Vs. ist die Kategorie für den digitalen Widerstand und den Klassenkampf im Internet. Hier werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität Auseinandersetzungen dokumentiert, die denn Sinn haben, für Gerechtigkeit und Menschenrechte zu kämpfen. Und wenn dies nicht gelingen sollte, besteht immer noch die Chance, Sand ins Getriebe zu streuen, Unruhe und Irritation zu schaffen, Beschäftigung auszulösen und in die Irre zu führen.
Eine Art ernst gemeintes DaDA-Kunstprojekt im open space des Internet.
Viel Spaß.
PS: Zu den strategischen Absichten und den theoretischen Hintergründen bei Gelegenheit mehr.
Guten Tag,
ich bin Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk und möchte mich beschweren über die Jugendherberge in Marburg. Ich hatte dort angefragt nach einer Übernachtung von Donnerstag, den 15.09. auf Freitag, den 16.09.2011. Heute erhielt ich einen Rückruf, dass noch Platz frei wäre und dass ich bitte schriftlich anmelden solle. Das wäre auch kein Problem gewesen.
Leider bekam das Gespräch nach meinem Hinweis, dass ich erst kurz vor Mitternacht eintreffen würde, eine völlig andere Wendung. Eine Übernachtung sei nicht möglich. Dem habe ich wiedersprochen: Natürlich sei ein Einchecken auch gegen Mitternacht möglich. Mir wurde daraufhin das unverschämte Angebot unterbreitet, dass ich zusätzlich zu den Übernachtungskosten noch die zusätzlichen Lohnkosten zahlen solle. Dem widersprach ich. Ich betonte meinen Standpunkt, dass ich um Mitternacht anreisen und dann einchecken wolle und dass die DJH in Marburg bitte intern klären möge, wie das zu organisieren sei. Mir wurde erklärt, dass auch dies nicht möglich sei. Dann beschwerte ich mich über meine unhöfliche Gesprächspartnerin.
Daraufhin wurde das Gespräch abgebrochen.
Ich bin damit nicht einverstanden und möchte mich deshalb über das DJH Marburg beschweren. Es muss insbesondere für reisende Mitglieder möglich sein, sich auch gegen Mitternacht einzuchecken, zum Beispiel mit Hilfe des Mitgliedsausweises, im Zweifelsfall auch ohne dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin extra auf mich warten muss. Auch kann es nicht sein, dass Aufforderungen, die Aufgabe intern zu klären und eine Lösung zu entwickeln, mit einem Abbruch des Gesprächs quittiert werden.
Ich erwarte, dass das DJH hier bundesweit etwas unternimmt, um seinen Mitgliedern ein einfaches einchecken zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
s.
Beschwerde und Petition
Aktenzeichen: 3/ABCDE/8-2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich bei Ihnen beschweren über den Magistrat der Stadt Salzburg und Ihren Bürgermeister Dr. Heinz Schaden.
Seit gut einem Jahr werde ich von der Stadt Salzburg, genauer gesagt, vom Strafamt der Stadt Salzburg regelrecht belästigt. Ich erhalte Post in meinem Postkasten, in dem von irgendwelchen Verkehrsvorfällen die Rede ist, mit denen ich mich nicht genauer befasst habe. Diese Post habe ich mehrfach unter Protest zurückgehen lassen, weil sie nicht an mich gerichtet war, sondern an einen t. oder an eine Person wohnend in der a_straße. Ich heiße nicht t., sondern s. und ich wohne auch nicht in der a_straße. Das bedeutete für mich einen großen Aufwand, diese Post jeweils abzuholen – weil in meinem Postkasten jeweils nur eine Benachrichtigung für ein Einschreiben vorzufinden war – und dann auch immer zurückgehen zu lassen. Auch waren innerhalb der Schreiben teilweise weitere Formulare angekündigt, die aber in der Postsendung gar nicht enthalten waren. Wie soll ich also ein Formular ausfüllen oder einen Hinweis zur Kenntnis nehmen, die im Brief gar nicht enthalten sind?
Weil das insgesamt sehr lästig und ärgerlich war, habe ich mich direkt und mehrfach an den Bürgermeister ihrer Stadt, Dr. Heinz Schaden gewandt und mich bei ihm persönlich beschwert, Widerspruch und sogar eine Fachaufsichtsbeschwerde gestellt. Möglicherweise ist der Bürgermeister Dr. Heinz Schaden unfähig oder überfordert, mir in dieser Angelenheit zu antworten, denn ich habe von ihm bis heute kein Schreiben erhalten. Das finde ich völlig unverständlich, denn wenn ich mich in meinem Heimatbezirk an den Bürgermeister wende, erhalte ich – häufig nach am gleichen Tag – von ihm persönlich oder von seinem Büro eine Antwort. Oder aber die Verwaltung der Stadt Salzburg ist korrupt und unfähig, dem Bürgermeister meine Post vorzulegen, anders kann ich mir diesen Sachverhalt nicht erklären. Und auch diese Angelegenheit finde ich sehr ärgerlich.
Dagegen habe ich Berufung eingelegt und nochmal durch meinen Anwalt darlegen lassen, wie dilettantisch und offenbar wahllos die Stadt Salzburg versucht, bei EU-Bürgern Geld für ihren Stadthaushalt einzutreiben.
Interessant ist auch, dass eine weitere Beschwerde in dieser Angelegenheit 220 € kostet, eine Gebühr, die offenbar dazu dienen soll, Bürger abzuschrecken, weitere Rechtsmittel einzulegen, was in meinem Fall auch erfolgreich war, weil ich dieses Geld schlichtweg nicht habe! Mich erinnert die willkürlich und stümperhafte Vorgehensweise, die ich bisher habe erleben können, weniger an eine moderne, bürgerfreundliche Verwaltung des 21. Jahrhunderts, sondern vielmehr an Praktiken mittelalterlicher Wegelagerei, bei der der Versuch unternommen wird, bei gleichsam jedem, dessen man auch nur irgendwie habhaft werden kann, in irgendeiner Form Geld einzutreiben. Welch ein Stadtmarketing! Welche eine Werbung für die Touristenstadt Salzburg! Welche eine Motivation für mich, die Stadt Salzburg tatsächlich zu besuchen!
Nunmehr bekomme ich von der Stadt Salzburg mit Datum vom 07.07.2011 eine Mahnung zur Zahlung des Betrages in Höhe von 55,00 € in Verbindung mit der Drohung, dass anderenfalls dieser Betrag gepfändet werden muss. Ich habe bereits an anderer Stelle dargelegt, dass ich in Deutschland Arbeitslosengeld II beziehe und daher als mittellos einzuschätzen bin, da diese Leistungen außerordentliche Zahlungen in dieser Höhe nicht vorsehen. Oder, anders gesagt, ich hätte wahlweise auf eine neue Hose, neue Schuhe oder eine neue Winterjacke zu verzichten, wenn ich diese Zahlung tatsächlich zu leisten hätte.
Petition
Aus diesem Grund stelle ich gegenüber der Verwaltung der Stadt Salzburg folgende Anträge:
Antrag 1:
Die Stadt Salzburg verzichtet – auf dem Hintergrund der peinlichen Pannen bei dem Versuch, Geld einzutreiben – auf die Forderung mir gegenüber und die Angelegenheit wird als erledigt zu den Akten gelegt. Das ist für meine Begriffe die einfachste und auch kostengünstigste Lösung.
Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, stelle ich hilfsweise und statt dessen folgenden Antrag:
Antrag 2:
Sollte die Stadt Salzburg auf Zahlung des Betrages bestehen, möchte ich von der Möglichkeit Gebrauch machen und anstelle einer Zahlung hiermit beantragen, eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Stadt Salzburg zu verbringen. Allerdings wären in diesem Fall die An- und Abreisekosten durch die Stadt Salzburg zu erbringen. Ich denke, dass die Ersatzfreiheitsstrafe mit einem Tag in der Justizvollzugsanstalt abgegolten sein sollte. In diesem Fall wäre aber der konkrete Termin mit mir abzustimmen. Diese Lösung würde mir persönlich am Besten gefallen, da ich dadurch die Gelegenheit hätte, die Stadt Salzburg tatsächlich zu besuchen.
Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, stelle ich hilfsweise und statt dessen folgenden Antrag:
Antrag 3:
Ich beantrage aufgrund meiner darstellbaren Mittellosigkeit, den Betrag in Höhe von 55,00 € (in Worten: fünfundfünfzig Euro) in zwanzig monatlichen Raten zu jeweils 2,75 (in Worten: zwei Euro und fünfundsiebzig Cent, beginnend mit dem Dezember 2011 begleichen zu können.
Sollte die Stadt Salzburg keinem dieser Anträge entsprechen, kündige ich an, bei dem Bundesstaat Österreich und bei der Europäischen Union und ggf. an weiterer weiteren Protest einzulegen und öffentlich zu machen.
Ich kenne mich mit der Verwaltung der Stadt Salzburg nicht aus und bin dazu auch nicht verpflichtet. Aber ich bitte freundlichst darum, meine Beschwerde und meine Petition zur Kenntnis zu nehmen und an die parlamentarische Stelle weiter zu leiten, die dafür zuständig ist.
Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen in dieser Angelegenheit und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
s.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Rechnung vom 28.07.2011 weise ich mit Empörung zurück.
Ende Juni 2011 nahm ich zu Asus Kontakt auf und habe einen Garantiefall gemeldet. Dieser wurde mir per email bestätigt und ich wurde aufgefordert, meinen Rechner an Sie zu senden. Ich habe eine rasche Reparatur und eine umgehende Rücksendung des Gerätes erwartet. Statt dessen passierte erstmal gar nichts. Erst auf mein Nachfragen erhielt ich dann Kostenvoranschläge, die ich zurückgewiesen habe.
Offensichtlich unfähige oder korrupte Mitarbeiter versuchten, dies auch noch zu rechtfertigen. So schrieb mir zum Beispiel
Ich verstehe ja, dass technisch ungenügend ausgeführte Displays, die bei normalem Gebrauch zu Bruch gehen, etwa beim Transport, schlecht sind für das Image von Asus und dass das Beheben dieser Mängel die Profite der Firma senkt. Aber das gibt ASUS keinen Grund, meine berechtigten Garantieleistungen abzuwimmeln, die erforderliche Durchführung der Garantieleistung zu verschleppen und zu vertrödeln sowie Mitarbeiter zu beauftragen, mir dummdreiste Ausreden zu präsentieren, um die Garantieleistung dann schließlich ganz zu verweigern und darüber hinaus auch noch die Kosten für Ihr Missmanagement mir überhelfen zu wollen.
Aus diesen Gründen spreche ich Ihnen gegenüber eine Abmahnung aus. Ich fordere Sie hiermit auf, ihm Rahmen Ihrer Garantieleistung einen weiteren Versuch zu unternehmen, das Gerät wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Ich erwarte umgehend eine Mitteilung, an wen ich das Gerät schicken soll für einen erneuten Reparaturversuch. Ihre Rechnung weise ich zurück! Sollten Sie meiner Aufforderung nicht entsprechen, werde ich meinen Anwalt konsultieren, mich beim Gewerbeaufsichtsamt in Berlin und Brüssel sowie bei der Stiftung Warentest über Sie beschweren und darüber hinaus Ihr Verhalten in geeigneter Weise öffentlich machen.
Mit freundlichen Grüßen
s.
http://www.teleservice.com/teleservice_departments_germany.php
Im Oktober 2010 kaufte ich mir einen Rechner der taiwanesischen Firma ASUS, die genaugenommen Asustek Computer heißt. Die Firma macht einen Jahresumsatz von etwa 15 Milliarden Euro. Das Modell hat die Bezeichnung eee – pc, und steht für den Werbespruch „Easy · Excellent · Exciting“ (einfach, exzellent, aufregend) bzw. „Easy to Learn, Easy to Work, Easy to Play. Geht ein Gerät aber mal kaputt, ist nichts mehr easy. Dabei habe ich mit dem Rechner gar nichts besonderes gemacht, ausser es von Termin zu Termin in meinem Rücksack mit mir rumzutragen und zu verwenden.
Der Konzern Asustek Computer Inc. (WKN: A1C04V) ist reich genug: Er steigerte im ersten Quartal 2010 die Umsätze auf 73,905 Mrd. New Taiwan Dollar (2009: 32,916 Mrd. NT-Dollar) deutlich. Das operative Ergebnis stieg deutlich auf 3,461 Mrd. NT-Dollar nach 1,396 Mrd. NT-Dollar im Vorjahr. Auch konnte Asustek das Ergebnis je Aktie auf 5,54 NT-Dollar nach 1,15 NT-Dollar im Vorjahr steigern. (Quelle: it-times).
Nach mehr als zwei Jahren erhalte ich am 31.10.2013 erneut Post von ASUS. Soeren R. schreibt mir:
Sehr geehrter s.
Auf Ihrem unter www.drstefanschneider.de öffentlich zugänglichen Weblog üben Sie deutliche Kritik am Kundenservice der Firma ASUS Computer GmbH, nennen in diesem Zusammenhang die tatsächlichen Namen von diversen Mitarbeitern der ASUS und/oder ihren Dienstleistungspartnern und belegen diese mit Begriffen wie „oberschlau“ oder „Intelligenzbolzen“.
Wir bedauern, dass Sie offensichtlich unzufrieden mit unserem Kundenservice sind und werden Ihre Kritik aufgreifen. Allerdings müssen wir uns entschieden gegen die namentliche Nennung von Mitarbeitern auf Ihrem Weblog wenden, noch dazu in einer Weise, die zwischen Schmähkritik und Beleidigung liegt. Durch die Indizierung der Inhalte Ihres Weblogs durch Suchmaschinen werden die Namen dieser Mitarbeiter in der öffentlichen Wahrnehmung des Internets fest mit diesen Äußerungen verbunden. Jeder Mensch hat jedoch ein Recht auf Achtung seiner Privatsphäre, die er von seinem beruflichen Leben trennen darf. Dies gilt auch für ASUS Service-Mitarbeiter. Demgegenüber ist nicht ersichtlich, dass diese Namensnennungen für die Zwecke ihrer Meinungsäußerung in irgendeiner Weise erforderlich sind.
Wir müssen Sie daher auffordern, zumindest die Nennung der Namen zu entfernen.
Grade von Ihnen als Sozialwissenschaftler dürfen wir Verständnis dafür erwarten, dass insbesondere die Persönlichkeitsrechte nicht-leitender Angestellter schutzwürdig sind. In der Hoffnung auf eine solche Einsicht treten wir in dieser informellen Weise an Sie heran und nicht etwa im Wege einer kostenpflichtigen Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Sollten die Namensnennungen jedoch nicht bis zum 10. November von Ihrer Webseite entfernt worden sein, so werden wir uns schon aus Gründen des Arbeitsschutzes zwingend dazu veranlasst sehen, die Löschung auf dem Rechtswege durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Sören R.
Am 17.11.2013 erhält der Mensch von mir folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre email vom 31.10.2013. Bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt dazu komme, mich mit ihrem Anliegen zu befassen. Ich freue mich sehr über die Resonanz, die mein kleiner Betrag in Ihrem Unternehmen gefunden hat. Inhaltlich muss ich jedoch den Vorwurf, es handele sich bei den von mir verwendeten Begriffen „oberschlau“ sowie „Intelligenzbolzen“ um Schmähkritik oder sogar um Beleidigung, deutlich zurückweisen. Da ich vorher im Beitrag präzise benenne, auf welche konkreten Sachverhalte sich meine Wortwahl jeweils bezieht, handelt es sich hier bestenfalls um eine zusammenfassende Charakterisierung aufgrund der Erfahrungen, die ich mit Ihren Mitarbeitern habe machen dürfen. Und dass ich die Verhaltensweisen Ihrer Mitarbeiter bewerte, müssen diese schon aushalten können.
Ich möchte gerne in einer Welt leben, in der Menschen auch verantwortlich zu dem stehen, was sie tun. Dass das in Ihrem Unternehmen offensichtlich nicht gelten und jede noch so offensichtliche Unverschämtheit anonym bleiben soll, sagt einiges aus über Ihre Unternehmenskultur. Ich kann daraus nur die Schlussfolgerung ziehen, dass das Abwimmeln von berechtigten Garantieansprüchen offenbar Teil Ihres Geschäftsmodells ist, das auch von der Unternehmensleistung so vertreten wird. Unter dieser Voraussetzung ist die Nennung einzelner Namen von Mitarbeiter_innen durchaus überflüssig.
Zum Schluss möchte ich Ihnen ein großzügiges Angebot unterbreiten: Schicken Sie fünf funktionierende neue Netbooks an den Verein zur Förderung unabhängiger Kultur e.V. in der Frankfurter Str. 253 in 38122 Braunschweig, und ich erkläre mich bereit, unverzüglich nach dem Eintreffen der Rechner die von ihnen kritisierte Seite vom Netz zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
s.
- 2011.08.02. - Bürger_in vs. JobCenter #5 - Ortsabwesenheit
- 2011.07.11. - Bürger_in vs. JobBörse
- 2011.07.11. - Bürger_in vs. JobCenter
- 2011.06.24. - Bürger_in vs. ASUS
- 2011.04.24. - Buerger_in vs. Deutsche Bahn III
- 2011.06.06. - Bürger_in vs. Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg
- 2011.06.05. - Bürger_in vs. Barmenia
- 2011.05.24. - Bürger_in vs. GLS
- 2011.05.19. - Bürger_in vs. Evangelischer Friedhofs Verband Süd
- 2011.05.13. - Bürger_in vs. 1und1
- 2011.04.18. - Bürger_in vs. O2
- 2011.04.04. - Bürger_in vs. eplus II
- 2011.03.15. - Bürger_in vs. Vattenfall - Ultimatum
- 2011.03.15. - Bürger_in vs. Meister-Werkzeuge
- 2011.02.28. - Bürger_in vs. Deutsche Bahn II
- 2011.02.22. - Bürger_in vs. Hertz Autovermietung (hertz.com)
- 2011.01.19. - Bürger_in vs. 1_&_1
- 2010.12.21. - Bürger_in vs. Deutsche Oper
- 2010.12.15. - Bürger_in vs. eplus
- 2010.12.08. - Bürger_in vs. o2
- 2010.12.08. - Bürger_in vs. City-BKK II
- 2010.11.23. - Bürger_in vs. Stromanbieter_innen
- 2010.11.17. - Bürger_in vs. International Farbenwerke
- 2010.10.19. - Bürger_in vs. Berliner S-Bahn GmbH
- 2010.09.24. - Buerger_in vs. JobCenter #3
- 2010.08.27. - Bürger_in vs. JobCenter #2
- 2010.08.24. - Bürger_in vs. Finanzamt
- 2010.08.22. - Bürger_in vs. Landesverwaltungsamt
- 2010.08.22. - Bürger_in vs. JobCenter
- 2010.08.07. - Bürger_in vs. City-BKK
- 2010.08.07. - Bürger_in vs. GEZ
- 2010.07.25. - Bürger_in vs. anwaltsbuero-berlin.de
- 2010.07.25. - Bürger_in vs. Deutsche Postbank AG
- 2010.07.08. - Bürger_in vs. Deutsche Bahn - Thema: Züge die nicht fahren
- 2010.07.06. - Bürger_in vs. o2 - Thema: telefonieren ist mit o2 nicht möglich
- 2010.07.04. - Berliner Stadtführer zum Lobbyismus
- 2010.06.21. - Der Schneider Herr T. und die Gewobag
- 2010.06.21. - Bürger_in vs. Epson - Thema: Ein Scanner, der nicht scannen tut
- 2010.05.15. - Zahltag 2.0 oder: ALG II - Anträge digital einreichen eine Kurzanleitung