• Vom Umgang mit wohnungslosen BürgerInnen am Beispiel von Regeln einer fiktiven Notübernachtung.

*********** muss noch anhand handschriftlicher Notizen ueberarbeitet und vor allem ergänzt werden ********* Stefan Schneider **********

Der Anlaß ist am Mittwoch, dem 18.04.2007 im Zeitraum zwischen 09:00 - 12:00 Uhr ein Seminar beim Jugendaufbauwerk JAW in Berlin Wannsee vor einer Gruppen von jungen Menschen, die ihr Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren zum Thema Wohnungslosigkeit.

Das Seminar wird 3 Teile haben. 

  1. Meinungsbildung
  2. Experiment 
  3. Bericht

Nur vordergründig geht es darum, welche Regeln tatsächlich für eine Notübernachtung notwendig sind. Regeln sind immer auch Zeitgeist und spiegeln manchmal reale Erfahrungen, manchmal reale Vorurteile wider. Wenn ich hier versuche, gleichsam am "Grünen Tisch" die TeilnehmerInnen eine Hausordnung erarbeiten zu lassen, dürften eher Vorurteile eine Rolle spielen. Was aus dem geplanten Seminarverlauf dann tätsächlich wird, bleibt abzuwarten und zu dokumentieren. 

Im Einzelnen:


1. Meinungsbildung zum Thema Wohnungslosigkeit anhand von 10 Fragen. Die TeilnehmerInnen sollen sich im offenen Raum aufstellen und nach der Fragestellung direkt sich irgendwo zwischen den Polen 100% Ja und 100% Nein einordnen. Die Fragen sind:

  1. Wohnungslose stören das öffentliche Stadtbild
  2. Ich bin schon mal durch einen Wohnungslose belästigt worden
  3. Wohnungslosigkeit hat überwiegend gesellschaftliche Ursachen
  4. Wohnungslose sind selbst schuld, wenn Sie wohnungslos sind
  5. Hauptursachen von Wohnungslosigkeit ist das Fehlen bezahlbarem Wohnraum und die hohe Arbeitslosigkeit
  6. Alle Wohnungslose trinken oder haben ein Suchtproblem
  7. Ich traue mich nicht, einen Wohnungslosen direkt anzusprechen
  8. Mein Wissen über Wohnungslose besteht überwiegend aus Vorurteilen
  9. Für die Wohnungslosenhilfe ist der Staat zuständig.
  10. Ich kann mir vorstellen, einem Wohnungslosen zu helfen

Ergänzend:

  • 11.    Wohnungslose müssen sich nur „waschen und rasieren, und dann haben Sie in drei Wochen eine Wohnung“ (Analog Kurt Beck, SPD Vorsitzender)
  • 12.    Wohnungslosigkeit ist eine „soziale Krankheit“ (Jenny de la Torre, Wohnungslosenärztin in Berlin

2. Experiment zu der Frage: Welche Regeln gelten am Beispiel einer Notübernachtung?

Die Teilnehmerinnen bekommen eine Aufgabe und dazu nachstehende Hinweise (Problemstichworte). Die Aufgabe besteht darin, 8 Regeln für eine Notübernachtung aufzustellen. Zunächst soll jede Teilnehmerin dies für sich tun, im zweiten Schritt in einer Gruppe. In einem dritten Schritt soll jede Gruppe ihre Ergebnisse vorstellen. Die Ergebnisse werden dann diskutiert.

Aufgabe: Notübernachtung – was gilt?

Die Einrichtung, in der Sie arbeiten, beschließt, für die Winterzeit eine vorübergehende Notübernachtung aufzumachen, die von ehrenamtlichen Menschen organisiert sind.
Nun muss an vieles gedacht werden, an Räume und deren Heizung, an Matratzen und Decken, an ein warmes Essen, an Öffnungszeiten und weiteres mehr.
Sie machen da auch mit und ihnen ist aufgefallen, dass natürlich auch Regeln notwendig sind. Damit das ganze nicht zu unübersichtlich wird, ist die Zahl der Regeln auf 8 begrenzt.
Bitte beachten Sie den beigelegten Problemzettel auf der Rückseite.

(Zuerst allein ausfüllen, dann in der Gruppe erstellen, dann den anderen präsentieren).

1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.

Fragen.

Darf jemand abgewiesen werden? Was machen wir mit Leuten, die betrunken sind? Wie verhindern wir, dass Menschen in der Notübernachtung sich betrinken oder Drogen konsumieren? Wer darf alles in der Notübernachtung übernachten? Wir verhindern wir Diebstahl untereinander? Erheben wir ein Eintrittsgeld? Was ist, wenn alle Plätze belegt sind? Welche Angaben müssen die Leute machen? Was ist, wenn jemand gewaltätig wird? Was ist, wenn jemand Läuse hat? Was ist, wenn wir jemanden haben, dessen Sprache wir nicht verstehen? Lassen wir Hunde zu? Was machen wir mit Pärchen? Was machen wir erkennbar kranken Menschen? Was machen wir mit Heroinabhängigen? Soll die Notübernachtung anonym bleiben? Muss es eine Aufsicht geben? Darf im Bett oder irgendwo sonst geraucht werden? Wie gehen wir mit sexueller Belästigung um? Was ist, wenn jemand extrem stinkt? Was ist mit psychisch kranken Menschen? Lassen wir die Polizei rein? Machen wir Taschenkontrollen? Sprechen wir bei -10 Grad ein Hausverbot aus?


3. Bericht

Ausgehend von den Ergebnissen von Punkt 2. Stellen wir die tatsächlichen Regeln der Notübernachtung von mob e.V./ strasenfeger vor und stellen auch die anderen Einrichtungen des Vereins vor. Abschliessed wird bilanziert.

Die aktuellen Regeln der Notübernachtung von mob e.V./ strassenfeger sind:

Vereinbarung

Zwischen der            
Notübernachtung
Mob – obdachlose machen mobil e.V. / Kaffe Bankrott
Prenzlauer Allee 87
10405 Berlin
Tel. : 030/ 46 79 46 11 oder 41 93 45 93 (Notübernachtung direkt)

und
Vorname_Name
Geburtsdatum

AUFNAHMEDATUM:
ABMELDEDATUM:

Die Notübernachtung von Mob e.V. für obdachlose Männer und Frauen bietet ganzjährig - zur Zeit -11 Übernachtungsplätze für Männer und 5 für Frauen. Sie können im Treffpunkt „Kaffe Bankrott“ morgens frühstücken und mittags warm essen. Außerdem können Sie duschen. Es gibt die Möglichkeit, Wäsche zu waschen. Es wird immer ein verantwortlicher Ansprechpartner anwesend sein, an den Sie sich bei eventuellen Problemen wenden können.

Da ein Zusammenleben nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme möglich ist, gibt es einige Regeln, an die sich alle Bewohner / BewohnwerInnen halten müssen. Wenn sich ein Bewohner oder eine BewohnerIn nicht an die Regeln hält, kann er oder sie nicht mehr hier übernachten.

  1. Die Ansprechpartner in der Notübernachtung und die Schichtleiter im Cafe haben das Hausrecht. Alle Bewohner und BewohnerInnen halten sich an ihre Entscheidungen und Anordnungen.

  2. Sie können bis zu 8 Wochen bei uns übernachten. In Ausnahmefällen ist nach Rücksprache eine Verlängerung für weitere 4 Wochen möglich. Wir haben von 19:00 – 10:00 Uhr geöffnet. Einlass ist bis spätestens 23:00 Uhr. Bettruhe ab 24:00 Uhr. Ab diesen Zeitpunkt muss das Licht aus sein und es darf danach weder Lärm gemacht, noch geduscht werden.

  3. Bewohner und BewohnerInnen mit ansteckenden oder übertragbaren Krankheiten wenden sich bitte an unsere Ansprechpartner. Wir wollen niemanden abweisen, müssen aber informiert werden, um gegebenenfalls medizinische Hilfe organisieren zu können. Nach Ablauf von 5 Tagen muss eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgegeben werden.

  4. Um 09:00 Uhr morgens werden alle Bewohnerrinnen geweckt und müssen die Notunterkunft bis 10:00 Uhr verlassen.
    Vorher werden die Betten gemacht,  die Räume nochmals gesäubert und aufgeräumt.

  5. In der Notübernachtung sind Drogen und Alkohol verboten. Diese Dinge müssen beim verantwortlichen Ansprechpartner abgegeben werden, sie werden am nächsten Morgen wieder zurückgegeben.
    Rauchen im Bett, in den Schlafräumen generell und in den Toiletten ist aus Gründen der Brandgefahr strengstens untersagt, dazu steht jedoch der Aufenthaltsraum zur Verfügung.

  6. Jede Form von Gewalt ist zu unterlassen, dazu gehören körperliche und verbale Gewalt, also auch Drohungen, rassistische oder sexuelle Belästigungen. Waffen jeder Art, auch Gassprays zur Selbstverteidigung dürfen nicht mit in die Notübernachtung mitgenommen werden. Wenn ein Bewohner/in solche Dinge besitzt, müssen sie gleich bei der Ankunft dem Ansprechpartner zur Aufbewahrung bis zum nächsten Morgen ausgehändigt werden.

  7. Das Mitbringen von Hunden ist grundsätzlich, nach vorheriger Absprache erlaubt. Jeder Hundebesitzer hat darauf zu achten, dass der Hund niemanden belästigt oder stört. Sind bereits Hunde in der Notübernachtung, kann unser Ansprechpartner das Mitbringen von weiteren Hunden untersagen.

  8. Persönliche Dinge können tagsüber in der Notunterkunft verbleiben. Allerdings übernehmen wir keine Haftung für Sachen, die verschwinden. Die Spinde können benutzt werden. Schlösser sind selbst mitzubringen.

  9. Die Bewohner/innen wechseln wöchentlich die Bettwäsche selbst (Wäschetag ist Dienstag).
    Bewohner/in mit Blasenschwäche möchten  sich bitte eine wasserdichte Unterlage aushändigen lassen.

  10. Wir bitten alle Bewohner/innen darum, sich und ihre Kleidung regelmäßig zu waschen. Bei Geruchsbelästigung werden wir Sie direkt darauf ansprechen.

  11. Die Schlafplätze werden morgens in ordnungsgemäßem Zustand verlassen.

  12. Neben, bzw. unter den Betten und Spinden dürfen keinerlei Sachen, wie z.B. Kleidung, Schuhe, Taschen etc. herumliegen. Ebenso dürfen keine Gegenstände auf den Spinden verbleiben.
    Die Frühschicht ist angewiesen, solche Dinge unverzüglich zu entsorgen.
    Bad und Toilette müssen ebenfalls in sauberem Zustand verlassen werden. Hier gilt auch, liegengebliebene Wäschestücke werden umgehend entsorgt.

  13. Eventuelle Differenzen, bzw. Streitigkeiten mit Ihren Mitbewohnern  teilen sie bitte unverzüglich mit.

  14. Innerhalb der ersten Woche findet ein verbindliches Beratungsgespräch mit einem/r Teamer/in statt, um ggf eine Art Hilfsplan aufzustellen. Ein zweites Gespräch erfolgt nach Ablauf von 8 Wochen.

  15. Es muss eine Abmeldung bei Wegbleiben oder Verlassen der Notübernachtung erfolgen. Dabei kann das Bett kann reserviert werden, wenn ein Rücktermin verbindlich angegeben wird, und wenn zusätzlich für diesen Zeitraum im Voraus gezahlt wird.

  16. Der Kostenbeitrag von 1,50 Euro (bis Ende der 8.Woche), bzw. 2,00 Euro (ab Beginn der 9. Woche) pro Übernachtung ist stets im voraus oder am selbigen Tage zu entrichten. Bei Zahlungsrückständen von mehr als 3 Übernachtungen kann ohne vorherige Bekanntmachung das Bett neu vergeben werden.
  17. Bei Missachtung der o.g. Punkte müssen sie mit einer Abmahnung und in schweren Fällen mit einer sofortigen Kündigung rechnen.
  18. Ihr Ansprechpartner ist: 

Ich habe die Regeln verstanden und verpflichte mich, sie einzuhalten. 

Datum:                                  

Bewohner/in                            Ansprechpartner/ in


Dies ist soweit die Struktur des dreistündigen Seminars. Das Seminar ist zu dokumentieren und auszuwerten.

Berlin, 18.04.2007

Stefan Schneider

Solidarische Hinweise

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