Daß in den Pankower Sanierungsgebieten dort, wo es notwendig ist, Neuwahlen stattfinden, war der Sinn und das Ziel dieses Antrags. Er wurde zunächst in die Ausschußberatung verwiesen, dann von der BVV beschlossen. Anfang September, 2007 also ein gutes halbes Jahr nach der Antragstellung, gab es dann einen dünnen, und an für sich unverschämten Schlußbericht. Man hätte das Anliegen auf einer Sitzung des Sanierungsbeirats "ausführlich erörtert. Die Drucksache wurde allen Anwesenden übergeben und zu Protokoll genommen. Die Unterstützung von Neuwahlen durch den Bezirk wurde ausdrücklich betont." In der Zwischenzeit war den Antragstext abgeschwächt worden, das Bezirksamt sollte nur noch Neuwahlen zu den Betroffenenvertretungen unterstützen - statt organisieren, und die Damen und Herren von den Betroffenenvertretungen haben sich das angehört. Das es vernünftig wäre, nach Ablauf von drei Jahren sein Mandat erneut durch eine demokratische Wahl legitimieren zu lassen, kam ihnen offensichtlich nicht in den Sinn. Inzwischen laufen die Zeiten für die ersten Sanierungsgebiete aus, und in den Betroffenenvertretungen werden erste Stimmen laut, daß doch die Arbeit weitergeführt werden müsse ....

Nachstehend ist der Antrag und das Ergebnis dokumentiert.

Berlin, 13.10.2008


Betreff: Neuwahlen der Betroffenenvertretungen

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, in den Sanierungsgebieten Kollwitzplatz, Helmholtzplatz, Teutoburger Platz, Winsstraße und Bötzowstraße unter Einbeziehung der dem Bezirksamt und dem Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N. bekannten Akteure, wie Vereine und Initiativen, sowie den Betroffenenvertretungen bis zur Sommerpause Neuwahlen zu den Betroffenenvertretungen zu organisieren.

Berlin, den 27.02.2007
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, Dr. Stefan Schneider und die anderen Mitglieder der Fraktion

Begründung:

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat in der Neufassung der „Leitsätze zur Stadterneuerung für die Sanierungsgebiete in Berlin“ vom 01.02.2005 unter Punkt 4 explizit darauf hingewiesen dass, „In den Sanierungsgebieten (...) Betroffenenvertretungen zu bilden“ sind. „ Bürgerschaftliches Engagement soll hinsichtlich der Beteiligung an Entscheidungen und der Übernahme lokaler Verantwortung motiviert und gefördert werden.“
Mit Blick auf die anstehenden Investitionen in die Erneuerung der öffentlichen Infrastruktur und dem damit verbundenen öffentlichen Interesse, und mit Blick auf die sukzessive Entlassung der Sanierungsgebiete in den kommenden Jahren, sind Neuwahlen in den Sanierungsgebieten dringend geboten. Die Beteiligung und die Mitwirkung der alt-eingesessenen Bevölkerung sowie der neu hinzugezogenen Bevölkerung erhöht die persönliche Identifikation mit Ihrem Wohnumfeld und trägt nachhaltig zum Erfolg und zur Akzeptanz des Erneuerungsprozesses bei.

Entsprechend der Drucksache Nr. V-1292/06 hat das Bezirksamt Pankow mit dem Schlussbericht vom 27.09.2006 die Ausführungsvorschriften (AV) des Landes Berlin zum Besonderen Städtebaurecht für den Bezirk Pankow zur Anwendung gebracht [§§ 136-171 des Baugesetzbuches (BauGB) – Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (AV BauGB – San) und – Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen; Abschnitt: Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen]. In dieser AV ist u. a. geregelt, dass im Abstand von 3 Jahren die Betroffenenvertretungen neu zu wählen sind.
Entsprechend der Antwort des Bezirksamtes auf die kleine Anfrage KA-0684/V haben über einen Zeitraum von 3 Jahren hinweg keine Neuwahlen zu denen im Antrag genannten Betroffenenvertretungen stattgefunden. Aufgrund des großen zeitlichen Abstands zwischen den Neuwahlen verfügen die derzeit gewählten Betroffenenvertretungen vermutlich nicht über die Kapazitäten, selbstständig Wahlen zu organisieren und durchzuführen. Es bedarf deshalb der Unterstützung durch das Bezirksamt. Um den dem BauGB und der AV entsprechenden Mitwirkungsmöglichkeiten der Sanierungsbetroffenen Rechnung zu tragen, möge das Bezirksamt in die Pflicht genommen werden, Neuwahlen zu organisieren.


Berlin, 04.09.2007

In Erledigung der Drucksache Nr.: VI-0116

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht: Neuwahlen der Betroffenenvertretungen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 7. Sitzung am 13.06.2007 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0116 –

„Das Bezirksamt wird beauftragt, in den Sanierungsgebieten Kollwitzplatz, Helmholtzplatz,Teutoburger Platz, Winsstraße und Bötzowstraße unter Einbeziehung der dem Bezirksamt und dem Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N. bekannten Akteure, wie Vereine und Initiativen, sowie den Betroffenenvertretungen Neuwahlen zu den Betroffenenvertretungen zu unterstützen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

In der 4. Sitzung des Sanierungsbeirats Prenzlauer Berg am 5. Juli 2007 wurde die Drucksache ausführlich erörtert. Die Drucksache wurde allen Anwesenden übergeben und zu Protokoll genommen. Die Unterstützung von Neuwahlen durch den Bezirk wurde ausdrücklich betont. Die Neuwahl von Betroffenenvertretungen soll in einer der nächsten Ausgaben von "VOR ORT" behandelt werden. Weitere Aktivitäten durch den Bezirk erfolgen nach Bedarf.

Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt

Matthias Köhne Bezirksbürgermeister

Dr. Michail Nelken Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

Solidarische Hinweise

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