Vs. ist die Kategorie für den digitalen Widerstand und den Klassenkampf im Internet. Hier werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität Auseinandersetzungen dokumentiert, die denn Sinn haben, für Gerechtigkeit und Menschenrechte zu kämpfen. Und wenn dies nicht gelingen sollte, besteht immer noch die Chance, Sand ins Getriebe zu streuen, Unruhe und Irritation zu schaffen, Beschäftigung auszulösen und in die Irre zu führen.
Eine Art ernst gemeintes DaDA-Kunstprojekt im open space des Internet.
Viel Spaß.
PS: Zu den strategischen Absichten und den theoretischen Hintergründen bei Gelegenheit mehr.
Fall erledigt (siehe unten)!
Am Donnerstag, den 24.06.2010 wollte ich am Nachmittag mit der Deutschen Bahn von Freiburg im Breisgau nach Basel fahren. Um auch eine schnelle Verbindung zu haben, kaufte ich mir am Schalter um 16:03 Uhr für 19,00 € ein Ticket für einen Intercity. Der hatte zunächst Verspätung, und dann war unklar, ob er überhaupt noch kommen wird. Um also mit der Deutschen Bahn überhaupt vorwärts zu kommen, nahm ich dann den Regionalzug RB 31109, der um 16:38 losfuhr. Dieser kostet aber nur 14,50 €.
Also möchte ich von der Deutschen Bahn zum einen die Differenz von 4,50 € erstattet bekommen und ausserdem noch für die Verspätung eines Zuges, der nicht kam. Die Höhe beträgt in meinem Fall 25% vom Fahrpreis, in diesem Fall 4,75 €. Mit anderen Worten, insgesamt hat die Deutsche Bahn an mich 9,25€ zu zahlen.
Eine gute Übersicht zu den Erstattungsregelungen findet sich ebensfall im Internet.
Na schau an: Die Deutsche Bahn hat tatsächlich auf ihrer Homepage ein Online-Formular für Fahrgastrechte eingerichtet. Allerdings darf man dort nur Online mühsam ein Formular ausfüllen, dann ausdrucken und dann an die Deutsche Bahn senden. Die volle Kunden-Verarschung.
Nachtrag Eins.
Inzwischen kam ein Schreiben vom 26.07.2010 vom Servicecenter Fahrgastrechte mit dem Tenor, eine Entschädigung könne nicht erfolgen, weil die Verspätung geringer als 60 Minuten betragen hat. Ich habe daraufhin den Sachverhalt nochmals überprüft und komme zum Ergebnis, dass sie Recht haben, weil ich tatsächlich einen Fehler gemacht habe und eine Fahrkarte nur bis Basel Bad Bf. gelöst habe und nicht bis Basel SBB. Dennoch bleibt das Thema Erstattung des geringeren Fahrpreises bestehen. Ich schreibe also zurück:
Berlin, 07.08.2010
Vorgangsnummer V 0083xyz
Ihr Schreiben vom 26.07.2010
Sehr geehrte Frau Bahrmann,
gegen Ihr Schreiben lege ich hiermit Widerspruch ein. Ich habe den Vorgang meinerseits nochmals geprüft und komme zu folgendem Ergebnis:
- a) Bezüglich der Erstattung für eine Verspätung haben Sie recht. Ich hatte versehentlich nur einen Fahrschein bis Basel Bad gelöst, obwohl ich nach Basel SBB wollte, und tatsächlich bin ich in Basel Bad nur 46 Minuten verspätet angekommen. Das ist mein Fehler, und deshalb kann ich Sie für meine tätsächliche Verspätung in Basel SBB von über einer Stunde nicht zur Rechenschaft ziehen.
- b) Meine zweite Forderung aber bleibt bestehen: Der Preis für eine Fahrt mit einem IC von Freiburg Hbf nach Basel Bad Bf. ist deutlich teurer als eine Fahrt mit einer auch langsameren Regionalbahn.
Der Preis für eine Fahrkarte mit dem IC für diese Strecke beträgt genau 19,00 €, die ich bereits bezahlt hatte, die Fahrt mit der Regionalbahn hätte aber nach meinen Erkenntnissen nur 14,50 € gekostet.
Und ich habe die Regionalbahn deshalb benutzt, weil der IC ausgefallen ist. Den Differenzbetrag in Höhe von 4,50 € möchte ich also auf das Ihnen bekannte Konto erstattet bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
B.K.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre email. In der Tat ist der Betrag in Höhe von 7,50 € auf meinem Konto eingegangen. Diese Sache ist also nunmehr erledigt.
Sehr dankbar bin ich auch, dass die Kommunikation mit Ihnen also durchaus kostensparend per email möglich ist. Das ist doch eine wirklich positive Entwicklung.
Mit freundlichen Grüßen
B.K.
Am 25.08.2010 11:04, schrieb zentralerkundendialog at bahn.de:
Unser Zeichen: 1-1234xxx
Sehr geehrter b.K.,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. August dieses Jahres. Wir wurden gebeten, Ihnen zu antworten.
Nach Rücksprache mit dem Servicecenter Fahrgastrechte wurde uns mitgeteilt, dass Ihr Widerspruch dort noch nicht abschließend bearbeitet wurde. Daher ge
hen wir gern auf den geschilderten Sachverhalt ein.
Unsere Recherche hat zunächst ergeben, dass der von Ihnen angegebene Intercity 2100 am 24. Juni nicht ausgefallen, sondern mit einer Verspätung von fünf Minuten in Basel angekommen ist. Im Hinblick auf Ihren Erstattungswunsch bitten wir zu berücksichtigen, dass Sie eine ICE-Fahrkarte erworben haben. Der Preis für eine Fahrkarte mit dem Intercity beträgt 16,00 EUR und mit Regionalbahn 11,50 EUR. Somit ergibt sich eine Differenz in Höhe von 7,50 EUR. Wir haben veranlasst, dass dieser Betrag Ihrem Konto gutgeschrieben wird.
Sehr geehrter Herr..., es freut uns, wenn wir Ihr Anliegen in Ihrem Sinne beantwortet haben und wünschen Ihnen für die Zukunft stets angenehme Reisen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. C.M.
Deutsche Bahn AG
Zentraler Kundendialog
Vorstandsangelegenheiten
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel +49 30 35123-0108, Fax +49 69 265-53974
________________________________________________________________
Internetauftritt der Deutschen Bahn AG >> http://www.db.de
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registergericht: Berlin-Charlottenburg, HRB 50 000
USt-IdNr.: DE 811569869
Vorstand: Dr. Rüdiger Grube (Vorsitzender), Gerd Becht, Dr.-Ing. Volker Kefer, Dr. Richard Lutz, Ulrich Weber
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dr. Utz-Hellmuth Felcht
Guten Tag, Herr oder Frau S.,
von einer technischen Erklärung kann keine Rede sein. Ich habe ein funktionierendes Telefon und sie sind technisch unfähig, ein Verfahren zu gewährleisten. Ich zahle also seit Monaten Geld an Ihre Firma, und Sie sind nicht in der Lage, die dafür notwendige Leistung zu gewährleisten.
Deswegen habe ich Ihnen aus Kulanz angeboten, mir ein anderes Telefon zu besorgen. Im Gegenzug erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir entgegen kommen. Das tun Sie aber nicht, sondern Sie versuchen mich mit einem indiskutablen Betrag als Bittsteller abzuspeisen.
Vertragsbeziehungen sind aber keine Einbahnstraße. Bitte überlegen Sie nochmals Ihren Standpunkt und überlegen Sie, welches Angebot Sie mir machen können. Ich hatte Ihnen bereits mehrere Angebote meinerseits unterbreitet.
Für Sie als Anbieter hätte auch die Möglichkeit bestanden, sich bei mir darüber zu informieren, für welches Telefon ich einen Telefonverbindung von Ihnen haben möchte. Das haben Sie auch nicht getan.
Wie immer veröffentliche ich unseren Dialog im Internet.
Mit freundlichen Grüßen
s.
Am 08.07.2010 18:00, schrieb o2 Kundenbetreuung:
Guten Tag Herr s.,
Wir danken Ihnen zunächst, dass Sie uns die Möglichkeit geben, die technischen Zusammenhänge und Notwendigkeiten an einen modernen Telefonanschluss im Speziellen und den von o2 im Einzelnen darzustellen.
Als Ihr Vertragspartner stellen wir Ihnen einen Sprache- und Datenanschluss auf DSL Basis zur Verfügung. Um diesen nutzen zu können, erhalten Sie von uns ein Netzabschlussgerät (o2 DSL Router), an dem Sie wiederum Ihre Endgeräte betreiben können.
Welche Endgeräte Sie letztendlich nutzen bleibt Ihnen freigestellt. Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass nur Endgeräte unterstützt werden können, die bestimmte Standards unterstützen. In Ihrem Fall das Tonwahlverfahren.
Die Endgeräte sind nicht Bestandteil des Vertrages mit uns. Wir liefern Ihnen bis zum Router ein nutzbares Sprache- und Datensignal, welches Sie jederzeit abgreifen bzw. nutzen können.
Für Sie als Verbraucher hat jederzeit die Möglichkeit bestanden, sich über notwendige Endgeräte und Stromkosten vor Vertragsabschluss zu informieren.
Die Inanspruchnahme der Gutschrift in Höhe von 10,- EUR bleibt Ihnen selbstverständlich weiterhin gegeben.
(...)
Freundliche Grüße
Ihr o2 Team
R. S.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich glaube das ist ein Missverständnis, was hier vorliegt.
Ich bin gegenüber o2 kein Bittsteller, der mit einem Kulanzangebot abgespeist werden kann, sondern wir sind Vertragspartner. Seit dem ich zu 02 gewechselt bin, ist für mich kein Telefonieren möglich, obwohl Sie das zugesagt haben. Wie sie in Ihrer Mail mitteilen, verursachen Sie durch Ihre Unfähigkeit, eine Telefonie zu gewährleisten, für mich einmalige Anschaffungskosten für ein Telefon sowie jährliche Stromkosten - wie Sie ja selber zugeben - in Höhe von 15 € pro Jahr. Ich erwarte also ein faires Angebot von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
s.
Am 30.06.2010 17:33, schrieb o2 Kundenbetreuung:
> Guten Tag Herr s.,
>
> vielen Dank für Ihre erneute Kontaktaufnahme.
> Es ist schade, dass Sie Ihr derzeitiges Telefon nicht mit dem o2 DSL nutzen können.
> Die Kosten für Ihr neues Telefon werden wir nicht übernehmen. Das Angebot von 10,00 Euro ist unsere Möglichkeit Ihnen im Rahmen der Kulanz entgegenzukommen.
> Aufgrund der VoIP Technologie ist die Nutzung des Impulswahlverfahrens nicht mehr möglich. Aus der Nutzung der verwendeten Technologie entsteht nicht automatisch ein Anspruch auf Erstattung Ihrer Kosten.
> Durch die Verwendung eines Routers ist es erforderlich das dieser stets mit dem Stromnetz verbunden bleibt, um die Erreichbarkeit zu gewährleisten. Ihr neues Telefon bezieht die Stromversorgung auch vom Router. Hierbei entstehen Stromkosten, bei durchschnittlicher Nutzung, von etwa 15,00 Euro pro Jahr.
> Bitte haben Sie Verständnis das wir auch diese Kosten nicht übernehmen werden.
> Wenn Sie unser Angebot von 10,00 Euro wahrnehmen möchten Informieren Sie uns bitte, damit wir diese für Sie hinterlegen dürfen.
> Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen abschließend geklärt haben und wünschen Ihnen eine schöne Woche.
(...)
> Freundliche Grüße
>
> Ihr o2 Team
> C.
>
> ---------------------------------------------------------
> Von: s.
> An: o2 Kundenbetreuung <
> Cc:
> Datum: 29.06.2010 12:12:40
> Betreff: Re: o2 informiert
> ---------------------------------------------------------
>
>> Guten Tag,
>>
>> danke für Ihr Angebot.
>> Ich habe mich im Internet mal kurz umgesehen und ein einfaches und auch
>> noch energiesparendes (!) Gerät gefunden.
>> http://www.amazon.de/Siemens-Gigaset-perlwei%C3%9F-Freisprechen-Grafik-Display/dp/B001F5DQUA/ref=sr_1_10?ie=UTF8&s=ce-de&qid=1277805994&sr=1-10
>> Das Gerät ist für einen Preis von 34,90 erhältlich. D.h., mit einer Gutschrift in diese Höhe bin ich einverstanden. Bei den Versandkosten würde ich Ihnen entgegen kommen.
>> Denn bitte bedenken Sie: Bei einem Betrieb mit Impulswahlverfahren verbrauche ich keinen Strom. Durch die Anschaffung eines Gerätes mit Internet-Telefonie entstehen für mich Stromkosten, über die wir auch noch nicht geredet haben.
>>
>> Mit freundlichen Grüßen
>>
>> s.
>>
>> Am 29.06.2010 09:38, schrieb o2 Kundenbetreuung:
>>> Guten Tag Herr s.,
>>>
>>> vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
>>>
>>> Wir bedauern die von Ihnen geschilderten Einschränkungen bei Ihrer o2 Festnetztelefonie.
>>> Da wir keine Festnetztelefone in unserer Produktpalette haben, bieten wir Ihnen gerne eine Gutschrift i. H. von 10 EUR an. Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie damit Einverstanden sind. Nur mit Ihrem Einverständnis dürfen wir die angebotene Gutschrift auf Ihrem o2 Kundenkonto erteilen.
>>> Aufgrund der Internettelefonie (Voice over IP) besteht nicht die Möglichkeit die Leitung auf das Impulswahlverfahren umzustellen.
>>> Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und entschuldigen uns für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.
(...)
>>> Freundliche Grüße
>>>
>>> Ihr o2 Team
>>> C. G.
>>>
>>> ---------------------------------------------------------
>>> Von: s.
>>> An: o2 Kundenbetreuung<
>>> Cc:
>>> Datum: 27.06.2010 12:38:02
>>> Betreff: Re: o2 informiert
>>> ---------------------------------------------------------
>>>
>>>
>>>> Guten Tag,
>>>>
>>>> dann halten wir mal fest: Ich konnte mit der Telekom problemlos telefonieren, dann wechsele ich zu Ihnen und die Telefonie funktioniert nicht mehr. Dann erwarte ich, dass Sie mir ein Telefongerät zur Verfügung stellen, das mit Ihrer Leitung funktioniert.
>>>> Ich erwarte Ihre Post an meine Adresse. Als Frist räume ich Ihnen 14 Tage ein. Ich bitte um Bestätigung oder aber um einen anderen Vorschlag.
>>>> Mit freundlichen Grüßen
>>>>
>>>> s.
>>>>
>>>> Am 25.06.2010 17:27, schrieb o2 Kundenbetreuung:
>>>>
>>>>> Guten Tag Herr s.,
>>>>>
>>>>> vielen Dank für Ihre E-Mail.
>>>>>
>>>>> Gerne bearbeiten wir Ihr Anliegen.
>>>>>
>>>>> Es ist technisch nicht möglich die DSL-Leitung so umzustellen, dass ein Telefongerät mit Impulswahl unterstützt wird. Diese Impulse können von Ihrem Router nicht entsprechend verarbeitet werden, damit ein Telefonat zustande kommen kann.
>>>>>
>>>>> Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben sind Telefonate nur mit Geräten möglich, die das Mehrfrequenzwahlverfahren unterstützen. Entschuldigen Sie bitte, dass wir Ihnen keine positive Antwort geben können.
>>>>>
>>>>> Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
((...)
>>>>> Freundliche Grüße
>>>>>
>>>>> Ihr o2 Team
>>>>> S. F.
Das wußte ich gar nicht, dass es in Berlin auch einen Stadtführer zum Lobbyismus gibt, herausgegeben von einer Gruppe namens LobbyControl. Inwischen gibt es diese Publikation sogar seit dem 28. Juni 2010 in der 3. Auflage. Der Inhalt ist im Kern geblieben: Neben kleineren Korrekturen und ein paar grafischen Verbesserungen (Karikaturen, Bildbearbeitung etc.) besteht die größte Neuerung der dritten Auflage in dem sorgfältig angelegten Index.
Damit ist es möglich, die Lobby-Republik Berlin von “Ackermann, Josef” bis “Zumpfort, Wolf-Dieter” nach Strippenziehern durchforsten, von “Astro-Turf” bis “Vergnügungsreisen” nach zweifelhaften Praktiken oder vom “Adlerkreis” bis zum “Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks” nach elitären Zirkeln und Interessenverbänden.
Weil das natürlich eine sehr subversive Form der Stadtführung ist, mache ich hier gerne Werbung dafür: Der LobbyPlanet Berlin kann über im Internet bestellt werden-
Die Gruppe Lobbyplanet bietet auch LobbyControl-Stadtführungen durch das Herz der Berliner Republik an. Die nächsten Stadtführungstermine sind ebenfalls im Internet zu finden.