Vs. ist die Kategorie für den digitalen Widerstand und den Klassenkampf im Internet. Hier werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität Auseinandersetzungen dokumentiert, die denn Sinn haben, für Gerechtigkeit und Menschenrechte zu kämpfen. Und wenn dies nicht gelingen sollte, besteht immer noch die Chance, Sand ins Getriebe zu streuen, Unruhe und Irritation zu schaffen, Beschäftigung auszulösen und in die Irre zu führen.
Eine Art ernst gemeintes DaDA-Kunstprojekt im open space des Internet.
Viel Spaß.
PS: Zu den strategischen Absichten und den theoretischen Hintergründen bei Gelegenheit mehr.
Guten Tag,
gegen die 1. Einladung zu einem Termin am 12.08.2011 um 10:45 Uhr in das Jobcenter xyz, abc Str. 123, Berlin, Raum 1234 lege ich hiermit Widerspruch ein.
Ich stelle hiermit folgende Anträge:
-
Der Termin möge ersatzlos entfallen
-
hilfsweise, der Termin möge auf einen Tag nach dem 12.08.2011 verschoben werden
-
hilfsweise, mir werden für den 12.08.2011 die Fahrkosten vom Ort meiner Ortsabwesenheit zum JobCenter Pankow und zurück zu dem Ort meiner Ortsabwesenheit vollständig erstattet und zugleich wird dieser Tag von den bisher in Anspruch genommenen Tagen der Ortabwesenheit abgezogen.
Zur Begründung:
Ich hatte mit Schreiben vom 24. Juli 2011 eine Verschiebung meiner Ortsabwesenheit auf den Zeitraum vom vom 29.07. bis zum 12. August beantragt. Daraufhin erhielt ich von Frau xyz am 25. Juli eine Nachricht mit dem Inhalt: "die Verschiebung der Ortsabwesenheit habe ich zu Kenntnis genommen und notiert." Eine solche Nachricht ist eindeutig als eine Zustimmung zu werten und es ist eindeutig klar, dass sich die Formulierung auf den gesamten 12. August bezieht bis Mitternacht. Aus diesem Grund ist es eine unbillige Härte, eine Zumutung und auch ein Verstoß gegen die Zusagen Ihrer Behörde, von mir an einem Tag genehmigter Ortsanwesenheit das persönliche Erscheinen in Ihrer Behörde zu verlangen. Ich erwarte die Rücknahme dieser Einladung rechtzeitig vor dem avisierten Termin.
Mit freundlichen Grüßen
s.
Guten Tag,
ich beziehe Leistungen bei dem JobCenter.
Nun bin ich aufgefordert worden, ein Foto von mir sowie meinen Lebenslauf in dem Onlineportal JOBBÖRSE hochzuladen, sowie auch noch ein Arbeitszeugnis. Nun sind mir erhebliche Bedenken gekommen, ob das JobCenter überhaupt meinen Datenschutz gewährleisten kann.
Deshalb meine Frage an Sie: Was kann ich tun, um mich dagegen zu wehren? Bin ich verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen?
Mit freundlichen Grüßen
s.
Die Beschwerde wurde eingelegt beim Bundesbeauftragten für Datenschutz. In einer ersten Reaktion bat er um Erlaubnis, unter Nennung des Namens bei dem JobCenter nachfragen zu dürfen ...
Nach fast einem Jahr kommt dann die Stellungnahme von dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:
Datenschutz im Jobcenter Berlin Pankow
Ihre Eingabe vom 29. Juni 2011
Sehr geehrter Herr,
nachdem mir die Stellungnahme des Jobcenters Berlin Pankow (nachfolgend Jobcenter) vorliegt, komme ich auf Ihre Eingabe zurück. Darin schilderten Sie folgenden Sachverhalt:
Sie seien derzeit im Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Jobcenter. Im Rahmen des Leistungszuges seien Sie aufgefordert worden, ein Foto, Ihren Lebenslauf und ein Arbeitszeugnis in der „JOBBÖRSE" zu veröffentlichen. Durch diese Vorgehensweise fühlen Sie sich in Ihrem Recht auf Datenschutz verletzt.
Das Jobcenter äußerte sich zu diesem Sachverhalt wie folgt:
Man habe Sie nicht aufgefordert, ein Foto und ein Arbeitszeugnis in der „JOBBÖRSE" zu veröffentlichen. Im Rahmen eines persönlichen Gespräches am 21. Juni 2011 habe man Ihnen die „JOBBÖRSE" vorgestellt und die Vorteile der Nutzung dargestellt. Sie seien darauf hingewiesen worden, dass die Nutzung der „JOBBÖRSE" in der Kegel die Chancen auf einen neuen Aibeit&platz deutlich erhöhen würden. Ferner habe man Sie gebeten, Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 1. Juli 2011 in der „JOBBORSE" hochzuladen Auf eine rechtliche Verpflichtung hierzu habe man Sie nicht hingewiesen.
Die „JOBBÖRSE" diene unter anderem auch zum Erstellen einer Bewerbungsmappe, die dann direkt online an die Bewerbung angehängt werden könne. Aus diesem Grund würde einem Kunden das Angebot unterbreitet, seinen Lebenslauf mit Foto in der JOBBÖRSE" hochzuladen. Arbeitszeugnisse würden ir* der JOBBÖRSE" nicht angezeigt. Auf Ihren Wunsch hin seien die Daten in der JOBBÖRSE" anonym veröffentlicht worden. In diesem Fall sei ein Foto nicht sichtbar und die Kontaktdaten anonymisiert.
Den Sachverhalt würdige ich datenschutzrechtlich wie folgt
Der Umgang mit Sozialdaten im Jobcenter ist gesetzlich geregelt. Sozialdaten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines Betroffenen, die vom Jobcenter im Hinblick auf die gesetzlichen Aufgaben erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (vgl. § 67 Absatz 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)). Nach § 35 Absatz 1 Satz 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihre Sozialdaten vom Jobcenter nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Sozialgeheimnis).
Zur gesetzlichen Aufgabe eines Jobcenters gehören nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Dazu zählt, dass die Agentur für Arbeit Arbeitsvermittlung anzubieten hat. Die Vermittlung kann dabei nach § 35 Absatz 3 Satz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) auch über die Selbstinformationseinrichtungen im Internet durchgeführt werden.
Die „JOBBÖRSE" der BA unter www.arbeitsaqentur.de ist eine sog Selbstinformationseinrichtung. Die darin aufgenommen Daten über Arbeitsuchende dürfen nur aufgenommen werden, soweit sie für die Vermittlung erforderlich sind und von Dritten keiner bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet v/erden können. Daten, die von Dritten einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können, dürfen nur mit Einwilligung der Betroffenen aufgenommen werden (vgl. § 41 Abaotr 3 SGB III).
Ihr Stellengesuch in der JOBBÖRSE' der BA. welches sich in der Betreuung durch das Jobcenter befindet, ist nach Angaben des Jobcenters ..anonym' veröffentlicht. Bei der „anonymen" Veröffentlichung eines Stellengesuchs in der „JOBBÖRSE' handelt es sich um eine pseudonymisierte Veröffentlichung. Pseudonymisieren ist das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren (§ 67 Absatz 8a SGB X).
Mit der „anonymen" Veröffentlichung und unter der Voraussetzung, dass in Ihrem Stellengesuch nur die für die Vermittlung erforderlichen Daten aufgenommen worden sind, ist das Handeln des Jobcenters datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden, da es sich dabei um pseudonymisierte Daten handelt und das Jobcenter somit eine gesetzliche Grundlage zur Erstellung eines .anonymen" Stellengesuchs in der „JOB- BÖRSE" der BA hat (§ 16 SGB II i. V. m. §§ 35, 41 SGB III)
Ihr Stellengesuch in der JOBBÖRSE können Sie mit Ihrer Nutzerkennung für die JOBBÖRSE der BA einsehen oder nach § 41 Absatz 3 Satz 3 SGB III einen Ausdruck Ihrer aufgenommen Daten vom Jobcenter verlangen.
Nach den Ausführungen des Jobcenters ist keine Aufforderung an Sie ergangen, ein Foto, ihren Lebenslauf und ein Arbeitszeugnis in der „JOBBÖRSE" zu veröffentlichen.
Ich bedauere, dass sich der Sachverhalt aufgrund dieser Tatsache, dass hier letztendlich Aussage gegen Aussage steht, nicht abschließend aufklaren lasst. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist eine Petitionsstelle, an die sich Bürger mit der Bitte um Beratung und Unterstützung wenden können, wenn sie der Ansicht sind, bei der Erhebung. Verarbeitung oder Nutzung ihrer personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen des Bundes in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Er hat jedoch keine Befugnisse wie beispielsweise die Staatsanwaltschaft. insbesondere nicht die Mittel zur weitergehenden Sachverhaltsaufklärung
Ich kann somit keinen datenschutzrechtlichcn Verstoß feststellen.
Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag
Thelen
Widerspruch BG Nr. 95504 BG 1234567
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die 1. Einladung vom 04.07.2011 zu einem Termin für den 21.07.2011 lege ich hiermit Widerspruch ein. Ich führe dazu mehrere Gründe an. Diese Einladung ist nicht erforderlich, denn:
1. Meine Bewerbungsunterlagen liegen Ihnen vor,
2. mein Lebenslauf liegt Ihnen vor,
3. die Nachweise über Bewerbung auf Vermittlungsvorschläge vom 04.07.2011 habe ich bereits per email übermittelt, sie liegen also ebenfalls vor,
4. auch habe ich die Nachweise über Eigenbemühungen bisher immer vorgelegt.
5. Es gibt auch bezüglich des Bewerberangebotes als auch bezüglich meiner beruflichen Situation keine Erkenntnisse, die es erforderlich machen würden, mich 4 Wochen nach meinem letzten Termin erneut vorzuladen. Deshalb erscheint der Grund Ihrer Einladung nicht plausibel, es scheint sich vielmehr um einen Termin zu Kontroll- und Disziplierungszwecken zu handeln, zumal ich ab dem 22.07. Ortsabwesenheit beantragt habe.
Aus diesem Grund beantrage ich, den Termin ersatzlos zu streichen. Sollte es aus Gründen der langwierigen Widerspruchsbearbeitung beim JobCenter nicht möglich sein, die Einladung aufzuheben, beantrage ich hilfsweise, einen neuen Termin erst dann anzuberaumen, wenn dies aus inhaltlichen Gründen tatsächlich geboten ist, etwa durch den Ablauf der Eingliederungsvereinbarung.
Mit freundlichen Grüßen
s.
- 2011.06.24. - Bürger_in vs. ASUS
- 2011.04.24. - Buerger_in vs. Deutsche Bahn III
- 2011.06.06. - Bürger_in vs. Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg
- 2011.06.05. - Bürger_in vs. Barmenia
- 2011.05.24. - Bürger_in vs. GLS
- 2011.05.19. - Bürger_in vs. Evangelischer Friedhofs Verband Süd
- 2011.05.13. - Bürger_in vs. 1und1
- 2011.04.18. - Bürger_in vs. O2
- 2011.04.04. - Bürger_in vs. eplus II
- 2011.03.15. - Bürger_in vs. Vattenfall - Ultimatum
- 2011.03.15. - Bürger_in vs. Meister-Werkzeuge
- 2011.02.28. - Bürger_in vs. Deutsche Bahn II
- 2011.02.22. - Bürger_in vs. Hertz Autovermietung (hertz.com)
- 2011.01.19. - Bürger_in vs. 1_&_1
- 2010.12.21. - Bürger_in vs. Deutsche Oper
- 2010.12.15. - Bürger_in vs. eplus
- 2010.12.08. - Bürger_in vs. o2
- 2010.12.08. - Bürger_in vs. City-BKK II
- 2010.11.23. - Bürger_in vs. Stromanbieter_innen
- 2010.11.17. - Bürger_in vs. International Farbenwerke
- 2010.10.19. - Bürger_in vs. Berliner S-Bahn GmbH
- 2010.09.24. - Buerger_in vs. JobCenter #3
- 2010.08.27. - Bürger_in vs. JobCenter #2
- 2010.08.24. - Bürger_in vs. Finanzamt
- 2010.08.22. - Bürger_in vs. Landesverwaltungsamt
- 2010.08.22. - Bürger_in vs. JobCenter
- 2010.08.07. - Bürger_in vs. City-BKK
- 2010.08.07. - Bürger_in vs. GEZ
- 2010.07.25. - Bürger_in vs. anwaltsbuero-berlin.de
- 2010.07.25. - Bürger_in vs. Deutsche Postbank AG
- 2010.07.08. - Bürger_in vs. Deutsche Bahn - Thema: Züge die nicht fahren
- 2010.07.06. - Bürger_in vs. o2 - Thema: telefonieren ist mit o2 nicht möglich
- 2010.07.04. - Berliner Stadtführer zum Lobbyismus
- 2010.06.21. - Der Schneider Herr T. und die Gewobag
- 2010.06.21. - Bürger_in vs. Epson - Thema: Ein Scanner, der nicht scannen tut
- 2010.05.15. - Zahltag 2.0 oder: ALG II - Anträge digital einreichen eine Kurzanleitung