Vierwaldstätter See in einer Karte von 1645 - Quelle: WikicommonsWarum nicht mal auf dem Vierwaldstätter See segeln, fragte ich mich, als ich bei meinem letzten Schweizbesuch in Luzern eine Slipanlage entdeckte. Vielleicht nicht unbedingt eine sehr große seglerische Herausforderung, aber die Eindrücke dieser Gegend dürften doch beachtlich sein. Nun segele ich im Zweifelsfall auch ohne Genehmigung, aber ich habe mich neugierdehalber einmal doch nach den Bedingungen bei der zuständigen Behörde - in diesem Fall das Straßenverekrhsamt von Luzern - nach den Bedingungen erkundigt und erhielt folgende Antwort, die ich an dieser Stelle gerne dokumentiere, als grundlage für eine konkrete Planung vielleicht in einem der nächsten Jahre.

Guten Tag Herr Schneider,

für Schiffe aus dem Ausland können Sie bei der Wasserpolizei eine Vignette beziehen, welche vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des folgenden Monats gültig ist. Die Kosten belaufen sich auf sFr. 100.--.
Sie benötigen eine Haftpflichtversicherung mit einer vorgeschriebenen Mindestdeckung von zwei Millionen Franken. Nähere Auskunft erhalten Sie direkt von der Wasserpolizei: Tel. 041-248 81 45, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Die Oeffnungszeiten sind von Montag bis Freitag: 09:00 - 12.00 Uhr und Samstag 09.00 - 11.00 Uhr.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme und einen schönen Aufenthalt in Luzern.
Freundliche Grüsse
KANTON LUZERN Strassenverkehrsamt
Adrian S. Leiter Zulassung Schifffahrt
Tel 041 318 19 11 - Fax +4141 318 19 00 Standort: Arsenalstrasse 45, 6010 Kriens
Postadresse: Postfach 4165, 6000 Luzern 4

www.strassenverkehrsamt.lu.ch
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