Vs. ist die Kategorie für den digitalen Widerstand und den Klassenkampf im Internet. Hier werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität Auseinandersetzungen dokumentiert, die denn Sinn haben, für Gerechtigkeit und Menschenrechte zu kämpfen. Und wenn dies nicht gelingen sollte, besteht immer noch die Chance, Sand ins Getriebe zu streuen, Unruhe und Irritation zu schaffen, Beschäftigung auszulösen und in die Irre zu führen.
Eine Art ernst gemeintes DaDA-Kunstprojekt im open space des Internet.
Viel Spaß.
PS: Zu den strategischen Absichten und den theoretischen Hintergründen bei Gelegenheit mehr.
Sehr geehrter Herr Urmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom xx.11.2011.
Leider muß ich Ihnen mitteilen: In Ihrem Abmahnwahn ist Ihnen offenbar ein Fehler unterlaufen!
Ich habe weder von Ihnen am xx.11.2011 ein Schreiben erhalten, noch habe ich eine Unterlassungserklärung abgegeben. Auch ist mir der Vorgang vollkommen unbekannt.
Aus diesem Grund betrachte Ihr Schreiben als gegenstandslos.
Es ärgert mich, dass Sie mich belästigen.
Ich erwarte eine Entschuldigung.
Ich behalte mir vor, mich bei geeigneten Stellen über Sie zu beschweren.
Mit freundlichen Grüßen
s.
Nachtrag 23 Stunden später: Der Mann reagiert nicht, also bekommt er seine Beschwerde, gerichtet an den Bayerischen Anwaltsverband.
Guten Tag,
ich möchte mich bei Ihnen beschweren über den Rechtsanwalt Thomas Urmann aus Regensburg.
Er schickt mir eine Mahnung in Höhe von über 1000 €, und dabei habe ich mit dem Zusammenhang überhaupt nichts zu tun.
Offenbar ist dieser Abmahnanwalt in seinem Abmahnwahn so schlampig, dass in der Konsequenz Bürger_innen mit irgendwelchen maschinengefertigten Schreiben belästigt werden.
Nach meiner email vom gestrigen Tage habe ich weder eine Eingangsbestätigung, noch eine Entschuldigung erhalten.
Bitte helfen Sie mir, damit ich nicht Opfer dubioser Rechtsanwaltspraktiken werde.
Vergleichen Sie bitte dazu die unten angefügte email sowie den Anhang.
Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
s.
Der Bayerische Anwaltsverband schreibt, dass der Abmahnanwalt Thomas Urmann gar nicht Mitglied bei ihnen ist. Er wird schon wissen warum. Statt dessen solle ich mich an die Rechtsanwaltskammer wenden. Welche, sagen diese Faulenzer natürlich nicht. Nach einigen Recherchen kommt heraus, das offensichtlich die Rechtsanwaltskammer Nürnberg zuständig ist. Also bekommen die die Beschwerde:
Guten Tag,
ich erfahre gerade, dass gar nicht der Bayerische Anwaltsverband, sondern Sie zuständig sind für meine Beschwerde über den RA Urmann. Deshalb übersende ich meine Beschwerde an Sie mit der Bitte um zügige Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen
s.
Die Senatsverwaltung antwortet, dass für den Erlass von Gebühren doch die Bezirke zuständig seien. Also schrieb ich an den zuständigern Stadtrat Dr. Torsten Kühne (CDU) folgenden Brief:
Sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Kühne,
ich liebe es, wen Behörden mit mir Ping-Pong spielen. Ich werde am kommenden Montag in Ihrem Bürgeramt Pankow an der Ausgabestelle Prenzlauer Berg einen Reisepass beantragen. Vorsorglich beantragte ich bei Ihrer Mitarbeiterin Frau T. mit Hinweis auf meine Bedürftigkeit (ich kann einen Berlin-Pass vorlegen) einen Gebührenerlass. Ihre Antwort war, dass nach einer Weisung der Senatsverwaltung keine Gebühren erlassen würden dürften.
Also wendete ich mich an die Senatsverwaltung und bekam zur Antwort, dass doch Sie, also das Bezirksamt darüber zu entscheiden hätten.
Rechtliche Grundlage dafür sollte der § 17 der PassV sein.
Nun möchte ich klarstellen, dass ich persönlich einen Reisepass gar nicht brauche und darauf auch an und für sich keinen Wert lege. Es sind staatliche Behörden, die es erzwingen, ein solches Dokument vorzulegen - anderenfalls habe ich kaum eine Chance, an einen Ort meiner freien Wahl auf dieser Welt auf legalem Wege zu reisen.
Deshalb bin ich der Auffassung, dass auch grundsätzlich staatliche Behörden die Finanzierung eines solchen Zwangsdokumentes zu übernehmen haben.
Abgesehen von diesen prinzipiellen Erwägungen mache ich natürlich meine nachweisbare Bedürftigkeit geltend und stelle den Antrag auf Erlass der Gebühren erneut.
Sollten Sie diesem Antrag nicht nachkommen wollen, müsste ich an anderen Stellen überprüfen lassen, ob es zulässig ist, eine rechtliche Regelung, die besteht, faktisch nicht anzuwenden.
Ich bin auch nicht der Auffassung, dass ich einen konkreten Zweck oder ein konkretes Ziel für meine Reise angeben muss, die hier zu prüfen wären. Allein meine Aussage, dass ich in ein Ausland reisen möchte und dafür einen Reisepass benötige, muss ausreichend sein.
Ich freue mich auf eine Nachricht von Ihnen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
s.
Sehr geehrter Herr Senator Dr. Körting,
im Mai 2012 bin ich eingeladen zu einem 4 wöchigen Studienaufenthalt in New York City, USA. Ich werde dort unter anderem untersuchen, wie Randgruppen mittels Social Media versuchen, ihren Anliegen Gehör zu verschaffen und ihre Anliegen zu vertreten.
Zu diesem Zwecke muss ich einen gültigen Reisepass haben, denn ohne einen Reisepass werde ich mit großer Sicherheit nicht in die USA einreisen können. Das habe ich mir so nicht ausgesucht, staatliche Behörden verlangen es. Zu dem Zwecke, mir einen neuen Reisepass ausstellen zu lassen, habe ich einen Termin bei meinem Bürgeramt in Prenzlauer Berg gebucht.
Als Bezieher von Leistungen nach dem ALG II - das kann ich bei Bedarf auch nachweisen - habe ich kein Geld, die - für meine Begriffe: horrende - Gebühr in Höhe von 59,00 € zu bezahlen. Auch ist das nicht im ALG II vorgesehen und auch nicht beantragbar. Deshalb möchte ich nach §17 des Passgesetzes ein Erlass der Gebühren beantragen. Allein ein Foto beizubringen, wird teuer genug sein. Die Rückmeldung vom Bürgeramt war, dass dieses Gesetz in Berlin offenbar nicht angewendet wird. Ich bezweifle, dass das zulässig ist. Aus diesem Grund beantrage ich erneut den Erlass der Gebühren.
Es kann nicht sein, dass ALG II - Bezieher aufgrund von hohen Gebühren de facto daran gehindert werden, Einladungen ins Ausland wahrzunehmen. Ich wäre dankbar über eine zeitnahe Rückmeldung des Senators.
Mit freundlichen Grüßen
s.
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Re: Antw: Vorgangsnummer "2006826" Datum: Tue, 22 Nov 2011 07:04:18 +0100
Von: *@ba-pankow.berlin.de> An: s.
Sehr geehrter Herr s.,
es gibt eine eindeutige Arbeitsanweisung der Senatsverwaltung für Inneres, dass die Ausstellung von Dokumenten gebührenpflichtig ist. Ich kann Ihnen daher leider keine günstigere Mitteilung machen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag T
BW BüA 4/BW WA 4
Bezirksamt Pankow von Berlin Geschäftsstelle Bürgeramt/Wahlamt
Breite Str. 24a-26 13187 Berlin Tel.: +49 30 90295 2482 Fax: +49 30 90295 2701 >>
> s.> 21.11.2011 19:19 >>>
Sehr geehrte Frau T.,
das Passgesetz sagt eindeutig: § 17 Ermäßigung und Befreiung von Gebühren
Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung kann abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühren schuldet, bedürftig ist.
Sie müssten mir also erklären, aus welchen schwerwiegenden Gründen Sie mir die Gebühr nicht erlassen bzw. wenigstens ermäßigen. Ich gehe also davon aus, dass mir die Gebühr für einen Reisepass erlassen wird.
Mit freundlichen Grüßen
s.
Am 21.11.2011 07:37, schrieb ct: >
Sehr geehrter Herr s.,
> > leider werden Dokumente nicht mehr gebührenfrei ausgestellt.
> > > Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag > T
> BW BüA 4/BW WA 4
> > Bezirksamt Pankow von Berlin > Geschäftsstelle Bürgeramt/Wahlamt
> Breite Str. 24a-26 > 13187 Berlin > > Tel.: +49 30 90295 2482 > Fax: +49 30 90295 2701 > > >>
> s.> 20.11.2011 22:03 >>> >
Sehr geehrte Damen und Herren,
> > ich werde am 05.12.2011 in das Bürgeramt Prenzlauer Berg kommen um dort einen Reisepass zu beantragen, weil ich im Mai 2012 auf Einladung zu Studienzwecken in die USA reisen werde und staatliche Behörden dieses Dokument verlangen.
> Als Bezieher von Leistungen nach dem ALG möchte ich hiermit beantragen, dass mir die Gebühren in Höhe von 59,00 € erlassen werden, die für die Ausstellung eines solchen Dokumentes anfallen. Einen gültigen Berlin - Pass kann ich mitbringen.
> Ist das so wie von mir vorgeschlagen machbar?
> > Mit freundlichen Grüßen
> > s.
> > Sehr geehrte/r Frau oder Herr s.,
> > hiermit bestätigen wir Ihnen Ihren gebuchten Termin am 05. Dezember 2011 um 10:45 Uhr. Ort: Bürgeramt Prenzlauer Berg , Fröbelstr. 17, 10405 Berlin > > Ihre Vorgangsnummer ist die 2006826.
> > > Sie haben folgende Dienstleistung(en) ausgewählt:
> > > Reisepass beantragen, wofür Sie folgende Unterlagen benötigen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit >
- Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich >
Der Passbewerber muss bei der Antragstellung anwesend sein. >
- Für Minderjährige ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.
- Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet >
- 1 biometriefähiges Lichtbild neuester Zeit ( > http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_buerger/buerger_persdok/persdok_epassMstr.html > )Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Reisepass dürfen nur biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
Hinweis: Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
- Staatsangehörigkeitsabfrage > Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des > Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV -) vom 23. Dezember > 2009 - GMBl. S. 1686 - ist bei Beantragung eines Passes die > Passbewerberin/der Passbewerber hinsichtlich des Bestehens bzw. > Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit zu befragen. > Der hierfür notwendige Vordruck wird bei Antragstellung im Bürgeramt > bereitgehalten. >
- Alter Reisepass > ist nur erforderlich, wenn der Reisepass noch nicht durch eine > Passbehörde entwertet wurde > - Personalausweis > soweit bisher kein Reisepass vorhanden ist >
- Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch > Die Vorlage Urkunde kann nur erforderlich werden,
- wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben > oder >
- wenn Abweichungen mit Eintragungen im Melderegister festgestellt werden. >
- Ggf. Einverständniserklärung eines nicht anwesenden gesetzlichen > Vertreters > Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander > getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend > ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden > Elternteils vorgelegt werden. > >
---- > Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte ab. > Dies können Sie über unsere Internetbuchungsseite > http://www.berlin.de/ba-pankow/buergerdienste/termine/terminaendern.php > unter Angabe Ihres Namens "s." und Ihrer > Vorgangsnummer "2006826" erledigen. > Bitte beachten Sie, dass Antworten auf diese eMail nicht möglich sind. > > Mit freundlichem Gruß > > Ihre Terminverwaltung des Landes Berlin > > http://www.berlin.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte doch Stellung nehmen zu dem Vorfall, der sich am XX.10.2011 am Nachmittag in Ihrer Firma ereignet hat.
Ich war bei Ihnen einkaufen an diesem Tag. Weil ich sehr mit wissenschaftlichen Fragestellungen beschäftigt war, habe ich meine Liste mehr oder weniger gedankenlos abgearbeitet. Auf dem Weg aus Ihrem Laden heraus wurde ich von einem freundlichen Mitarbeiter angesprochen. Ich hatte nicht daran gedacht, an der Kasse alle Waren zu bezahlen. Zum Glück konnten wir dann sogleich an eine Kasse gehen und dieses unmittelbar nachholen. Leider wurde damit eine zusätzliche Gebühr von weiteren 50 € fällig. Es tut mir sehr leid, wenn es dadurch zu Irritiationen gekommen ist.
Etwas ähnliches ist mir bereits vor einigen Wochen in einem anderen Baumarkt passiert. Beim Laden meines Fahrzeugs ist mir bewußt geworden, dass die Waren noch gar nicht bezahlt waren. Ich bin sofort umgekehrt und habe das an der Kasse nachgeholt. Es wurde aber keine zusätzliche Gebühr fällig.
Und vorige Woche habe ich erst zu Hause gemerkt, dass nach meinem Besuch in einer Buchhandlung noch ein Buch zu bezahlen war. Das habe ich dann am nächsten Tag rückwirkend bezahlen können. Ich führe diese Ereignisse darauf zurück, dass ich in letzter Zeit wiederholt Konzentrationsschwächen in Alltagsangelegenheiten habe, die mich in seltsame Situationen bringen.
Deshalb möchte mich mich nochmals bei Ihnen entschuldigen. Auch meine ich, dass ich durch das Hausverbot und die zusätzlichen Kosten sehr bestraft bin. Ihre Firma zu schädigen, war keineswegs meine Absicht, denn ich bin seit Jahren ein sehr dankbarer Kunde und komme gerne zu Ihnen. Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung. Als Konsequenz sehe ich, dass ich für Erledigungen dieser Art offenbar eine Begleitperson benötige oder Strategien benötige, mich nicht so sehr ablenken zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
s.
- 2011.08.31. - Bürger_in vs. Deutsches Jugendherbergswerk / DJH
- 2011.08.23. - Bürger_in vs. Magistrat der Stadt Salzburg
- 2011.08.16. - Bürger_in vs. Asus Arvato Bertelsmann
- 2011.08.02. - Bürger_in vs. JobCenter #5 - Ortsabwesenheit
- 2011.07.11. - Bürger_in vs. JobBörse
- 2011.07.11. - Bürger_in vs. JobCenter
- 2011.06.24. - Bürger_in vs. ASUS
- 2011.04.24. - Buerger_in vs. Deutsche Bahn III
- 2011.06.06. - Bürger_in vs. Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg
- 2011.06.05. - Bürger_in vs. Barmenia
- 2011.05.24. - Bürger_in vs. GLS
- 2011.05.19. - Bürger_in vs. Evangelischer Friedhofs Verband Süd
- 2011.05.13. - Bürger_in vs. 1und1
- 2011.04.18. - Bürger_in vs. O2
- 2011.04.04. - Bürger_in vs. eplus II
- 2011.03.15. - Bürger_in vs. Vattenfall - Ultimatum
- 2011.03.15. - Bürger_in vs. Meister-Werkzeuge
- 2011.02.28. - Bürger_in vs. Deutsche Bahn II
- 2011.02.22. - Bürger_in vs. Hertz Autovermietung (hertz.com)
- 2011.01.19. - Bürger_in vs. 1_&_1
- 2010.12.21. - Bürger_in vs. Deutsche Oper
- 2010.12.15. - Bürger_in vs. eplus
- 2010.12.08. - Bürger_in vs. o2
- 2010.12.08. - Bürger_in vs. City-BKK II
- 2010.11.23. - Bürger_in vs. Stromanbieter_innen
- 2010.11.17. - Bürger_in vs. International Farbenwerke
- 2010.10.19. - Bürger_in vs. Berliner S-Bahn GmbH
- 2010.09.24. - Buerger_in vs. JobCenter #3
- 2010.08.27. - Bürger_in vs. JobCenter #2
- 2010.08.24. - Bürger_in vs. Finanzamt
- 2010.08.22. - Bürger_in vs. Landesverwaltungsamt
- 2010.08.22. - Bürger_in vs. JobCenter
- 2010.08.07. - Bürger_in vs. City-BKK
- 2010.08.07. - Bürger_in vs. GEZ
- 2010.07.25. - Bürger_in vs. anwaltsbuero-berlin.de
- 2010.07.25. - Bürger_in vs. Deutsche Postbank AG
- 2010.07.08. - Bürger_in vs. Deutsche Bahn - Thema: Züge die nicht fahren
- 2010.07.06. - Bürger_in vs. o2 - Thema: telefonieren ist mit o2 nicht möglich
- 2010.07.04. - Berliner Stadtführer zum Lobbyismus
- 2010.06.21. - Der Schneider Herr T. und die Gewobag
- 2010.06.21. - Bürger_in vs. Epson - Thema: Ein Scanner, der nicht scannen tut
- 2010.05.15. - Zahltag 2.0 oder: ALG II - Anträge digital einreichen eine Kurzanleitung