Guten Tag,
aus meiner Zuständigkeit für den Arbeitsbereich Migration und Integration in Pankow ergibt es sich, die Arbeit des Rates für MigrantInnen, dessen Gründung auf einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vor einigen Jahren zurück ging, kritisch und konstruktiv zu begleiten.
Aus dem sehr legitimen Bestreben des Rates für MigrantInnen, eine - vom Bezirksamt und überhaupt - unabhängige Interessensvertretung darzustellen, ergeben sich eine Reihe von Rechts- und Abgrenzungsfragen. Um hier eine Klarheit herzustellen, habe ich eine Kleine Anfrage gestellt, die einige Sachverhalte und Rechtsfragen - aus der Sicht des Bezirksamtes und sicher auch aus der Sicht des Rechtsamtes des Bezirksamtes - etwas klarer darstellen soll.
Damit ist für mich die Erwartung verbunden, dass alle Beteiligten genauer wissen, was ihre Rolle und ihre Aufgabe gegenwärtig und in Zukunft sein wird und welche Schritte als nächstes zu tun sind und welche Erwartungen berechtigt sind und welche nicht.
Mit freundlichen Grüssen
Stefan Schneider
Kleine Anfrage
Betreff: Das Bezirksamt Pankow, der Rat für MigrantInnen Pankow und die unabhängige Interessenvertretung der MigrantInnen in Pankow: Dokumentation, Rechtssituation und Status, Geschäftsstelle, Raum- und Ressourcennutzung, Sitzungsgelder, Homepage, Geschäftsordnung, Einbeziehung und (Erreichung einer) Unabhängigkeit
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1) Welche Jahres-, Geschäfts- bzw. Tätigkeitsberichte des Rates für MigrantInnen Pankow, des Vorstandes des Rates für MigrantInnen Pankow und des Vorsitzenden des Rates für MigrantInnen Pankow liegen dem Bezirksamt vor?2) Auf welchen Zeitraum beziehen sich diese Berichte?
3) Welche Konzepte, Stellungsnahmen, Arbeits- und Positionspapiere des Rates für MigrantInnen Pankow liegen dem Bezirksamt vor?4) In welcher Weise konnten und können die Inhalte dieser Berichte und Dokumente des Rates für MigrantInnen Pankow einfließen in die Arbeit des Bezirksamtes?
5) Wie beurteilt das Bezirksamt den bisherigen und den gegenwärtigen rechtlichen Status des Rates für MigrantInnen Pankow?
6) Ist der Rat für MigrantInnen Pankow ein Organ des Bezirksamtes?
7) Welchen rechtlichen Status haben Erklärungen, Beschlüsse und Entscheidungen des Rates für MigrantInnen Pankow, des Vorstandes des Rates für MigrantInnen Pankow und des Vorsitzenden des Rates für MigrantInnen Pankow?
8) Ist das Bezirksamt verpflichtet, dem Rat für MigrantInnen Pankow als Geschäftsstelle zu dienen bzw. dem Rat für MigrantInnen Pankow eine Geschäftsstelle zur Verfügung zu stellen?
9) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und im welchem Umfang?
10) Gibt es einen Anspruch des Rates für MigrantInnen Pankow auf (unentgeltliche) Nutzung oder Inanspruchnahme von Räumen oder Ressourcen des Bezirksamtes?
11) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem Umfang?
12) Wurden dem Rat für Migrantinnen Pankow durch das Bezirksamt oder durch Dritte (hier: Freie Träger) Räume angeboten, übergeben, zur Verfügung gestellt?
13) Wenn ja, wann, durch wen, auf welcher Rechtsgrundlage, in welcher vertraglichen Form, mit welcher Laufzeit, zu welchen Konditionen und mit welchen Kosten?14) Wenn ja, in welcher Form, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen wurden die Räume durch den Rat für MigrantInnen Pankow genutzt und wurden die rechtlichen Verpflichtungen von Seiten des Rates für MigrantInnen Pankow erfüllt?
15) Wurden und werden Sitzungsgelder an Mitglieder des Rates für MigrantInnen Pankow gezahlt?
16) Wenn ja: In welchem Zeitraum, in welcher Höhe, an welchen Personenkreis und auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchem Haushaltstitel?
17) Wie beurteilt das Bezirksamt die Aussagen auf der Homepage des Rates für MigrantInnen Pankow auf der URL www.migrantenrat-pankow?
18) In welchem Rechtsverhältnis steht das Bezirksamt zu diesen Seiten, zu den Inhalten dieser Seiten und zum Inhaber dieser Seiten?19) Ist dem Bezirksamt die gegenwärtige Geschäftsordnung des Rates für MigrantInnen Pankow bekannt?
20) Wie beurteilt das Bezirksamt aus verwaltungsrechtlicher Sicht die gegenwärtige Geschäftsordnung?
21) Welche Rechte und Pflichten erwachsen dem Bezirksamt aus dieser Geschäftsordnung?
22) Inwieweit ist das Bezirksamt Willens und in der Lage, diesen Rechten und Pflichten nachzukommen?23) In welcher Weise war und ist das Bezirksamt in Änderungen der Geschäftsordnung mit einbezogen?
24) In welcher Weise ist das Bezirksamt gegenwärtig in die Arbeit des Rates für MigrantInnen Pankow und in die Arbeit des Vorstands des Rat für MigrantInnen Pankow einbezogen?
25) In welcher Rechtsbeziehung stand und steht der Bürgermeister von Pankow zum Rat für MigrantInnen Pankow, zum Vorstand des Rates für MitgrantInnen Pankow und zum Vorsitzenden des Rates für MigrantInnen Pankow, war und ist er durch sein Amt Mitglied oder beratendes Mitglied des Rates für MigrantInnen und in welcher Form und ggf. durch wen nahm und nimmt er seine Mitgliedschaft wahr?26) Welche einzelnen Schritte sind aus verwaltungsrechtlicher Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt erforderlich, um eine vollständige Unabhängigkeit des Rates für Migrantinnen Pankow vom Bezirksamt Pankow zu gewährleisten?
27) Bedarf es zur Erreichung und Gewährleistung der vollständigen Unabhängigkeit des Rates für Migrantinnen Pankow einer Auflösung des gegenwärtigen Rates für MigrantInnen Pankow?
28) Bedarf es zur Gewährleistung der vollständigen Unabhängigkeit des Rates für MigrantInnen Pankow einer Beschlussfassung oder Entscheidung durch das Bezirksamt Pankow?
29) Bedarf es zur Gewährleistung einer vollständigen Unabhängigkeit des Rates für MigrantInnen Pankow einer Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung?
Pünktlich antwortete daraum der Bezirksbürgermeister am 11.04.2007:
Im Namen des Bezirksamtes beantworte ich die o. g. Kleine Anfrage wie folgt:
zu 1. und 2.
Dem Bezirksamt liegen weder Jahres-, noch Geschäfts- oder Tätigkeitsberichte des Rates für MigrantInnen Pankow vor.
zu 3. und 4.
Dem Bezirksamt liegen zahlreiche Papiere des Rates der MigrantInnen vor, die dessen Positionen zu verschiedenen Themen beschreiben und als solche vom Bezirksamt zur Kenntnis genommen wurden.
zu 5.
Der Rat für MigrantInnen ist seit seinem Bestehen ein ehrenamtliches Gremium.
zu 6.
Nein.
zu 7.
Erklärungen, Entscheidungen und Beschlüsse des Rates für MigrantInnen sind Meinungsäußerungen ohne Bindungswirkung für das Bezirksamt.
zu 8.
Nein.
zu 9.
Entfällt.
zu 10.
Nein.
zu 11.
Entfällt
zu 12.
Mit Einverständnis des Bezirksamtes wurde dem Rat im Laufe des Jahres 2002 ein Raum in der vierten Etage des InterKULTURellen Hauses Pankow zur Verfügung gestellt. Eine Bereitstellung von Räumen durch Dritte ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
zu 13.
Ein Nutzungsvertrag wurde nicht abgeschlossen.
zu 14
Der betreffende Raum wurde anfänglich an drei Tagen in der Woche, insbesondere für Sprechstunden des Rates für MigrantInnen, genutzt. Da die Sprechstunde bereits nach dem ersten Halbjahr nicht mehr nachgefragt wurde, konnte der Raum auch von anderen Vereinen genutzt werden.
zu 15.
Die Zahlung von Sitzungsgeldern wurde ab 2006 eingestellt.
zu 16.
Für die Jahre 2002 bis 2005 wurde jeweils zum Jahresende Sitzungsgeld in Höhe von 20 € pro Sitzung an diejenigen Ratsmitglieder gezahlt, die nicht Beschäftigte des Bezirksamtes waren.
Rechtsgrundlage: Senatsbeschluss Nr. 5175/94 vom 20. September 1994 sowie
VO BezVerordEntG §1 Allg. Entschädigung.
Haushaltstitel: 3310/ 41201
zu 17.
Bis auf die fehlerhafte Information, dass der Bezirksbürgermeister und die Migrantenbeauftragte als Mitglieder des Rates genannt werden, steht dem Bezirksamt eine Beurteilung aller anderer Aussagen nicht zu, da diese die Interessen und Rechte des Bezirksamtes nicht berühren.
zu 18.
Das Bezirksamt steht in keinem Rechtsverhältnis zum Betreiber dieser Internetseiten und hat daher keinen Einfluss auf die Inhalte.
zu 19.
Dem Bezirksamt ist die Geschäftsordnung in der Fassung vom 14.6. 2006 bekannt.
zu 20.
Der Rat der MigrantInnen wurde in der Ratssitzung am 6.12.2006 von der Migrantenbeauftragten auf Mängel in der Geschäftsordnung hingewiesen und um die Überarbeitung der betreffenden Passagen gebeten.
zu 21.
Keine.
zu 22.
Entfällt.
zu 23.
Das Bezirksamt ist in keiner Weise in eventuelle Änderungen der Geschäftsordnung einbezogen worden.
zu 24.
Das Bezirksamt ist gegenwärtig nicht in die Arbeit des Rates der MigrantInnen bzw. seines Vorstandes einbezogen.
zu 25.
Es bestand weder eine Rechtsbeziehung zwischen Rat/Vorstand/Vorsitzenden und dem ehemaligen Bezirksbürgermeister noch zum heutigen Bezirksbürgermeister. In der Wahlperiode des Rates von 2002 bis 2006 war der Bezirksbürgermeister stimmberechtigtes Mitglied des Rates für MigrantInnen.
zu 26. bis 29.
Das Bezirksamt geht davon aus, dass der Rat für MigrantInnen ein unabhängiges und selbständiges Gremium ist.
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Die Bedeutung dieser Antworten für die konkrete Arbeit, insbesondere in Bezug auf den Rat für MigrantInnen Pankow, bleibt noch auszuwerten.
Berlin, 16.04.2007, Stefan Schneider