Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Barbara Thiel
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Freistatt, 31.05.2018
Sehr geehrte Frau Barbara Thiel,
vom Landkreis Minden-Lübbecke erbitte ich die digitale Herausgabe eines von mir erstellten Ausflugsfotos mit dem Aktenzeichen 194832869, diese wird mir - erst auf Nachfrage - mit dem Hinweis auf datenschutzrechtliche Gründe - verweigert.
Nun spielten datenschutzrechtliche Gründe gar keine Rolle, als es darum ging, anhand der Fotoaufnahme meinen Namen und meine Adresse aufzuspüren. Außerdem bin ich auch aufgefordert, die - wie ich finde - überhöhte Fotoerstellungsgebühr zu entrichten.
Und trotz dieser Fakten soll ich das Foto von mir nicht erhalten dürfen?
Ich erwarte also dringend Ihre Intervention auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes dahingehend, dass mir das Foto in digitaler Fassung zur Verfügung gestellt wird für mein digitales Fotoalbum.
Im übrigen möchte ich mich über Frau Sigrid X. beschweren, weil ich erst auf erneute (!) Nachfrage überhaupt erst eine Auskunft erhalten habe. Auch das entspricht nicht den Grundsätzen des Informationsfreiheitsgesetzes.
Ich freue mich auf Nachricht von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
s.
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: AW: Ausflugsfoto, Aktenzeichen 194832869
Datum: Tue, 29 May 2018 06:17:28 +0000
Von: X, Sigrid (Kreis Mi-Lk)
Sehr geehrter Herr S.
nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzten kann ich Ihnen leider aus datenschutzrechtlichen Gründen kein digitales Foto zusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:
Kreis Minden-Lübbecke
- Straßenverkehrsamt –
Bußgeldstelle
Portastrasse 21
32423 Minden
Telefon: 0571/807-29611
Fax: 0571/807-39611
Von: s.
Gesendet: Montag, 28. Mai 2018 00:04
An: (Kreis Mi-Lk)
Betreff: Fwd: Ausflugsfoto, Aktenzeichen 194832869
Guten Tag,
ist meine email bei Ihnen angekommen?
Mit freundlichen Grüßen
s.
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Ausflugsfoto, Aktenzeichen 194832869
Datum: Wed, 16 May 2018 19:21:19 +0200
Von:
Liebe Frau X.
mit dem Aktenzeichen 194832869 hat am 11.04. gegen 18:10 Uhr in Rahden ein Fotoapparat ein schönes Foto gemacht, dass Sie mir zum Preis von 20:00 Uhr verkaufen wollen. Abgesehen davon, dass ich Sie darum nicht gebeten habe und der Betrag für ein Ausflugsfoto unangemessen hoch erscheint, wäre ich dann damit einverstanden, wenn Sie mir dieses Foto in digitaler Form zusenden könnten, damit ich das meinen Freunden und Bekannten zeigen kann.
Können wir so verbleiben? Sie schicken mir das Foto in digitaler Fassung zu und ich überweise den Betrag?
Mit freundlichen Grüßen
s.
Abbildung: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Polizei_laser_messung.jpg,
Quelle: WikiCommons
Fotograf: Christian "VisualBeo" Horvat