Guten Tag,

angeregt durch einen Bürgerbrief eines Künstlers , der sich darüber beschwert, dass seine Gesundheit darunter leidet, wenn im Rahmen von Auftritten geraucht wird, habe ich mit Datum vom 14.02.2007 folgende Kleine Anfrage an das Bezirksamt Pankow von Berlin gestellt. Mit dieser kleinen Anfrage wird das Thema sicher nicht erledigt sein, aber es wird möglich sein, mehr Klarheit in den Sachverhalt und die bestehehenden Regelungen (wenn es sie denn gibt) zu bringen. Das Bezirksamt hat bis zum 28.02.2007 Zeit, mir zu antworten.

Stefan Schneider 

rauchfreie bezirkliche Kunst- und Kulturveranstaltungen

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  • 1. Ist gewährleistet und wenn ja, in welcher Weise, dass künstlerische und kulturelle Veranstaltungen, die das Bezirksamt durchführt, rauchfrei sind?
  • 2. Ist gewährleistet, und wenn ja, in welcher Weise, dass künstlerische und kulturelle Veranstaltungen, an denen der Bezirk indirekt beteiligt ist, zum Beispiel durch das Bereitstellen von Räumen oder durch bezirkliche Förderung, rauchfrei sind?
  • 3. Inwieweit betrifft dies auch den Schutz auftretender Künstlerinnen und Künstler?

Pünktlich gibt es hierzu eine eine Antwort des Stadtrates, und die lautet so:

Abteilung Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung
Bezirksstadtrat

Betr.:    Kleine Anfrage Nr. KA-0042/VI 
Rauchfreie bezirkliche Kunst- und Kulturveranstaltungen

Sehr geehrter Herr Dr. Schneider,

Ihre kleine Anfrage vom 13. Februar 2007 beantworte ich wie folgt:

Zu 1.
Ist gewährleistet, und wenn ja in welcher Weise, dass künstlerische und kulturelle Veranstaltungen, die das Bezirksamt durchführt, rauchfrei sind?

Bis auf gastronomische und Foyerbereiche ist weitgehend Rauchfreiheit bei der Durchführung kultureller Veranstaltungen und künstlerischer Präsentationen gewährleistet. Ausnahmen bilden Veranstaltungen in der WABE und im Kulturhaus Peter Edel, so weit es sich nicht um Kinder- oder Seniorenveranstaltungen handelt. Das Rauchverbot wird durch entsprechende Aushänge und/oder mündliche Hinweise durch das Personal umgesetzt. Bei Vermietungen, Kooperationen und abhängig von der Art der Veranstaltungen kann das Gebot für oder gegen Rauchfreiheit jeweils konkret festgelegt werden.

Zu 2.
Ist gewährleistet, und wenn ja in welcher Weise, dass künstlerische und kulturelle Veranstaltungen, an denen der Bezirk indirekt beteiligt ist, zum Beispiel durch das Bereitstellen von Räumen oder durch bezirkliche Förderung, rauchfrei ist?

In der Regel gilt die Verfahrensweise wie zu 1. beschrieben. Im Zuwendungsbereich obliegt es dem Zuwendungsnehmer, ob und wie er für Rauchfreiheit Sorge trägt.

Zu 3.
Inwieweit betrifft dies auch den Schutz auftretender Künstlerinnen und Künstler?

In Anhängigkeit von den jeweils praktizierten bzw. konkret getroffenen Regelungen treffen die Auswirkungen auch auf die auftretenden Künstlerinnen und Künstler zu.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michail Nelken 

 

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