Cent pro Kilowattstunden brutto. Leider haben Sie vergessen zu erwähnen, was der Arbeitspreis jetzt ist, damit ich mir eine Vorstellung machen kann, wie hoch Ihre verlangte Preiserhöhung ist. Da ich gerade nicht zu Hause bin, habe ich die Unterlagen nicht zur Hand. Bitte teilen Sie mir also den Betrag mit, um den Sie meine Stromkosten erhöhen wollen, damit ich ggf. die Gelegenheit habe, meinen Anbieter zu wechseln.
Ich erwarte Ihre Nachricht innerhalb von 7 Tagen, also spätestens zum 17.10.2011.
Mit freundlichen Grüßen
s.
Es ist immer das Gleiche:
- Mit schöner Regelmässigkeit erinnert die GEZ per Holzpost daran, dass die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht abläuft und das ein erneuter Antrag auf Befreiung zu stellen ist.
- Mit schöner Regelmässigkeit stellt Bürger_in diesen Antrag per email und liefert dazu als PDF-Datei nicht nur den ausgefüllten Antrag, sondern auch die Bestätigung durch das JobCenter.
- Mit schöner Regelmässigkeit erläutert die GEZ mit einem Schreibenb per Holzpost, dass dies per email nicht möglich ist und droht damit, dass dann eben keine Befreiung erfolgen würde.
- Mit schöner Regelmässigkeit druckt Bürger_in den Scheiß aus und schickt den Mist als Holzpost an die GEZ.
- Mit schöner Regelmässigkeit schickt die GEZ dann den Bescheid per Holzpost.
- Mit schöner Regelmässigkeit .... (weiter wie 1.)
Guten Tag,
in der Anlage übersende ich Ihnen meinen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren für das 1. Halbjahr 2012 zusammen mit der Bestätigung von dem für mich zuständigen JobCenter. Den Bescheid zur Bewilligung der Befreiung können Sie mir ebenfalls ganz unkompliziert per email zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
s.
+++++
Vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir an die zuständige Stelle weitergeleitet haben. Dort wird Ihre Nachricht schnellstmöglich bearbeitet. Die GEZ beantwortet nur E-Mails von namentlich erkennbaren Absendern. Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem Teilnehmerkonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Teilnehmernummer und/oder Anschrift angeben, unter der Ihre Geräte angemeldet sind. ACHTUNG! Diese E-Mail wird automatisch versandt. Unter der E-Mail-AdresseDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ist eine individuelle Korrespondenz nicht möglich. Bitte nutzen Sie für weitere Anliegen die E-Mail-AdresseDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. .
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