Guten Tag,

die Brandkatastrophe, die sich vor wenigen Tagen in einem Wohnheim für Wohnungslose im Kamien Pomorski ereignet hat, war nicht nur in Polen ein Schock, sondern für alle, die in der Wohnungslosenhilfe verantwortlich tätig sind. Zumal es immer wieder zu Bränden in Wohnungslosenunterkünften kommt, auch in Deutschland. Deshalb eine Kleine Anfrage, um zunächst zu sichten, wie es mit der Brandsicherheit in den Pankower Unterkünften bestellt ist.

Kleine Anfrage

Brandsicherheit in Unterkünften für Wohnungslose

Das Bezirksamt wird - vor dem Hintergrund der Brandkatastrophe in einem Wohnheim für Wohnungslose im nahelegenen Kamien Pomorski vor wenigen Tagen - um folgende Auskunft gebeten:

1. Wie gewährleistet das Bezirksamt, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Brandschutz in den Unterkünften für Wohnungslose innerhalb des Bezirks Pankow (in den Obdachlosenunterkünften nach ASOG, in den Einrichtungen des Betreuten Wohnens nach § 67 SGB XII sowie den dauerhaften Notübernachtungen sowie der temporären Notübernachtung der Kältehilfe) auch eingehalten werden?

2. Wann fanden letztmalig Überprüfungen, Kontrollen oder Begehungen zur Brandsicherheit in den einzelnen Einrichtungen statt?

3. Welche Beanstandungen oder Mängel sind dem Bezirksamt bekannt?

4. Wie schätzt das Bezirksamt insgesamt das Brandrisiko in den Unterkünften für Wohnungslose im Bezirk Pankow ein?

Dr. Stefan Schneider, BVO

 


Mit Datum vom 30.04.2009 erreichte mich dazu folgende Antwort:

 


Bezirksamt Pankow von Berlin 30.04.2009
Abt. Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung
Bezirksstadtrat
Herrn Bezirksverordneten Dr. Stefan Schneider
über
den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
über
den Bezirksbürgermeister
Kleine Anfrage KA-0444/VI
über
Brandsicherheit in Unterkünften für Wohnungslose

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie gewährleistet das Bezirksamt, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Brandschutz in den Unterkünften für Wohnungslose innerhalb des Bezirks Pankow (in den Obdachlosenunterkünften nach ASOG, in den Einrichtungen des Betreuten Wohnens nach § 67 SGB XII sowie den dauerhaften Notübernachtungen sowie der temporären Notübernachtung der Kältehilfe) auch eingehalten werden?

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Brandschutz in den Unterkünften für Wohnungslose, betreutes Wohnen, dauerhafte Notübernachtungen sowie der temporären Notübernachtung der Kältehilfe sind durch die jeweiligen Betreiber der Einrichtungen eigenständig umzusetzen bzw. deren Einhaltung zu kontrollieren. Das Sozialamt Pankow betreibt kein eigenes Wohnheim für wohnungslose Menschen. Bei größeren Unterkünften (von mehr als 12 Plätzen) können Brandsicherheitsschauen durch die Bauaufsicht durchgeführt werden, wenn diese es aus der Sicht als Ordnungsbehörde für bauordnungsrechtlich notwendig erachtet. Dazu müssen jedoch Anhaltspunkte für gefährliche Zustände, z. B. diesbezügliche Mängelanzeigen, vorliegen.

2. Wann fanden letztmalig Überprüfungen, Kontrollen oder Begehungen zur Brandsicherheit in den einzelnen Einrichtungen statt?

In den letzten fünf Jahren erfolgte seitens des Bezirkes keine Überprüfung derartiger Einrichtungen. Dem Bezirksamt sind keine Mängel bekannt.

3. Welche Beanstandungen oder Mängel sind dem Bezirksamt bekannt?

Zur Erläuterung: Das Sozialamt Pankow vermittelt wohnungslose Menschen in Wohnheime, die bei der im Auftrag aller zwölf Bezirke beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) betriebenen sog. "Berliner Unterbringungsleitstelle" verzeichnet sind. Die Aufnahme in dieses Verzeichnis setzt voraus, dass diese Wohnheime die Einhaltung von Mindeststandards zusichern und diese Wohnheime die Überprüfung der Einhaltung dieser Mindeststandards im Rahmen von Begehungen durch Mitarbeiter/innen des LaGeSo ermöglichen. Diese Begehungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der zivilrechtlichen Vereinbarungen und stellen keine Maßnahmen der für die Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Ordnungsbehörde dar. Werden bei diesen Begehungen gröbere Brandschutzmängel festgestellt, kommen nur Maßnahmen im Rahmen des zivilen Vertragsrechtes (gegebenenfalls bis hin zur Streichung aus dem von der "Berliner Unterbringungsleitstelle" geführten Wohnheimverzeichnis) in Betracht. Ferner werden gröbere Mängel der Bauaufsicht im Bezirk gemeldet, damit im Rahmen der vorgesehenen ordnungsbehördlichen Verfahren Verstöße gegen brandschutztechnische Vorschriften offiziell festgestellt und Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel ergriffen werden, damit eine (Wieder-)Herstellung des vorgeschriebenen Brandschutzes bewirkt wird. Der Bauaufsicht sind seitens des LaGeSo in den letzten drei Jahren keine gröberen Brandschutzmängel gemeldet worden. Da letztlich die Betreiber von Wohnheimen nicht verpflichtet sind, sich durch vertragliche Vereinbarungen den Überprüfungen der "Berliner Unterbringungsleitstelle" zu unterwerfen, können nicht alle Wohnheime durch die Begeher/innen geprüft werden. Gerade Betreiber von Wohnheimen, die die geforderten Mindeststandards nicht erfüllen, könnten geneigt sein, eine Aufnahme in das Verzeichnis der "Berliner Unterbringungsleitstelle" nicht anzustreben. Auch aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass die für die Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Brandschutz zuständigen Ordnungsbehörden tätig sind. Eine Überprüfung derartiger Einrichtungen ist jedoch der Bauaufsicht aus kapazitiven Gründen nicht möglich.

4. Wie schätzt das Bezirksamt insgesamt das Brandrisiko in den Unterkünften für Wohnungslose im Bezirk Pankow ein?

Das Bezirksamt kann das Brandrisiko nicht beurteilen.

Dr. Michail Nelken

 

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