Train accident - Quelle: WikiCommons

Guten Tag,

ich bin über Ihr Schreiben vom 12.02.2019 extrem verärgert. Ich habe den Eindruck, dass Sie vorhaben, mich  mit Ihren Antwortschreiben ins Nirvana zu schicken mit der Absicht, sich so um die Erstattung der mir entstandenen Kosten zu drücken.

Damit bin ich nicht einverstanden!

Ich habe bei der Deutschen Bahn Online für den 13. Juni 2018 Fahrkarten gekauft (Lauenburg - Utrecht) und bei der Deutschen Bahn bezahlt. Also ist die Deutsche Bahn für mich Vertragspartner. Welche Beziehungen Sie als mein Vertragspartner mit anderen Verkehrsunternehmen eingehen, ist für mich nicht von Relevanz.

Ich bin nicht bereit, die Arbeit zu erledigen, die Sie im Zweifelsfall zu tun hätten.

Es geht um die Fahrt am 13.06.2018 von Lauenburg nach Utrecht. Durch einen Zughalt auf unbestimmte Zeit in Winsen (Luhe) war es erforderlich, von dort aus ein Taxi nach Hamburg-Harburg zu nehmen, um sicher zu stellen, dass das Reiseziel Utrecht auch erreicht werden kann. Hier ist noch offen die Erstattung der Taxiquittung von 62,00 €. Diese Fahrt betrifft mich selbst und meine Begleiterin.

Der tatsächliche Reiseverlauf war wie folgt:

Lauenburg(Elbe) ab 10:01
Lüneburg an 10:15
Lüneburg ab 10:28
Winsen Zughalt auf unbestimmte Zeit wegen Bombenentschärfung (siehe Beleg), deshalb
Taxifahrt Winsen – Hamburg Harburg
Hamburg-Harburg ab 12:57
Bremen Hbf an 13:41
Bremen Hbf ab 14:07
Osnabrück Hbf an 15:22
Osnabrück Hbf ab 15:53
Amersfoort an 18:24
Amersfoort ab 18:27
Utrecht Centraal an 18:41

In der Anlage übersende ich Ihnen die Unterlagen. Die Taxiquittung im Original liegt vor bei dem Servicecenter Fahrgastrechte.

Ich erwarte die Überweisung des Betrages in Höhe von 62,00 € (in Worten: Zweiundsechzig Euro und Null Cent) auf folgendes Konto:

Konto-Inhaber: S.
Bank: Deutsche Kreditbank AG
IBAN: DE123456 ......
BIC: BYLADEM 1001

Sollte der Zahlungseingang nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgen, werde ich

1. fortan Gebühren in Höhe von 50 € erheben über jeden weiteren Einzelvorgang

2. mich über sie beschweren bei:

a) dem Eisenbahnbundesamt
b) dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
c) der Kommissar für Verkehr der Europäischen Union

Mit freundlichen Grüßen

s.


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich beschweren über die Deutsche Bahn, die meine zusätzlichen Kosten am 13.06.2018 während einer Fahrt von Lauenburg nach Utrecht nicht vollständig erstatten will und Sie als Schlichtungsstelle anrufen.

In der Anlage übersende ich die weiteren Unterlagen. Die Originalbelege befinden sich bei der Deutschen Bahn.

Ich freue mich, dass Sie sich mit meinem Anliegen befassen wollen und hoffe, ich habe in meinem Anschreiben meine Argumentation klar und nachvollziehbar dargelegt.

Mit freundlichen Grüßen

s.

söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstraße 81
D - 10623 Berlin
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bahnfahrt 13.06.2018 Lauenburg - Utrecht
- emails im weiteren Schriftverkehr sind vollkommen ausreichend!

Berlin, 04.09.2018


Guten Tag,

da die DB mein Verlangen nach Entschädigung in einem wichtigen Teil bereits ein zweites Mal zurück gewiesen hat, wende ich mich an Sie.

Es geht um die Reise am 13.06.2018 von Lauenburg nach Utrecht über Lüneburg, Hamburg-Harburg, Bremen, Osnabrück und Amersfort (5 Umstiege) zusammen mit meiner Begleiterin.

Ursprünglich hatte ich ein Ticket von Diepholz nach Utrecht erworben, dann aber wurde klar, dass ich von Lauenburg starten würde, also hatte ich mit meiner Begleiterin ein weiteres Ticket für die Strecke Lauenburg nach Diepholz erworben. Es ist also die Reise von Lauenburg nach Utrecht im Gesamten zu betrachten.

Der Zug blieb stehen auf dem Bahnhof Winsen – also auf der Strecke Lüneburg – Hamburg stehen mit der Ansage, dass die Strecke auf unbestimmte Zeit wegen einer Bombenentschärfung gesperrt sei. Es war in keiner Weise absehbar, wie lange die Strecke gesperrt sein würde und deshalb ist die im Nachhinein festgestellte Verspätung von 124 Minuten für die Argumentation nicht zu berücksichtigen.

Eine Umfahrung der gesperrten Strecke oder eine alternative Nutzung anderer öffentlichen Verkehrsmittel zum nächsten Bahnhof Hamburg – Harburg war nicht möglich. Zudem war nach den Erfahrungen mit der Deutschen Bahn damit zu auszugehen, dass auch auf den weiteren Teilstrecken mit Verspätungen zu rechnen sein musste.

Deshalb war die Entscheidung, alternativ zu einer auf unbestimmte Zeit gesperrten Strecke zur nächsten Anschlussverbindung mit einem Taxi zu fahren, die einzige und alternativlose Möglichkeit, sicher zu stellen, noch taggleich am Zielort Utrecht einzutreffen. Auch betrifft die Inanspruchnahme des Taxis gleich 2 Personen.

Die Alternative – abwarten - hätte wahrscheinlich eine viel längere und teuere Taxifahrt in der Nacht oder aber eine Übernachtung zur Folge gehabt.

Die Inanspruchnahme eines alternativen Verkehrsmittels war verhältnismäßig und ist daher vollumfänglich in Höhe von 62 € (in Worten: zweiundsechzig Euro) zu erstatten.

Deshalb freue ich mich sehr, wenn Sie mir bei der Durchsetzung meiner Ansprüche als Schlichtungsstelle behilflich sein können.

Herzliche Grüße

s.

Abbildung: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Train_accident_image_2.JPG

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