Dr. Stefan Schneider

Berlin/ Esslingen, 06.05.2008

Zwischen Existenzsicherung und Hilfe zur Lebensbewältigung

-    Handlungskonzepte für die Arbeit mit Menschen in Notlagen


Vortrag an der

Hochschule Esslingen

Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege
Flandernstr. 101
D - 73732 Esslingen


A. Einführende Episode

B. Vorbemerkung    

1. Menschliche Notlage(n)

    1.1. Was bedeutet es, in einer Notlage zu sein?
    1.2. Notlage als gesellschaftshistorisches Moment
    1.3. Menschenrechte und Notlagen
    1.4. Die Notlagen der Überflüssigen
    1.5. Einschub: Notlagen im Gesetz

2. Existenzsicherung

    2.1. Existenzsicherung versus Überlebenshilfe
    2.2. Grundsicherung und finanzielle Existenzsicherung
    2.3. Politischer Dissens
    2.4. Existenzsichernde Angebote
    2.5. Leistungen und Grenzen
    2.6. Zwischenbilanz

3. Hilfe zur Lebensbewältigung

    3.1. Einführung und Arbeitsfelder
    3.2. Kernkompetenzen und Handlungsebenen

4. Handlungskonzepte – Zusammenfasung und Ausblick

    4.1. Handlungskonzepte schaffen Räume
    4.2. Handlungskonzepte für Menschen (in Notlagen)

5. Literatur & Material


Sehr geehrte Frau Dekanin, sehr geehrte Damen und Herren!

A. Einführende Episode

Ich möchte beginnen mit einer kleinen Geschichte:

Vor beinahe zehn Jahren, im Juni 1999 war ich erstmalig in Esslingen. Ich war Chauffeur einer Gruppe von Verkäuferinnen und Verkäufern der Berliner Straßenzeitung strassenfeger, allesamt wohnungslos oder in prekären Wohn- und Lebensverhältnissen, vielfach süchtig, sicher arm. Wir hatten mehrere hundert Exemplare unserer Zeitung im Gepäck, zudem noch etliche Holztiere, die ich verkaufen wollte. Unser Ziel war der viertägige Kirchentag in Stuttgart, und unser Motiv war, diese Veranstaltung als Geldbeschaffungsmaßnahme so optimal wie möglich für unsere Zwecke zu nutzen. Wir sind damals nach Esslingen gefahren, weil dort eine Notübernachtung, die im Sommer geschlossen war, für uns geöffnet wurde und nichts kostete. Die Veranstaltung Kirchentag übertraf  alle unsere Erwartungen.

Wenn ich diese Episode jetzt in Verbindung setzen soll zum Thema dieses Vortrages »Zwischen Existenzsicherung und Hilfe zur Lebensbewältigung - Handlungskonzepte für die Arbeit mit Menschen in Notlagen«, würde ich festhalten wollen:

Ganz sicher war diese gemeinsame Fahrt eine Maßnahme der Existenzsicherung - wenn auch auf hohem Niveau. Alle wollten den erarbeiteten Geldvorteil nutzen, um den eigenen Handlungsspielraum erweitern zu können.
Daß diese Fahrt eine Hilfe zur Lebensbewältigung darstellte, wird eher zu verneinen sein, obgleich während der Fahrt eine ganze Reihe von sozialen Kompetenzen geübt und trainiert worden sind.
Es war eine typische Gruppenaktion mit einem hohen Maß an Selbstorganisation, es war ein lebensweltbezogener, aktivierender, auf Partizipation und öffentliche Aufmerksamkeit zielender Ansatz.
Aber auf der anderen Seite: Auch Menschen ohne sozialarbeiterische Qualifikation hätten auf diese Idee kommen können, allein schon wegen den zu erwartenden Umsätze. Dennoch zeigt dieses Beispiel, wie breit Soziale Arbeit als Handlungsfeld zu denken ist.

B. Vorbemerkung


Ich bin ausgesprochen dankbar dafür, nach einer langen Reise heute bei Ihnen an der Hochschule Esslingen zu sein und zu Ihnen sprechen zu dürfen. Ich hoffe, daß es mir gelingt, mit meinem Beitrag einige Anregungen zum Problem der Begründung von Handlungskonzepten für Menschen in Notlagen innerhalb Fachdiskussion in der Sozialen Arbeit geben zu können. Es ist ja auch eine grundlegende philosophische Fragestellung: Gewähren wir Freiheit und um welchen Preis oder nehmen wir Verantwortung wahr, mit welchen Konsequenzen?


1. Menschliche Notlage(n)

  1.1. Was bedeutet es, in einer Notlage zu sein?   


Menschen, die sich in einer akuten Notlage befinden, sind gestreßt, angespannt, sorgenvoll, aufgeregt, besorgt, nervös, unruhig, verzweifelt, ängstlich, hektisch. Der ganze Lebensweltbezug reduziert und verengt sich auf das Problem, auf ihr Problem, manchmal wie in einem Tunnelblick, manchmal in Form einer kolossalen, überlebensgroßen Bedrohung. Das Problem scheint ausweglos, übermächtig, bedrohlich, unabwendbar, unlösbar, zerstörend, existenzbedrohend. Entsprechend stark können die emotionalen Begleiterscheinungen und Ausdrucksformen sein, von unkontrollierten und unkontrollierbaren Gewaltausbrüchen bis hin zur Gefahr der Selbstzerstörung durch Suizid.

Dieses Szenario wird dann um so bedrohlicher, wenn einem die Person, die sich in einer akuten Notlage befindet,  gänzlich unbekannt ist.
Auch die Art, wie die Notlage vorgetragen, artikuliert und bekannt gemacht wird, ist durchaus sehr unterschiedlich. Das eine Extrem ist der offensive, bisweilen aggressive Vortrag des Problems, die - und das ist ihr Vorteil - eine ganze Reihe von Anknüpfungspunkten für das Gegenüber bietet. Das andere Extrem ist eine eher passive und resignierende Haltung, die oftmals einfacher auszuhalten ist. Die Gefahr hierbei ist, daß diese Menschen schnell übersehen werden.

Wenn ich versuche, diese – zunächst einmal grob skizzierten - Situationen auf die Anforderungen für die Soziale Arbeit zu übertragen, ist in einem ersten Schritt festzuhalten: Von SozialarbeiterInnen ist das genaue Gegenteil an erster Reaktion gefordert. Es gilt, kühl, besonnen, umsichtig, aufgeschlossen, analytisch, reflektiert das Problem aufzunehmen, festzuhalten, eine problem-map zu erstellen, Anhaltspunkte und Indizien zu sichern, überlegt heranzugehen. Auf der emotionalen Ebene gilt es, bei aller Hinwendung, bei allem Mitleid und Verständnis eine Haltung zu entwickeln, die sich dem Problem der Notlage aus der Perspektive eines verantwortungsvollen Dienstleisters nähert. Eine solche Kompetenz ist vermittelbar und lernbar.

1.2. Notlage als gesellschaftshistorisches Moment

Welcher Art sind nun die Notlagen, in denen Menschen sich befinden können? Es gibt dazu weder eine einheitliche Definition noch eine klare Begriffsbildung, sodaß im Grunde eine historische Klärung dieser Fragestellung von nöten ist.

Fast scheint es, als sei das permanente Auftreten von allgemeinen Notlagen der eigentliche Motor der Menschheitsentwicklung. Wir könnten weit zurückgehen in die Menschheitsgeschichte und würden finden, daß menschliche Existenz immer bedroht ist und bedroht war. Auch der Mensch selbst war gefährdet, weil Epidemien und Infektionen dem Leben jederzeit ein Ende setzen konnten, weil Krankheiten, Unfälle und Mangelerscheinungen nicht wirksam behandelt werden konnten.

Zu entdecken ist aber auch eine Geschichte des gesellschaftlichen Umgangs mit Notlagen, etwa indem gelernt wird, die Natur – oder wenigstens Teile davon - zu beherrschen, sei es als Jäger und Sammler, durch Ackerbau und Viehzucht, durch den Hausbau, die Erfindung und Herstellung von Geräten und Techniken ganz allgemein, durch Vorratswirtschaft, Arbeitsteilung, Spezialisierung und weitere Kulturtechniken.

Die wesentlichen historischen Etappen von Steinzeit über Feudalismus, Postmoderne bis hin zum Globalen Zeitalter werden in der sozialwissenschaftlichen Forschung durchaus untersucht, und die Würdigung darf sich nicht allein nur auf technische, sondern muß vor allem auch auf die kulturhistorische Dimension beziehen. Die Bedeutung des Christentums und der anderen Weltreligionen, die großen sozialpolitischen Entwürfe von der sozialistischen Utopie bis hin zum Konservativismus und Neo-Liberalismus unserer Tage sind ebenfalls zu erwähnen.

Fazit: Der Blick auf eine Notlage ist nur sinnvoll möglich mit Blick auf die anthropologische, gesellschaftliche bzw. gesellschaftshistorische, politische, ethische, religiöse und rechtliche, kulturelle und mediale Dimension .

Denn hier sind nicht nur die typischen Probleme und deren Ursachen zu finden, sondern auch die gefundenen Antworten und die typischen Bearbeitungsmuster sowie deren Begründungen und Wirkungen.


1.3. Menschenrechte und Notlagen

Mit dem Wort Not wird ein kritischer, gefährlicher und dramatischer Umstand oder eine solche Situation beschrieben. Häufig, aber nicht immer ist eine Notlage verbunden mit einer Gefahr für Leben und oder Gesundheit. Was genau eine Notlage ist, hängt aber auch ab vom Stand der Entwicklung einer Gesellschaft und eines Sozialwesens. Eine Notlage kann auftreten in allen möglichen Dimensionen menschlicher Existenz – und es ist kaum eine gesellschaftliche Gruppe vorstellbar, die nicht prinzipiell von einer Notlage bedroht wäre.

Die Notlage erscheint in der Regel als Mangelsituation: Es fehlt an politischer, sozialer und kultureller Teilhabe, Selbstbestimmung, bürgerlichen Rechten und Menschenrechten, Bildung, Gesundheit und medizinischer Versorgung, es fehlt an Arbeit, an Ressourcen wie sauberem Wasser, sauberer Luft, Strom, Energie, Internet, es fehlt an angemessener Bezahlung, Wohnraum, Unterkunft, Infrastruktur ...

Hätte ich zu definieren, wo überall eine Notlage anzunehmen ist, wäre dies überall dort der Fall, wo die Menschenrechte, die in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der UN vom 10.12.1948 genannt werden, nicht oder nicht in vollem Umfang gewährleistet sind.

Daraus erschließt sich auch die psychische Dimension der Notlage, weil durch die mangelnde Teilhabe an Ressourcen und Grundrechten die individuelle Ressource des persönlicher Sinns systematisch beschädigt oder sogar zerstört wird, weil unter solchen Bedingungen Hoffnungen, Perspektiven und Handlungskonzepte nur schwer entstehen können.

Das Gesagte beinhaltet auch eine klare Absage an die sogenannte Bedürfnishierarchie - die ja im Umkehrschluß auch eine Notlagenhierarchie darstellen könnte -, weil Menschen immer Ganzheitliche Menschen sind und die gesellschaftlich entwickelten menschliche Bedürftigkeiten genauso unteilbar sind wie die Menschenrechte unteilbar sind.

1.4. Die Notlagen der Überflüssigen

Nach dem Ulrich Beck vor mehr als 20 Jahren mit seiner Publikation zur Risikogesellschaft die Debatte um den dramatischen Gesellschaftlichen Wandel der postmodernen Gesellschaft angeregt und ausgelöst hat, wird gegenwärtig in der soziologischen Diskussion, - etwa zuletzt von Oskar Negt - das Bild der Dreidrittelung der gegenwärtigen Gesellschaft diskutiert, was an und für sich noch keine besondere Beachtung verdiente.

Neben denen, die in der Gesellschaft stehen und angekommen sind, sich frei darin bewegen können und ohne Existenzsorgen etabliert sind, wird ein zweites Drittel derer ausgemacht, deren Lebensstandard tendenziell in Gefahr ist und die, wie Wilhelm Heitmeyer in seinen Langzeitstudien zum Thema Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit nachweist, tendenziell dazu neigen, ihre Existenzsorgen und Ängste zu Lasten derer auszutragen, denen es noch schlechter geht. Das dritte Drittel ist das Drittel derer, die nicht gebraucht werden, das Drittel der Überflüssigen. Dazu gehören dequalifizierte Langzeitarbeitslose ebenso wie MigrantInnen ohne Aufenthaltsstatus, Altersarme ohne private Rentenversicherung, verwahrloste Straßenkinder, mit anderen Worten das ganze Kabinett der unangepaßten, leistungsunfähigen Kostgänger.

Es fällt nicht schwer, aus diesem Befund ein neues, wesentliches Paradigma für die Soziale Arbeit abzuleiten.

Wer überflüssig ist, braucht keine Soziale Arbeit.

Das heißt: Der Bezug auf die Menschenrechte eröffnet einen Zugang zu unendlich vielen Feldern der Sozialarbeit, und der Verweis auf aktuelle soziologische Analysen belegt deren (potentielle) Entbehrlichkeit.

Beides ist wahr, beides ist Realität, und im Spannungsfeld beider Realitäten gilt es, Handlungskonzepten für die Arbeit mit Menschen in Notlagen zu entwickeln.


1.5. Einschub: Notlagen im Gesetz

In den Sozialgesetzbüchern kommt der Begriff der Notlage nur in einem einzigen Fall vor, im § 38 SGB XII (BSHG): Hier wird auf den Fall einer vorübergehenden, kurzfristigen Notlage abgehoben und die Möglichkeit eingeräumt, in diesem Fall den Regelsatz und andere Leistungen der Sozialhilfe als Darlehen erhalten zu können. Eine dauerhafte Angewiesenheit auf Sozialhilfe ist eindeutig nicht gemeint.

Dann finden wir den Begriff der Notlage im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 323c im Begründungszusammenhang von „Unterlassener Hilfeleistung“. Grundvoraussetzung für eine Bestrafung wegen unterlassener Hilfeleistung ist unter anderem das Vorhandensein einer Notlage. Wörtlich heißt es dort:

„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ich bin nicht Rechtsexperte genug, um die hiermit verbundene juristische Fachdebatte angemessen wieder zu geben und erlaube mir lediglich die Frage, welche Ergebnisse wohl eine Diskussion dieses Paragraphen mit Menschen auf der Straße ergeben würde. Wahrscheinlich die Folgerung, daß die Strafe viel zu niedrig sei und daß eine Reihe von Menschen sofort verhaftet gehörten, insbesondere Sozialpolitiker.


2. Existenzsicherung

2.1. Existenzsicherung versus Überlebenshilfe

Es ist in der Wissenschaft der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik nicht sicher ausgemacht, was unter Existenzsicherung zu verstehen ist. Aus diesem Grund ist es notwendig, ein wenig bei dem Begriff zu verbleiben.

Bereits an vorangegangener Stelle habe ich deutlich gemacht, daß menschliche Existenz deutlich mehr ist als ein bloßes physisches Existieren auf dem Level von sogenannten Grundbedürfnissen.

Insofern ist auch Existenzsicherung dem Grunde nach keine Überlebenshilfe oder, genauer gesagt, Überlebenssicherung, sondern vielmehr die Gewährleistung von Teilhabe am gesellschaftlichen Lebensvollzug auf einem zu definierenden Mindeststandard, der sich am gesellschaftlichen Durchschnitt zu orientieren hätte.
 
Die Armutsdefinition, die ja immer auch eine Reichtumsdefinition ist, gibt uns hier Anhaltspunkte. Die bislang von der Bundesregierung vorgelegten Armuts/Reichtumsberichte, - auch die gegenwärtigen noch unveröffentlichten Entwürfe zum neuen Armutsbericht - sind eine qualitativ und quantitativ präzise Beschreibung progressiver Polaritäten, und zwar nicht nur in Bezug auf die Einkommensverteilung, sondern auch in Bezug auf alle nichtmonetären Dimensionen von Armut und Reichtum wie Bildung, Gesundheit, gesellschaftlicher Status usw.

Und die von der Friedrich – Ebert – Stiftung zwischenzeitlich herausgegebene Studie zu den Lebensverhältnissen in Deutschland prägte ja auch unbeabsichtigterweise einen neuen Begriff für ein altes Problem: Ich rede vom Prekariat.

2.2. Grundsicherung und finanzielle Existenzsicherung

Nach Auffassung des Gesetzgebers liegen die Regelsätze der Grundsicherung (Arbeitslosengeld sowie Sozialhilfe) deutlich über dem Niveau, das zur Existenzsicherung notwendig wäre.

Denn bei mangelnder Mitwirkung können die Regelsätze in einem ersten Schritt um 15%, in einem zweiten Schritt um 30% gekürzt werden können.

Noch heute kennen wir aus dem SGB XII die Formulierung, daß die Leistung »bis auf das zum Lebensunterhalt Unerläßliche eingeschränkt werden« soll (nicht kann!) in dem Fall, daß Leistungsberechtigte »trotz Belehrung ihr unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen« (SGB XII § 26 Einschränkung, Aufrechnung).

Mit anderen Worten, das anzunehmende Niveau, bei dem aus offizieller Sicht eine Existenzsicherung noch möglich ist, bewegt sich irgendwo unterhalb dieser Regelsätze, bei 241,50 € zuzüglich Kosten der Unterkunft, wenn man genau die 30% Kürzung berechnet.

2.3. Politischer Dissens

Nun hat beispielsweise der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband vorgerechnet, daß - um überhaupt einen existenzsichernden Bedarf decken zu können -, nicht 345 € zuzüglich Kosten der Unterkunft erforderlich sind, sondern etwa 425 € per Person erforderlich sind. Wenn wir das einmal überschlägig ausrechnen, daß etwa ein um 30% gekürzter Regelsatz das für den Lebensunterhalt Unerläßliche darstellt, und die Forderung des DPWV bei 425 € liegt, kommen wir auf einen hochgerechneten politischen Streitwert von gerundet 185 € monatliche Differenz x 12 Monate x 6.000.000 ALG Bezieher = 13,5 Milliarden €, das sind gut 14 % der Summe, die das Bundesarbeitsministerium als Jahresetat zur Verfügung hat und gut 7 % des Bundeshaushaltes.

Aber dies ist nur der Sockelbetrag des politischen Dissenses, denn zu diesen 13,5 Mrd. € kommen noch weitere Kosten hinzu, etwa für sozialpolitische Programme. Beispiele dafür wären die  in folgenden Bereichen Wiederauflage von sozialer Wohnungsbauförderung für einkommenschwache Bevölkerungsgruppen und Menschen mit besonderen Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt, Suchtprävention und zur Verbesserung des Angebots von Sucht- und Drogenberatungsstellen, Schul-, Bildungs- und Ausbildungsförderung für benachteiligte Kinder- und Jugendliche und weiteres mehr.

Dann würde sich das sozialpolitische Delta, die strittige Summe zur staatlichen Gewährleistung von existenzsichernden Angeboten, weiter erhöhen.

Die Debatte, die vor kurzer Zeit intensiv um die Einführung einer armutsfesten Grundsicherung geführt worden ist – das sogenannte bedingungslose Grundeinkommen - will ich hier nur nennen, und aber nicht darauf eingehen, weil hier noch ganz andere Summen und Verteilungs- sowie Finanzierungsprobleme im Raum stehen.

Erwähnen möchte ich noch einen weitgehenden gesellschaftlichen Konsens, den ich am Beispiel der auf der Straße lebenden wohnungslosen Menschen darstellen kann, nämlich den unausgesprochenen Konsens, daß niemand auf der Straße verhungern, verdursten und erfrieren soll. Meines Erachtens ein deutlicher Rückfall gegenüber einem bereits erreichten Niveau der Existenzsicherung durch staatlich garantierte Leistungen.


2.4. Existenzsichernde Angebote

Es gibt eine ganze Reihe existenzsichernder Angebote, die inzwischen nahezu flächendeckend entstanden sind.
Ihre typischen Kennzeichen sind, daß ein sicherer Raum zur Verfügung steht, daß an der Lebenslage/ Lebenswelt der NutzerInnen orientiert wird, daß ein - häufig anonymer, manchmal niedrigschwelliger offener Zugang besteht, daß eine Gruppe von Aktivisten, oft unter Einbezug der Nutzerinnen dieses Angebot betreibt, daß eine Toleranz oder sogar Akzeptanz (von Teilen) der Nachbarschaft, der Regierung, der Polizei und der Ordnungskräfte anzunehmen ist.

Die Palette der Inhalte umfaßt Leistungen wie Kochgelegenheiten, Mahlzeiten Unterkunft, Sanitäranlagen, Kommunikation, Information, Beratung, Begleitung, Betreuung Bildung, medizinische und gesundheitliche Leistungen, Arbeitsgelegenheiten, Werkstätten, Werkbänke und Ateliers, Galerien und Theater.

Es gibt fast nichts, was nicht im Kontext von existenzsichernden Strukturen angeboten würde. Diese Etablierung von Inseln (z.B. Indien), Netzen (z.B. Budapest, Luzern), Dörfern (z.B. Poznan, Osaka) und Welten (Beispiel?) von Existenzsicherungsangeboten in nahezu allen Feldern Sozialer Arbeit scheint mir ein globaler Trend zu sein, auch wenn unterschiedlichste Entwicklungsstadien und Perspektiven zu erkennen sind. Und fast immer handelt sich bei diesen existenzsichernden Angeboten auch um Abfallprodukte der Reichtumsgesellschaft.

Genau solche Strukturen der offenen Existenzsicherung für und mit wohnungslosen, armen, arbeitslosen, süchtigen Menschen, also Menschen in vielfältigsten sozialen Notlagen zu  entwickeln, zu starten, zu etablieren, zu verbessern und zu sichern war die Arbeit meiner letzten Jahre.

2.5. Leistungen und Grenzen

Existenzsichernde Angebote haben viele Vorteile, sie sind konkret, nachvollziehbar, unmittelbar, übersichtlich und einfach.
Natürlich finden wird darin eine ganze Reihe von Methoden und Handlungskonzepten Sozialer Arbeit wieder (am augenscheinlichsten scheint mir die häufig anzutreffende Lebenswelt- und Lebenslageorientierung, der Sozialraumbezug, der auf Partizipation und Empowerment gerichtete Arbeitsansatz, niederschwellige Zugänge oder überhaupt eine Komm-Struktur zu sein, gelegentlich finden wir Gruppen- oder gemeinwesenorientierte Arbeitsformen, Ideen des Gender Mainstreaming und Diversity - Konzepte und weiteres mehr.)

Und schließlich ist es insgesamt günstiger, solche materiellen Existenzsicherungsangebote zu fördern oder zumindest zu dulden, als allgemein die Regelsätze existenzsichernder (finanzieller) Leistungen anzupassen, oder aber gleich die politische Grundsatzfrage zu stellen.

Bei all den Vorteilen sind die wesentlichen Nachteile ebenso evident, die ich anhand von Tendenzen und Gefahren beschreiben möchte.

Es besteht eine latente Anfälligkeit gegenüber den politischen oder ökonomischen Vorgaben der Zuwendungsgeber, Spender und Sponsoren.
Dazu kommt eine Bereitschaft, das Problem zu individualisieren und das Angebot lediglich caritativ zu verstehen.
Die Gefahr, unbequeme und schwierige Gäste auszugrenzen.
Oftmals können kranke, pflegebedürftige oder psychisch belastete Personen nicht angemessen unterstützt werden, weil die Strukturen dafür nicht vorhanden sind.
Es ist möglich und tatsächlich „normal“, daß Menschen über Jahrzehnte in solchen existenzsichernden Strukturen verbleiben und damit einen schleichenden Verelendungsprozeß durchlaufen.
Und schließlich endlich der systematische Kritikpunkt: Angebote der Existenzsicherung sind – auch wenn häufig SozialArbeiterInnen dort arbeiten – per se keine ausschließliche Domäne der Sozialen Arbeit, was bedeutet, daß dort auch nicht zwingend nach fachlichen Kriterien der Sozialen Arbeit gearbeitet wird und gearbeitet werden muß.

2.6. Zwischenbilanz

1.    Die gegenwärtige Armuts- und Reichtumsentwicklung drängt immer mehr Gruppen in das Problem der Existenzsicherung
2.    Die gesetzlich garantierten Instrumente der finanziellen Existenzsicherung reichen nicht aus,
3.    Ergänzende Leistungen und Programme sind chronisch unterfinanziert und werden tendenziell weiter gekürzt
4.    Materielle Existenzsicherungsangebote aller Art, wie sie sich flächendeckend etabliert haben, können eine Reihe systematisch und strukturell notwendiger Leistungen aus einer Vielzahl von Gründen nicht leisten und wären damit auch sicher überfordert. Sie sind auch keine genuinen Angebote Sozialer Arbeit.

Die Frage ist, können hier Angebot der Sozialen Arbeit helfend eingreifen, in dem sie Hilfen zur Lebensbewältigung gewährleisten? 


3. Hilfe zur Lebensbewältigung

3.1. Einführung und Arbeitsfelder

Es gibt keine allgemeingültige Definition innerhalb der Sozialen Arbeit darüber, was denn eine Hilfe zur Lebensbewältigung ist oder sein könnte. Und wenn wir darüber hinaus annehmen können, daß alle oben angesprochenen Angebote der Existenzsicherung per se keine Hilfen zur Lebensbewältigung sind, dann bleibt der erste Verdacht, daß da nicht mehr viel ist. Aber diese erste Einschätzung täuscht.

Eine Hilfe zur Lebensbewältigung wird immer dort angezeigt sein und angebracht sein, wo eine Notlage (noch) nicht chronisch, wo eine Intervention denkbar und angezeigt scheint. Das betrifft sicher die klassischen Bereiche wie Schuldnerberatung, die Straffälligen- und Bewährungshilfe, die aufsuchende Straßensozialarbeit, Sucht- und Drogenberatung, den Krisendienst, um einige typische Beispiele zu nennen.

Eine weiteres Arbeitsfeld ist sicher die zielgruppenspezifische Arbeit, wenn es um die sozialen Probleme und Notlagen beispielsweise im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und Familienhilfe geht, oder um männliche oder weibliche Prostituierte, um MigrantInnen und schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose.

Das werden in der Regel staatliche, aus Eu-, Bundes- Landes- oder Gemeindemitteln finanzierte Angebote sein. Hinzu kommt der große Bereich der Leistungen, die gesetzlich begründet sind sowie die Angebote, die als freiwillige soziale Leistungen der Kostenträger finanziert werden, etwa aus Überlegungen der Prophylaxe oder der Prävention heraus.

Zu beobachten ist eine Tendenz auch zu sozialen Projekten, wo aus Sondermitteln und Programmen, teilweise auch aus privaten Stiftungsmitteln Maßnahmen finanziert werden, die temporär auf vom Antragssteller zu beschreibende Probleme reagieren sollen, eine Wettbewerbsentscheidung durchlaufen müssen und kurzzeitig erreichbare Projektziele umzusetzen haben.

In dieser Linie liegt auch die Flut von Projekten, in denen nicht mehr nachhaltig der Aufbau und die Sicherung von Infrastrukturprojekten, sondern die Ebene von Verständigungs- und Diskussionsplattformen (Netzwerkförderung) bedient wird.

Auch in den Inhalten von Hilfen zur Lebensbewältigung ist zu beobachten, daß sich auch im Raum der Sozialen Arbeit zunehmend die Tendenz der Abkehr von der Verteilungsgerechtigkeit hin zur Durchsetzung des Prinzips der Chancengerechtigkeit durchsetzt.  


3.2. Kernkompetenzen und Handlungsebenen

Bei aller Diskussion um die unterchiedlichsten Typen der Hilfe zur Lebensbewältigung werden die vier Elemente des klassischen Handlungsstrangs der Sozialen Arbeit von zentraler Bedeutung sein:
1.    Analyse des Problems (Anamnese)
2.    Einschätzung der Lage (Diagnose)
3.    Handlungsplan der Zielerreichung (Intervention)
4.    Auswertung des Prozesses (Evaluation)
Hinzu kommen die klassischen Ebenen der Sozialen Arbeit wie
•    Informieren
•    Beraten
•    Begleiten
•    Betreuen
Dieses Konzepte sind im Grunde so alt wie die Soziale Arbeit selbst und inzwischen hochkomplex und hochdifferenziert, aber nicht desto trotz nach wie vor gültig und für meine Begriffe die Kernkompetenz der Sozialen Arbeit.


4. Handlungskonzepte – Zusammenfassung und Ausblick

4.1. Handlungskonzepte schaffen Räume

Ich habe versucht zu zeigen, daß die Bearbeitung von menschlichen Notlagen auf der einen Seite eine universale Aufgabe, ja Herausforderung für die Soziale Arbeit darstellt, und daß auf der anderen Seite die Notwendigkeit für eine Bearbeitung von Notlagen durch die Soziale Arbeit - zumindest teilweise – bestritten werden kann.

Aber gerade mit dem Bezug auf die UN-Charta der Menschenrechte vertrete ich eine politische Sichtweise bei der Definition von Notlagen, die sich am gesellschaftlich entwickelten Standard menschlicher Lebensäußerung und des menschlichen Lebensvollzugs orientiert.

Dabei geht es mir nicht um eine (Re-) Politisierung der Sozialen Arbeit, sondern um einen notwendigen politischen Begründungszusammenhang.
Gleichzeitig stellen die existenzsichernden Angebote, so wichtig und bedeutsam sie in der Praxis sind, eher eine Bedrohung für die Soziale Arbeit dar, weil diese Angebote keine spezifischen der Sozialen Arbeit, sondern allgemeine bürgerschaftliche, gegebenenfalls von Fachleuten aller Art getragenen Angebote sind.

Die Entwicklung von Handlungskonzepten innerhalb der Sozialen Arbeit hätte für meine Begriffe die Aufgabe, in diesem Spannungsverhältnis von Begründungs- und Bedrohungsdiskurs Räume zu eröffnen für eine Positionierung, Bestandswahrung und im besten Fall sogar Ausweitung der Sozialen Arbeit eben in den Bereich der existenzsichernden Hilfen und Angebote hinein.

Dabei geht es nicht um eine Haltung, die da besagt, wir können und wissen alles besser, sondern vielfach um den praktischen Nachweis, daß bestehende Strukturen durch die spezifischen Kompetenzen der Sozial Arbeit effizienter, zielgenauer, reflektiert, planvoll und ergebnisorienter gestaltet werden können.

Das wird die Sozialarbeit aber nur tun können, wenn sie weis, was sie macht und wenn sie – theoretisch wie praktisch – nachweisen kann, daß sie Erfolg hat und haben wird.


4.2. Handlungskonzepte für Menschen (in Notlagen)

Mit der Globalisierung, den Prozessen und Verschiebungen etwa im Zuge der Einführung der Grundsicherung, aber auch im Kontext von veränderten Lebenslagen von Menschen in Notlagen selbst ändern sich auch die Anforderungen, Aufgaben und Erwartungen, die an die Soziale Arbeit in Theorie und Praxis vor allem in Bezug auf Ausbildung und Lehre gestellt werden. Ich nenne vier zentrale Aspekte:

Erstens Management. In einer globalisierten Welt werden soziale Kompetenzen allgemein: Alle müssen mit allen kommunizieren und verhandeln können. Der scheinbare Bedeutungsverlust der Sozialen Arbeit äußert sich in einem Funktionswandel: Soziale Arbeit wird als hochspezialisierte Feuerwehr gebraucht in außergewöhnlichen Situationen für überschaubare Projekte. Die SozialarbeiterInnen werden zum ManagerInnen für Soziale Arbeit.
Zweitens Steuerung statt Gewährleistung. Der Staat verabschiedet sich aus Zuständigkeiten und konzentriert sich auf Steuerungsfunktionen. Neue Akteure und Aktionstypen treten auf, neue Strategien müssen entwickelt werden. Die Sozialarbeit ist gefordert, sich selbst zu behaupten und ihre Legitimation zu sichern. Soziale Arbeit beginnt früher, nämlich mit der Akquise von Aufträgen, und endet später, mit einer Gewährleistungspflicht für das Produkt.
Drittens Solidarität und Sinn. In der sich entsolidarisierenden Gesellschaft müssen Sinn und Solidarität neu hergestellt werden, ohne daß es Vorbilder oder Bezugspunkte gibt. Diese Aufgabe ist eine gefährliche Gratwanderung, denn zum einen muß eine Sozialarbeiterin genau dies leisten können, zum anderen ist eine SozialarbeiterIn in erster Linie eine ArbeiterIn und kein Guru.
Viertens Internationalität, Migrationsdruck & Vielfalt der Lebensformen. Im Wettbewerb um knappe Mittel und die Verwertung von Resten kommt es auch darauf an, früher als andere soziale Herausforderungen zu erkennen, zu beschreiben und Lösungen anzubieten und Konzepte vorzuschlagen.

Alle Voraussetzungen für die Erarbeitung von guten Handlungskonzepten für die Soziale Arbeit mit Menschen in Notlagen liegen vor, ich würde gerne, weil ich damit natürlich auch Erfolge haben will, diese Handlungskonzepte immer auch zusammen mit den Menschen, um die es geht, erarbeiten, und nicht gegen sie oder über ihre Köpfe hinweg.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!


5.    Literatur & Material

  • Beck, Ulrich: Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne. Suhrkamp, Frankfurt a.M. 1986
  • Bolkestein, Hendrik: Wohltätigkeit und Armenpflege im Vorchristlichen Altertum. Groningen 1967 (Nachdruck der Ausgabe Utrecht 1939)
  • Bundesregierung: 1. Armutsbericht
  • Bundesregierung: 2. Armutsbereicht
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband: Stellungnahme zu den Regelsätzen
  • Engler, Wolfgang: Bürger, ohne Arbeit. Für eine radikale Neugestaltung der Gesellschaft. Berlin: Aufbau Verlag 2005.
  • Friedrich Ebert Stifung: Sozialstudie
  • Freire, Paolo: Pädagogik der Unterdrückten. Bildung als Praxis der Freiheit. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt 1973.
  • Geremek, Borisław: Geschichte der Armut: Elend und Barmherzigkeit in Europa, Artemis-Verlag, München 1988
  • Glotz, Peter: Die beschleunigte Gesellschaft. Kulturkämpfe im digitalen Kapitalismus. München: Kindler 1999
  • Gurjewitsch, Aaron J.: Das Weltbild des mittelalterlichen Menschen. München: Beck 1980
  • Kreft, Mielenz: Wörterbuch Soziale Arbeit
  • Jahoda, Marie/ Lazarsfeld, Paul F./ Zeisel, Hans: Die Arbeitslosen von Marienthal. Ein soziographischer Versuch. Frankfurt am Main: Suhrkamp 1975
  • Kopecný, Angelika: Fahrende und Vagabunden. Ihre Geschichte, Überlebenskünste, Zeichen und Straßen. Berlin: Wagenbach 1980.
  • Leontjew, Alexej N.: Probleme der Entwicklung des Psychischen. Berlin 1964
  • Leontjew, Alexej N.: Tätigkeit, Bewusstsein, Persönlichkeit. Köln: Pahl-Rugenstein 1982.
  • Lutz, Ronald/ Simon, Titus. Lehrbuch der Wohnungslosenhilfe. Eine Einführung in Praxis, Positionen und Perspektiven. Weinheim, München: Juventa 2007.
  • Müller, Carl Wolfgang: Wie helfen zum Beruf wurde.
  • Negt, Oskar: XXXXXXXXXXXXXXXX
  • Paoli, Guillaume (Hg.): Mehr Zuckerbrot, weniger Peitsche. Aufrufe, Manifeste und Faulheitspapiere der Glücklichen Arbeitslosen. Berlin: Verlag Klaus Bittermann 2002
  • Preisendörfer, Bruno: Leute, auf die es nicht ankommt. Die Wiederkehr des Klassenbewußtseins als Vorurteil. Le Monde Diplomatique 14.12.2007
  • Preußer, Norbert: Not macht erfinderisch. Überlebensstrategien der Armutsbevölkerung in Deutschland seit 1807. München u.a. 1989
  • Rohrmann, Eckhard (Hrsg): Mehr Ungleichheit für alle. Fakten, Analysen und Berichte zur sozialen Lage der Republik am Anfang des 21. Jahrhunderts. Heidelberg: Winter 2001
  • Schneider, Stefan: Wohnungslose sind gesellschaftliche Subjekte. Gesellschaftliche Bedingungen und individuelle Tätigkeiten am Beispiel der Besucher der Wärmestube Warmer Otto in Berlin - Moabit. Berlin 1990 (= Diplomarbeit am Fachbereich Erziehungswissenschaften der TU Berlin)
  • Schneider, Stefan: Wohnungslosigkeit und Subjektentwicklung
  • Sozialgesetzbuch I - XII
  • UN: „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der UN (das ist die Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948)
  • Werner, Götz W.: Einkommen für alle. Köln: Kiepenheuer & Witsch 2007
  • Wygotski, Lew S.: Denken und Sprechen. Frankfurt: Fischer 1971.

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