Guten Tag,

weil mir verschiedene Hinweise vorliegen, dass in Maßnahmen des JobCenters Pankow TeilnehmerInnen aus unterscheidlichen Gründen diskriminiert werden - und dieses Problem von MitarbeiterInnen des JobCenters auch öffentlich thematisiert wird - habe ich mich zu einer Kleinen Anfrage entschlossen, um diesen Dingen einmal auf den Grund zu gehen.

Stefan Schneider


Betreff: Umgang mit Diskriminierung und Mobbing bei Qualifikations-, Integrations- und Beschäftigungsmaßnahmen des JobCenter Pankow?

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Sind dem Bezirksamt / JobCenter Pankow Fälle bekannt, in denen TeilnehmerInnen von Qualifikations-, Integrations- und Beschäftigungsmaßnahmen bei Trägern aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Ethnie, ih­rer Religion,  ihrer Bildung oder ihres Alters diskriminiert oder gemobbt worden sind oder sich über Diskriminierung oder Mobbing beschwerten oder in denen allgemein Be­schwerden über Diskriminierung und Mobbing in Maßnahmen erhoben worden sind?
  2. Um wie viele Fälle bei wie vielen Trägern in welchen Zeiträumen handelt es sich?
  3. Was hat das JobCenter in diesen Fällen konkret unternommen?
  4. Ist es vorstellbar, dass der Anteil der tatsächlichen Fälle weitaus größer ist als die be­kannt gewordenen Fälle (Dunkelziffer)?
  5. Sind Träger, in denen TeilnehmerInnen diskriminiert oder gemobbt werden oder bei de­nen die Vermutung besteht, dass dort Fälle von Diskriminierung oder Mobbing stattfin­den, weiterhin förderfähig?
  6. Mit Blick auf den Umstand, dass Menschen, die diskriminieren und oder mobben, dies sel­ten zugeben werden: Welche Instrumente und Maßnahmen stehen dem JobCenter Pankow zur Verfügung, um Diskriminierungen und Mobbing in Maßnahmen zu erkennen und um Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich anonym und repressionsfrei äußern zu können?
  7. Welche Instrumente, Maßnahmen, Kontrollen und Sanktionen stehen dem JobCenter Pan­kow zur Verfügung, um ggf. diskriminierende und mobbende Handlungen bei Trä­gern zu unterbinden und die TeilnehmerInnen vor diskriminierenden und mobbenden Handlungen zu schützen bzw. Alternativen zu eröffnen?
  8. Sind die bestehenden Instrumente, Maßnahmen, Kontrollen und Sanktionen ausrei­chend oder wird hier ein Entwicklungsbedarf gesehen und worin besteht dieser?

Berlin, 05.05.2009

 

Und hier nun die Antwort des Bezirksamtes:

Abt. Gesundheit, Soziales, Schule und Sport
BezirksstadträtinHerrn Bezirksverordneter

Dr. Stefan Schneider
über
den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
über
den Bezirksbürgermeister

Kleine Anfrage KA-0455 / VI vom 05.05.2009
über
Umgang mit Diskriminierung und Mobbing bei Qualifikations-, Integrations und Beschäftigungsmaßnahmen des JobCenter Pankow?

Das JobCenter Pankow antwortete auf die Fragen 1 bis 8 wie folgt:
1. Sind dem Bezirksamt / JobCenter Pankow Fälle bekannt, in denen TeilnehmerInnen von Qualifikations-, Integrations- und Beschäftigungsmaßnahmen bei Trägern aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Ethnie, ihrer Religion, ihrer Bildung oder ihres Alters diskriminiert oder gemobbt worden sind oder sich über Diskriminierung oder Mobbing beschwerten oder in denen allgemein Beschwerden über Diskriminierung und Mobbing in Maßnahmen erhoben worden sind?

Es sind lediglich Beschwerden allgemeiner Art bekannt geworden, die gelegentlich die Begrifflichkeit „Mobbing“ beinhalteten. Dabei handelte es sich bei der Überprüfung mehr um „Gängeleien“ von Trägerseite, die von Teilnehmern als Mobbing bezeichnet wurden. Die Begrifflichkeit Diskriminierung ist nachprüfbar nicht als Beschwerdeinhalt bekannt.

2. Um wie viele Fälle bei wie vielen Trägern in welchen Zeiträumen handelt es sich?
Es handelt sich jährlich ca. um 10 Beschwerdefälle bei 2412 Maßnahme/TN im Jahresdurchschnitt.

3. Was hat das JobCenter in diesen Fällen konkret unternommen?
Jede Beschwerde wird in Form von Vorortkontrollen geprüft, es werden andere Maßnahmeteilnehmer unter Ausschluss der Projektleitung befragt, es werden Träger zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert und es werden im JobCenter Trägeranhörungen durchgeführt, in deren Ergebnis gemeinsame Festlegungen schriftlich formuliert werden. Es kann auch auf Umsetzungen zurückgegriffen werden

4. Ist es vorstellbar, dass der Anteil der tatsächlichen Fälle weitaus größer ist als die bekannt gewordenen Fälle (Dunkelziffer)?
Davon wird nicht ausgegangen, da Maßnahmeteilnehmer eigentlich „beschwerdefreudig“ sind.

5. Sind Träger, in denen TeilnehmerInnen diskriminiert oder gemobbt werden oder bei denen die Vermutung besteht, dass dort Fälle von Diskriminierung oder Mobbing stattfinden, weiterhin förderfähig?
Die Beschwerdefälle bestätigten sich größtenteils nicht, Sachverhalte hatten eine Vorgeschichte und lagen oft in der Person begründet. Den Trägern konnten in der Regel keine Unrechtmäßigkeiten nachgewiesen werden. Sollten sich Beschwerden bei Trägern häufen, würde sich das sicher auf die Förderfähigkeit niederschlagen.

6. Mit Blick auf den Umstand, dass Menschen, die diskriminieren und oder mobben, dies selten zugeben werden: Welche Instrumente und Maßnahmen stehen dem JobCenter Pankow zur Verfügung, um Diskriminierungen und Mobbing in Maßnahmen zu erkennen und um Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich anonym und repressionsfrei äußern zu können?

Erste Ansprechpartner bei Unzulänglichkeiten in Maßnahmen sind im JobCenter die zuständigen Vermittler/innen und Fallmanager/innen, die Beschwerdestelle (Kundenreaktionsmanagement) im JC, und das Team 705, das die Maßnahmen initiiert und die Träger betreut. Es können auch Vorortkontrollen zu Gesprächen unter vier Augen genutzt werden. Weiterhin kann von der schriftlichen Form (auch anonym) Gebrauch gemacht werden. Ein vertrauensvoller Umgang ist dabei gewährleistet.

7. Welche Instrumente, Maßnahmen, Kontrollen und Sanktionen stehen dem Job-Center Pankow zur Verfügung, um ggf. diskriminierende und mobbende Handlungen bei Trägern zu unterbinden und die TeilnehmerInnen vor diskriminierenden und mobbenden Handlungen zu schützen bzw. Alternativen zu eröffnen?
Siehe Vorpunkte.

8. Sind die bestehenden Instrumente, Maßnahmen, Kontrollen und Sanktionen ausreichend oder wird hier ein Entwicklungsbedarf gesehen und worin besteht dieser?
Es wird kein Entwicklungsbedarf gesehen, da die bekannt gewordenen Beschwerdefälle gering und von allgemeiner Art waren und sich in den meisten Fällen nicht bestätigten, da sie in der Person begründet lagen.

Mit freundlichen Grüßen
Lioba Zürn-Kasztantowicz

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