Vs. ist die Kategorie für den digitalen Widerstand und den Klassenkampf im Internet. Hier werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität Auseinandersetzungen dokumentiert, die denn Sinn haben, für Gerechtigkeit und Menschenrechte zu kämpfen. Und wenn dies nicht gelingen sollte, besteht immer noch die Chance, Sand ins Getriebe zu streuen, Unruhe und Irritation zu schaffen, Beschäftigung auszulösen und in die Irre zu führen.
Eine Art ernst gemeintes DaDA-Kunstprojekt im open space des Internet.
Viel Spaß.
PS: Zu den strategischen Absichten und den theoretischen Hintergründen bei Gelegenheit mehr.
Datum 02.07.2010
Teilnehmernummer: 123 456 789
Sehr geehrter Herr Buchholz,
ich möchte mich bei Ihnen beschweren:
Sie finden in der Anlage einen ordnungsgemäßen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren, daneben eine ordnungsgemäße Bescheinigung von xyz diesbezüglich.
Wenn Sie Zweifel haben, ob das echt ist, können Sie ja bei xyz nachfragen lassen.
Auf jeden Fall ist es unzeitgemäß, dass ich im digitalen Zeitalter mit Papier zu irgendwelchen Behörden latschen muss, um mir da irgendwelche Bestätigungen reinstempeln lassen zu müssen, was dann auf den Postweg zu ihnen geschickt wird.
Lassen Sie sich bitte ein zeitgemäßes Verfahren einfallen und ärgern Sie mich bitte nicht mit dieser vormodernen Beschäftigungstherapie.
Mit freundlichen Grüßen
B.K.
Sehr geehrter Herr Buchholz,
mit Datum vom 29.07.2010 habe ich ein Schreiben von Ihrer Rechtsabteilung erhalten.
Dort wird mir anhand vieler Paragraphen erklärt, dass alles so sein muss, wie es ist.
So etwas ähnliches hatte ich ja auch beinahe erwartet.
Dennoch ist meine email vom 20.07.2010 damit nicht erledigt. Ich hatte Sie aufgefordert, ein zeitgemäßes Verfahren zu entwickeln. Ihre Überlegungen und Planungen diesbezüglich haben Sie mir nicht mitgeteilt, obwohl ich das als Zwangskunde Ihrer Behörde erwarten dürfte, dass Sie mir gegenüber Ihre Planungen transparent darlegen.
Ich erwarte also weiterhin eine Nachricht von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
B.K.
Normalerweise sind Zahlungsverpflichtungen nicht unbedingt ein Gegenstand für einen Blog. Wenn es sich aber wie hier um Rechtsanwälte handelt, die ihrer Zahlungserinnerung Nachdruck verleihen mit der Formulierung Zwangsvollstreckung im Betreff, stellt sich für mich schon die Frage, ob das überhaupt seriöse Vertreter_innen ihrer Zunft sind oder ob es schlichtweg darum geht, andere Menschen einschüchtern zu wollen. Auch jenseits dessen sind mir die Herren Köhler und Sperling als arrogante, aggressive, unangenehme und unfreundliche Rechtsanwälte aufgefallen, die es offenbar nötig haben, mangelnde fachliche Kompetenz durch besondere Aggressivität zu kompensieren. Was bitteschön sollen Formulierungen wie "Sie haben es auch in den vergangenen Monaten nicht gelernt, sich in einer für uns akzeptablen Tonlage zu äußern. Ihre E-Mail vom 07.07.2010 kann daher erneut nur als unzumutbar und frech bezeichnet werden." denn eigentlich bezwecken? Es steht zu befürchten, dass dies kein einmaliger Ausrutscher ist, sondern der Stil dieser Herrschaften, ihr Geschäft zu betreiben. Deshalb ist da eine Beschwerde bei der Berliner Rechtsanwaltskammer für meine Begriffe ein brauchbares Mittel, das einmal öffentlich zu diskutieren. In der Anlage also ein Schreiben an die Rechtsanwaltskammer Berlin.
Foto: © Rainer Sturm / PIXELIO
info @ rak-berlin.de
Berlin, 25.07.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
über die Rechtsanwälte Sperling, Köhler und Reister in Partnerschaft, Schönhauser Allee 146 in 10435 Berlin möchte ich mich hiermit bei Ihnen beschweren.
Diese Rechtsanwälte haben von mir noch Geld zu erhalten, das ist unbestritten. Am 05.07.2010 erhalte ich von dieser Rechtsanwaltspartnerschaft ein Schreiben (siehe Anlage), das im Betreff das Wort Zwangsvollstreckung enthält.
Dabei handelt es sich um gar keine Zwangsvollstreckung, sondern lediglich um eine Zahlungserinnerung oder Mahnung.
Ich halte das für eine grobe Irreführung und für einen Versuch, mich einzuschüchtern.
Ausserdem war ich gar nicht in der Lage, den Betrag zu zahlen, da mir die Rechtsanwälte Sperling, Köhler und Reister in Partnerschaft bis zu diesem Datum ihre Kontoverbindung gar nicht mitgeteilt haben.
Dennoch verlangen diese Rechtsanwälte Sperling, Köhler und Reister in Partnerschaft weitere 14,28 € für eine sogenannte Inanspruchnahme von mir. Das ist für meine Begriffe unverhältnismäßig und unseriös. Darüber habe ich mich bei den Rechtsanwälten Sperling, Köhler und Reister in Partnerschaft beschwert. Ausserdem habe ich auf meinen finanziellen Verhältnisse hingewiesen und eine Ratenzahlung angeboten.
Von Rechtsanwalt Köhler bekomme ich statt dessen eine unverschämte Antwort (siehe unten). Er schreibt: "Sie haben es auch in den vergangenen Monaten nicht gelernt, sich in einer für uns akzeptablen Tonlage zu äußern. " Mir ist nicht bekannt, dass ich zu einem solchen Lernverhalten verpflichtet wäre. Im Gegenteil, ich habe sachlich meine Argumente vorgetragen und auf weitere wichtige Umstände hingewiesen. Auch glaube ich, dass dieser Rechtsanwalt gar nicht befugt ist, mir gegenüber solche Aufforderungen zu formulieren. Schließlich ist völig unklar, worauf sich das "auch" in diesem Satz bezieht. Auch darüber möchte ich mich bei Ihnen beschweren.
Mir sind die Herren Köhler und Sperling als arrogante, aggressive, unangenehme und unfreundliche Rechtsanwälte aufgefallen. Auch in dieser Hinsicht empfinde ich es als Zumutung, wenn diese Rechtsanwälte in Partnerschaft von mir ernsthaft verlangen, ich hätte doch meiner "Zahlungsverpflichtung durch Barzahlung hier im Büro" nachkommen können. Ich glaube nicht, dass von mir in Zeiten moderner digitaler Zahlungsabwicklung zu verlangen ist, mich mit Menschen, denen ich nicht begegnen will und auch nicht begegnen muss, persönlich treffen zu müssen.
Ich hoffe auf eine zeitnahe Bearbeitung meiner Beschwerde und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
s.
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: | |
---|---|
Datum: | Thu, 22 Jul 2010 21:53:29 +0200 |
Sehr geehrter Herr s.,
die Kostenberechnung in Höhe von 14,28 € zuzüglich der Zinsforderung bleibt aufrechterhalten. Es wäre an Ihnen gewesen, Ihrer Zahlungsverpflichtung durch Barzahlung hier im Büro nachzukommen.
Sie haben es auch in den vergangenen Monaten nicht gelernt, sich in einer für uns akzeptablen Tonlage zu äußern. Ihre E-Mail vom 07.07.2010 kann daher erneut nur als unzumutbar und frech bezeichnet werden.
Der derzeit offene Gesamtbetrag in Höhe von xxx € kann in 3 monatlichen Raten in Höhe von xx € beglichen werden, beginnend mit dem 01.08.2010. Sollte ich von Ihnen bis zum bevorstehenden 27.07.2010 keine Zustimmung zu diesem Ratenzahlungsvorschlag erhalten, werde ich die Zwangsvollstreckung gegen Sie beginnen.
Mit freundlichen Grüßen
Köhler
Rechtsanwalt
-----------------------------------------
Am 04.08.2010 antwortet die Rechtsanwaltskammer Berlin:
(...)auf Ihre Zuschrift vom 25. Juli 2010 teilen wir Ihnen mit, dass wir nach eingehender Prüfung Ihres Schreibens uns nicht in der Lage sehen, ein dienstaufsichtsrechtliches Verfahren gegen Rechtsanwalt Köhler einzuleiten. Dafür sind folgende Gründe maßgeblich:
Die Durchführung der Zwangsvollstreckung gehört gerade zu den Aufgaben eines Anwalts. Ob und in welchem Umfange gegebenenfalls im konkreten Fall eine Zwangsvollstreckung unzulässig sein kann, entscheiden allein die ordentlichen Gerichte auf Antrag des Vollstreckungsschuldners.
Wir hoffen, dass unsere Entscheidung Ihr Verständnis findet. (...)
So geht das natürlich nicht. Deshalb habe ich darauf reagiert und mit email vom 24.08.2010 wie folgt reagiert:
Ihr Zeichen: III BS abcd.10
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Nein, ich bin mit Ihrer Entscheidung nicht einverstanden und lege hiermit Widerspruch ein.
Wenn ich gegen RA Köhler gerichtlich hätte vorgehen wollen, hätte ich das bereits gemacht.
Deshalb möchte ich die Fragen, die ich Ihnen mit Schreiben vom 25. Juli gestellt hatte, nochmals präziesieren:
- Der Rechtsanwalt Köhler schreibt in Betreff einer Zahlungserinnerung das Wort: Zwangsvollstreckung. Ist das zulässig oder handelt es sich hierbei um eine grobe Irreführung undeinen Versuch, mich einzuschüchtern?
- Der Rechtsanwalt Köhler schreibt mir: "Sie haben es auch in den vergangenen Monaten nicht gelernt, sich in einer für uns akzeptablen Tonlage zu äußern. " Steht es einem Anwalt zu, mir solche Lernaufgaben zu stellen?
- Der Rechtsanwalt Köhler schlägt mir vor, ich hätte meine "Zahlungsverpflichtung durch Barzahlung hier im Büro" nachkommen können. Ist es in Zeiten moderner digitaler Zahlungsabwicklung legitim, von mir zu verlangen, mich mit Menschen, denen ich nicht begegnen will und auch nicht begegnen muss, mich persönlich treffen zu müssen?
Ihre Antwort auf diese Fragen steht noch aus.
Mit freundlichen Grüßen
B.K.
Die Deutsche Postbank ist nicht in erster Linie eine Bank, sondern eine Aktiengesellschaft, deren Ziel es ist, Profite zu erwirtschaften. Jetzt brauche ich eine neue Kontokarte, und statt mir unkompliziert eine auszustellen, werde ich mit völlig überzogenen Gebührenvorstellungen konfrontiert. Ziel dieser Gebühr ist es offenbar, hier auf Kosten der Kunden weitere Profite zu generieren für eine Leistung, deren tatsächlicher Warenwert in Geld ausgedrückt vielleicht drei Euro beträgt. Es gibt Banken, die stellen Kontokarten kostenlos aus. Deshalb habe ich am 25.07.2010 dagegen protestiert und nachfolgende email übermittelt.
Sehr geehrte Frau G.,
mit dieser Auskunft bin ich nicht einverstanden. Eine Kontokarte ist ein Verschleißgegenstand, und es sollte auch in Ihrem Interesse sein, dass ein Vertragspartner von Ihnen diese auch benutzen kann. Aus diesem Grund möchte ich Sie auffordern, mir zuzusichern, dass Sie mir kostenfrei eine neue Kontokarte zusenden werden. Denn schließlich stelle ich Ihnen ja bereits mein Geld zur Verfügung, mit dem Sie als Bank wirtschaften und Profite erzielen können. Auch ist der Preis von 15 € unverhältnismässig hoch und kalkulatorisch überzogen, zumal es sich erstens bei einer Kontokarte um einen Pfennigartikel handelt und sie zum zweiten ja auch automatische Verfahren zur Programmierung anwenden können.
Daher fordere ich Sie auf, Ihr Angebot umgehend zur revidieren und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
s.
Am 23.07.2010 10:14, schrieb
Sehr geehrter Herr s.,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Aufgrund eines erhöhten E-Mail-Aufkommens können wir Ihre Anfrage nicht so schnell beantworten, wie Sie es gewohnt sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Gerne sende ich Ihnen eine neue Karte zu.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für die Bestellung einer neuen Karte zur Verfügung:
- per Brief oder Fax 0180 3040800 (9 Cent/ Minute) mit rechtsverbindlicher Unterschrift
- telefonisch 7 x 24 Stunden über unseren Direktservice 0180 3040700 (9 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz; Mobilfunktarif max. 42 Cent/Minute). Bitte halten Sie hierfür Ihre Telefon-Banking PIN bereit.
- per Online-Banking: Senden Sie uns Ihre Bestellung per Online-Mitteilung (Menü - Einstellungen - Kontakt). Bitte bestätigen Sie Ihre Mitteilung mit einer gültigen TAN.
Zu Ihrer neuen Karte erstellen wir eine neue Geheimzahl. Diese erhalten Sie etwa 3 - 4 Tage später.
Als Kontoinhaber können Sie auch ohne Postbank Card bei allen Postfilialen Barabhebungen bis 500,00 Euro unter Vorlage Ihres Personalausweises und Ihres letzen Kontoauszuges tätigen.
Das Entgelt für Ihre neue Postbank Card in Höhe von 15 Euro buchen wir von Ihrem Girokonto ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Postbank E-Mail Team
G.
Wichtiger Hinweis für Privatkunden:
Ab 05.05.2010 wird die kostenlose mobileTAN verbindlich bei Aufträgen ab 1000 EUR benötigt. Haben Sie sich schon zum mobileTAN Service freigeschaltet? Weitere Infos finden Sie unter www.postbank.de/mobileTAN-schuetzt.
Hinweis: Zu Ihrer Sicherheit und zur Wahrung des Datenschutzes und Bankgeheimnisses beinhaltet diese Antwort nicht den Ursprungstext Ihrer E-Mail. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Deutsche Postbank AG
Friedrich-Ebert-Allee 114-126
53113 Bonn
Sitz Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 6793
Vorstand: Stefan Jütte, Vorsitzender
Dr. Mario Daberkow, Marc Heß, Horst Küpker,
Dr. Michael Meyer, Hans-Peter Schmid, Ralf Stemmer
Aufsichtsrat: Dr. Frank Appel, Vorsitzender
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